Aufwandsentschädigung aus klinischen Studien bei BAföG angeben?

2 Antworten

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Was das BAföG betrifft, bin ich leider überfragt. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind diese Einnahmen aber steuerpflichtig. Jedenfalls habe ich bei meiner Recherche keine fundierte gegenteilige Aussage gefunden.

Das hieße aber erstmal nur, dass du diese Einnahmen in einer Steuererklärung angeben musst. Solange du mit deinen gesamten Einkünften im Kalenderjahr unter dem Grundfreibetrag (derzeit 8652 Euro) bleibst, werden auch keine Steuern fällig, was aber die vermutliche Pflicht zur Angabe in einer Steuererklärung nicht außer Kraft setzt.

Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Einkommen.
Das gilt für jegliche -entschädigungen.
Sie werden deshalb auf keinerlei Hilfen angerechnet.

gehirnfehler 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 15:27

Danke für deine Antwort! Sind diese denn Steuerpflichtig?

Liebe Grüße  gehirnfehler

thorsengel  18.06.2016, 15:28
@gehirnfehler

Nein. Sind ja kein Einkommen, also wird auch keine Einkommenssteuer fällig.

balvenie  18.06.2016, 16:10
@thorsengel

So pauschal ist diese Aussage falsch. Bei klinischen Studien wird meiner Recherche nach bei der Auszahlung des Betrages grundsätzlich auf dessen Steuerpflicht hingewiesen. Jedenfalls fallen diese Aufwandsentschädigungen nicht unter die in §3 EStG aufgeführten steuerfreien Einkünfte.

thorsengel  18.06.2016, 16:50
@balvenie

Weil's keine Einkünfte sind.
Wenn mehr gezahlt wird als der vermutliche Aufwand ist, liegt die Sache natürlich anders, dann weißt aber der Veranstalter der Studie in der Regel darauf hin.