Aufwandsentschädigung aus klinischen Studien bei BAföG angeben?
Folgende Situation beschäftigt mich derzeit:
Ab Sommer diesen Jahres werde ich ein Jahr lang den BUFDI machen, also Ausbildungsvergütung in Höhe von 465 erhalten. Zusätzlich Kindergeld, das wird aber nicht beim BAföG angerechnet.
Nun stehe ich vor vielen Hürden, wie beispielsweise der Anschaffung eines Führerscheins. Diese zusätzlichen finanziellen Belastungen würde ich gerne in Form von Aufwandsentschädigungen aus klinischen Studien stemmen. Nun ist natürlich die Frage, ob und inwiefern ich das beim Amt angeben muss, ob es dazu führt das es gestrichen wird und und und. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass Entschädigungen bspw. für die Plasmaspende auch nicht angegeben werden müssen, das Bafög also unberührt bleibt.
Trotzdem bleibt die Frage, ob dann nicht das Finanzamt Geld haben möchte, also ich dann beim BAföG keine Abzüge habe, aber durch die Teilnahme eine Steuererklärung machen müsste um die Entschädigung zu versteuern, i.d.R. muss ich als Geringverdiener ja keine machen.
Vielen Dank für eure Antworten!
gehirnfehler
2 Antworten
Was das BAföG betrifft, bin ich leider überfragt. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind diese Einnahmen aber steuerpflichtig. Jedenfalls habe ich bei meiner Recherche keine fundierte gegenteilige Aussage gefunden.
Das hieße aber erstmal nur, dass du diese Einnahmen in einer Steuererklärung angeben musst. Solange du mit deinen gesamten Einkünften im Kalenderjahr unter dem Grundfreibetrag (derzeit 8652 Euro) bleibst, werden auch keine Steuern fällig, was aber die vermutliche Pflicht zur Angabe in einer Steuererklärung nicht außer Kraft setzt.
Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Einkommen.
Das gilt für jegliche -entschädigungen.
Sie werden deshalb auf keinerlei Hilfen angerechnet.
Nein. Sind ja kein Einkommen, also wird auch keine Einkommenssteuer fällig.
So pauschal ist diese Aussage falsch. Bei klinischen Studien wird meiner Recherche nach bei der Auszahlung des Betrages grundsätzlich auf dessen Steuerpflicht hingewiesen. Jedenfalls fallen diese Aufwandsentschädigungen nicht unter die in §3 EStG aufgeführten steuerfreien Einkünfte.
Weil's keine Einkünfte sind.
Wenn mehr gezahlt wird als der vermutliche Aufwand ist, liegt die Sache natürlich anders, dann weißt aber der Veranstalter der Studie in der Regel darauf hin.
Danke für deine Antwort! Sind diese denn Steuerpflichtig?
Liebe Grüße gehirnfehler