Muss man als Immobilienbesitzer Steuern nachzahlen oder erhält man was vom Finanzamt?
Wenn man eine Immobilie als Kapitalanlage hat.
Muss man in der Regel nachzahlen oder erhält man etwas zurück?
Klar... um es genau beantworten zu können, muss man sich jeden Fall einzeln anschauen... aber wie sieht es in den meisten Fällen aus?
4 Antworten
Die Frage kann man so nicht beantworten. Aber ja in der Regel zahlt man, anstatt Geld zurück zu bekommen, oder du investiert in die vermietet Immobilien.
Der große Reiz an Immobilien, ist der, dass man bei vermieteten Objekten das Geld eingesteckte zu 100% von der Einkommenssteuer abschreiben kann.
Das ist ein super Instrument Steuer zu sparen.
Natürlich darf man nicht vergessen, dass eine Immobilie noch viele andere Vorteile bietet außerdem steuern:
- Inflation
- Rente
- passive Einnahme
- starke Preisentwicklung
Bei selbstständigen sind Immobilien vor allem sehr beliebt.
das Geld eingesteckte zu 100% von der Einkommenssteuer abschreiben kann.
minus Grund und Bodenanteil und auf 50 Jahre verteilt.
Klar... um es genau beantworten zu können, muss man sich jeden Fall einzeln anschauen..
ganz genau.
erziehlt man einen Überschuss, also sind die Einnahmen (Warmmiete) höher als die Werbungskosten (iB Betriebskosten, Zinsen für die Finanzierung (nicht Tilgung) führt dies zu einer höheren Einkommensteuer
hat man einen Verlust wird es eine Erstattung geben da der Verlust mit dem übrigen Einkommen verrechnet wird und die Einkommensteuer fällt entsprechend geringer aus.
hat man aber dauerhaft über die Verluste könnte generell die Überschusserziehlungsanstalt in Frage gestellt werden und die Verluste wären nicht verrechnenbar
ob letztendlich eine Erstattung oder Nachzahlung raus kommt hängt natürlich auch mit den geleisteten Vorauszahlungen (zb Lohnsteuer) zusammen.
Was für Steuern meinst Du?
Einkommensteuern musst Du dann nachzahlen, wenn Deine Steuerschuld höher als die bereits geleisteten Vorauszahlungen ist.
Es gibt immer mal wieder Phasen, in denen Immobilien als Steuersparmodelle verkauft werden. Das war nach der Wiedervereinigung so und in den 1980er Jahren die Bauherrenmodelle. Damit sollten Verluste erzeugt werden, die zu einer Steuerermäßigung führten. Leider wurden dann aus den steuerlichen tatsächliche Verluste und die Objekte kamen massenweise in die Zwangsversteigerung.
Wenn es gut läuft, erzeugt man mit den Objekten jährlich eine schwarze Null und kann sich nach 10 Jahren am steuerfreien Verkaufsgewinn erfreuen.