Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt es wird das gesamte Einkommen, das du innerhalb eines Kalenderjahres (von wie vielen Arbeitgebern auch immer) bezogen hast, zusammengerechnet und die darauf fällige Steuer ermittelt.

Das zweite Arbeitsverhältnis hätte aufgrund der (wenn auch nur von der Dauer von einem Tag) vorliegenden Doppelbeschäftigung tatsächlich in die Steuerklasse eingeordnet werden müssen.  Überprüfe bitte noch einmal anhand deiner Lohnabrechnungen, in welche Steuerklasse du in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen eingeordnet wurdest. Selbst bei einer falschen Einordnung ergeben sich für dich aber keine Folgen in Form von Strafen, wie du womöglich befürchtest.

Durch die Angabe deiner Steuer-ID-Nummer kann der neue Arbeitgeber deine steuerlich erfassten Daten abrufen und hätte bemerken müssen,
dass bereits ein erstes Arbeitsverhältnis besteht und dich somit zunächst mit Steuerklasse VI abrechnen müssen. Nachdem du nur noch ein Beschäftigungsverhältnis ausübst, kann (wenn dies nicht bereits geschehen ist - darum nochmal der Hinweis, dass du deine Steuerklasse anhand der Lohnabrechnungen überprüfen solltest) beim Finanzamt ein Wechsel in die günstigere Steuerklasse I beantragt werden.

Eine Abrechnung mit Steuerklasse VI hätte für dich auf jeden Fall Nachteile, weil es darin die höchsten Abzüge gibt. Des Weiteren besteht bei Bezug Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern die Pflicht zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung. Der Abgabetermin war eigentlich der 31.05. - daher würde ich kurz beim Finanzamt anrufen und um Fristverlängerung bitten :)

Unabhängig von Deinen Fragen, die Dir schon beantwortet wurden:

Weißt Du, dass bei smartsteuer Gebühren anfallen?

Und die sollten eigentlich höher sein als die Kosten für ein Kaufprogramm.

Ergänzung: Ich bin mir ziemlich sicher, dass beide Löhne, die ich am 15.06.2016 bekam, mit der Steuerklasse 1 berechnet worden sind.

Mach dir keinen Kopf - das interessiert keinen wirklich !

Wäre auch nur ein Euro mehr zu "erbeuten", würde es die Fiskus-Mafia schon deutlich mehr interessieren - beim Geringverdiener oder Knecht eines Seelenverkäufers wird das Ganze kaum eines Blickes gewürdigt - da ist nichts zu holen außer den automatischen "Standard-Sätzen" - und ist dazu noch mit echter Arbeit verbunden.

nickzjbg 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 13:45

Hammer formuliert! Besser hätte man das nicht sagen können lol. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort eccojohn! :) :)

PatrickLassan  07.06.2017, 13:56
@nickzjbg

Der erste Satz stimmt. Den Rest hättest du dir für den nächsten Stammtisch aufsparen können.

eccojohn  09.06.2017, 00:49
@PatrickLassan

Nicht ganz, PatrickLassan,

leider kein Stammtisch-Geplauder, sondern die harte Realität ! Eigene belegbare Erfahrungen mit dieser Mafia. Die Herrschaften lassen scheren sich einen Dreck um gültige Gesetze - es sei denn, sie werden unabänderlich dazu gezwungen.

Sicherlich sind lange nicht alle Bediensteten so, aber viel zu viele gehören aus dem ö. Dienst entfernt

Steuerklassen sind nur bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber von Interesse. Bei der Veranlagung aufgrund der Einkommensteuererklärung wird je nach Familienstand der Grund- oder der Splittingtarif zugrunde gelegt.