Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?
Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).
Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)
Liebe Grüße :)
5 Antworten
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt es wird das gesamte Einkommen, das du innerhalb eines Kalenderjahres (von wie vielen Arbeitgebern auch immer) bezogen hast, zusammengerechnet und die darauf fällige Steuer ermittelt.
Das zweite Arbeitsverhältnis hätte aufgrund der (wenn auch nur von der Dauer von einem Tag) vorliegenden Doppelbeschäftigung tatsächlich in die Steuerklasse eingeordnet werden müssen. Überprüfe bitte noch einmal anhand deiner Lohnabrechnungen, in welche Steuerklasse du in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen eingeordnet wurdest. Selbst bei einer falschen Einordnung ergeben sich für dich aber keine Folgen in Form von Strafen, wie du womöglich befürchtest.
Durch die Angabe deiner Steuer-ID-Nummer kann der neue Arbeitgeber deine steuerlich erfassten Daten abrufen und hätte bemerken müssen,
dass bereits ein erstes Arbeitsverhältnis besteht und dich somit zunächst mit Steuerklasse VI abrechnen müssen. Nachdem du nur noch ein Beschäftigungsverhältnis ausübst, kann (wenn dies nicht bereits geschehen ist - darum nochmal der Hinweis, dass du deine Steuerklasse anhand der Lohnabrechnungen überprüfen solltest) beim Finanzamt ein Wechsel in die günstigere Steuerklasse I beantragt werden.
Eine Abrechnung mit Steuerklasse VI hätte für dich auf jeden Fall Nachteile, weil es darin die höchsten Abzüge gibt. Des Weiteren besteht bei Bezug Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern die Pflicht zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung. Der Abgabetermin war eigentlich der 31.05. - daher würde ich kurz beim Finanzamt anrufen und um Fristverlängerung bitten :)
Unabhängig von Deinen Fragen, die Dir schon beantwortet wurden:
Weißt Du, dass bei smartsteuer Gebühren anfallen?
Und die sollten eigentlich höher sein als die Kosten für ein Kaufprogramm.
Ergänzung: Ich bin mir ziemlich sicher, dass beide Löhne, die ich am 15.06.2016 bekam, mit der Steuerklasse 1 berechnet worden sind.
Mach dir keinen Kopf - das interessiert keinen wirklich !
Wäre auch nur ein Euro mehr zu "erbeuten", würde es die Fiskus-Mafia schon deutlich mehr interessieren - beim Geringverdiener oder Knecht eines Seelenverkäufers wird das Ganze kaum eines Blickes gewürdigt - da ist nichts zu holen außer den automatischen "Standard-Sätzen" - und ist dazu noch mit echter Arbeit verbunden.
Der erste Satz stimmt. Den Rest hättest du dir für den nächsten Stammtisch aufsparen können.
Nicht ganz, PatrickLassan,
leider kein Stammtisch-Geplauder, sondern die harte Realität ! Eigene belegbare Erfahrungen mit dieser Mafia. Die Herrschaften lassen scheren sich einen Dreck um gültige Gesetze - es sei denn, sie werden unabänderlich dazu gezwungen.
Sicherlich sind lange nicht alle Bediensteten so, aber viel zu viele gehören aus dem ö. Dienst entfernt
Steuerklassen sind nur bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber von Interesse. Bei der Veranlagung aufgrund der Einkommensteuererklärung wird je nach Familienstand der Grund- oder der Splittingtarif zugrunde gelegt.
Hammer formuliert! Besser hätte man das nicht sagen können lol. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort eccojohn! :) :)