ALG2-Empfänger & Einnahmen durch Honorar (Medizinstudien)

9 Antworten

Hier wurde mal wieder typisch Deutsch das eigene Bauchgefühl als rechtlicher Fakt verbreitet. Laut zwei Urteilen von Probanden gegen ihr Finanzamt, ist ein Probandenhonorar mit Schmerzensgeld gleich zu setzen. Und Schmerzensgeld ist immer Steuerfrei. Hier geht es aber um ALG2/Hartz4? Und? Schmerzensgeld ist auch bei Hartz4 anrechnungsfrei! Ja, in den Hartz4-Regeln, Merkblatt steht sogar wörtlich dass man Schmerzensgeld nicht mal melden, also erwähnen muss.

Sollte er es trotzdem angeben? Warum? Mit dieser rechtlichen Gleichsetzung als Schmerzensgeld durch mindestens zwei Gerichte, kann der Proband der auch noch Hartz4 bezieht guten Gewissens davon ausgehen es nicht angeben zu müssen. Wenn das Jobcenter davon erfährt, können sie ja immer noch einen eigenen Prozess führen. Aber strafrechtlich sollte da nicht ermittelt bzw. nicht verurteilt werden können.

Ich habe dazu gegooglet, und in einer anderen GF-Frage schreibt jemand: "In "Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II der Arbeitsagentur" steht klar, daß Schmerzensgeld nicht angegeben werden muß!!"

Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/bin-ich-verpflichetet-schmerzensgeld-forderungen-im-hartz4-antrag-anzugeben-

"Nicht angegeben werden muss" ist der Punkt. Das heißt für mich, dass man es nicht einmal erwähnt. Ja, wenn möglich im Falle von nur-Überweisung (die einen überweisen nur, die anderen zahlen Bar aus, Andere geben auf Nachfrage einen Barscheck, den man in deren Hausbank auch Bar auszahlen lassen kann) auch auf ein nicht-eigenes-Konto überweisen lassen kann. Warum also "schlafende Hunde" wecken, die evtl. trotzdem versuchen werden es anzurechnen. Eben weil sie Probandenhonorare nicht als "Schmerzensgeld" anerkennen wollen. Sich denken "was die zwei Gerichte entscheiden haben, müssen wir ja nicht akzeptieren". Das die da evtl. einen eigenen Prozess führen können, und ein anderer Richter da auch das Gegenteil urteilen könnte, hindert aber nicht daran das Probandenhonorar im guten Glauben nach mindestens zwei Urteilen als Schmerzensgeld zu betrachten. Also keine Betrugsabsicht. Auch kein "Unwissen", denn man darf ja nun davon ausgehen, dass es "Schmerzensgeld" ist. Es gibt auch keinen Grund deswegen beim Jobcenter/Arge/Arbeitsamt anzufragen. Die sind da ja nicht unparteiisch.

Also möglichst Bar oder als Barscheck oder auf nichteigenes Konto auszahlen lassen, und davon Ausgaben bestreiten.

Wie das wohl aussieht, wenn man evtl. Monate bis ein Jahr kein Geld vom Konto abhebt ;-) . Da wäre man ja gezwungen Geld abzuheben, damit es "normal" aussieht. Aber wie verhält es sich mit abgehobenem aber nicht ausgegebenen Bargeld? Das ist ja unabhängig davon ob es auf dem Konto liegt nicht ausgegebenes Hartz4-Geld, und müsste auch als solches behandelt werden. Also nicht anzurechnen. Aber wie würde man das nachweisen? Da könnte ja jeder kommen und sagen dass ist H4-Geld dass ich abgehoben aber nie ausgegeben habe ;-) .

Also evtl. doch besser das Probandenhonorar in eine Kassette inkl. der Quittung etc. vom Institut. Wenn man aber locker vom Hartz4 leben, evtl. sogar 50% vom Regelsatz (an die 400) jedem Monat nicht ausgibt, dann häuft es sich an... Ich als jemand der auch mit 10.000 Euro Netto im Monat nicht balzen (umwerben von Sexualpartnern) etc., Essen gehen, Alkohol kaufen/trinken, Konzerte oder Discos etc. besuchen würde, hätte keine hohen Lebenshaltungskosten. Und ja, da können €200 plus Miete (warm, klein, sind €200 möglich) pluv KV (€150) reichen. Also 400 plus 150 Euro KV = 550 Euro.

Man könnte dann in Notfällen davon Ausgaben vornehmen. Bei illegaler Sanktionierung der Miete auch diese selbst zahlen. Oder wenn man sich mal eine "Auszeit" von "Hetz4" nehmen will.

Einfach den Bezug ohne Angabe von Gründen kündigen, die angesparten Honorare aufbrauchen, und danach wieder Hartz4 beantragen. Was sollen die da schon machen?

Es ist schon richtig dass er das melden muss.Da es sich hierbei aber um eine Aufwandsentschädigung als Proband handelt darf dein Onkel dieses Geld behalten und es darf nicht auf sein ALG angerechnet werden. Denn er nimmt ja auch ein gewisses Risiko auf sich .Man kann es also auch als schmerzensgeld sehen.

Er muss es melden. Tut er es nicht, hebt die Behörde den bewilligungsbescheid auf und fordert die Leistungen zurück.

Zahlt er nicht zurück, gibt es eine Strafanzeige wegen Betruges.

fallindown 
Beitragsersteller
 30.04.2009, 14:23

Und wie wird das dann angerechnet, wenn er das meldet?

Liebe Grüße, fallindown

Wenn man dem Amt Einnahmen verschweigt und sie bekommen es haraus, jede Menge Ärger und die zu Unrecht erhaltenen Gelder müssen samt Zinzen zurück erstattet werden. Andere Möglichkeit: Er darf so viel ich weiß monatlich bis zu 140.- Euro hinzuverdienen ohne dass es angerechnet wird. Er lässt sich die 2000.- Euro in monatlichen Raten ausbezahlen

casilein  01.05.2009, 23:34

nee, wieviel von dem eigenen Einkommen Freibetrag ist und damit nicht aufs Alg2 angerechnet wird, berechnet sich komplizierter. Keine Ahnung, ob bei dem Honorar die gleichen Regeln gelten wie bei Arbeitslohn. Da hilft es nur, beim Amt nachzufragen.
Das Einkommen muss natürlich angegeben werden. Den höchsten Freibetrag hat man üblicherweise, wenn man den Betrag auf möglichst viele Monat verteilt. Bei einem Betrag von 2000€ könnte es aber sinnvoller sein, dies nur an einem Monat zu bekommen - in diesem Monat bekommt man dann kein Alg2 mehr, die anderen Monate aber voll.

fallindown 
Beitragsersteller
 30.04.2009, 14:24

Danke für die Antwort! Sehr hilfreich!

Liebe Grüße, fallindown

..natürlich möchte er weiterhin als Proband sein Geld verdienen?

Was ist daran natürlich? Er muss seine Einkünfte dem "Amt" melden, wenn nicht, macht er sich strafbar. So einfach ist das!

Dies hat dann zur Folge, dass ALG2 ersatzlos gestrichen wird bzw. die Bezüge nachträglich wieder rückgezahlt werden müssen. Je nach Höhe könnte auch ein weiteres (Straf)verfahren folgen. Also bitte immer schön ehrlich bleiben und nicht versuchen die Gemeinschaft zu betrügen.

Anonimaj  19.10.2014, 02:48

"Was ist daran natürlich? Er muss seine Einkünfte dem "Amt" melden, wenn nicht, macht er sich strafbar. So einfach ist das!"

Ich bin immer wieder sprachlos über solche "das ist so" Kommentare schlichter ("grunzender") Menschen. Und dann auch noch "die Gemeinschaft" zu bemühen, ist das Letzte, ist widerwärtig und abstoßend.

Und dann davor auch noch "Was ist daran natürlich" zu setzen ist die Härte.

Wegen solchen "Mitbürgern" gibt es Sendungen ala "Die Große Show der Rechtirtümer". Von rechtlichen Begebenheiten aufgrund des eigenen "gesunden Menschenverstand", "Hausverstand" etc. auszugehen ist so typisch Dumpf-Deutsch.

Probandenhonorare sind laut zwei Urteilen Schmerzensgeld gleichzusetzen. Und sind damit auch bei ein paar tausend Euro steuerfrei und nicht bei Hartz4 anzugeben. Ja, nicht mal bei Hartz4 zu erwähnen. Auch wenn man es extra auf ein fremdes Konto überweisen lässt, damit das Amt es nicht sieht, ist das in Ordnung. Denn angeblich (GF-Nutzer zitierte) müssen laut Hartz4-Merkblatt Schmerzensgelder nicht mal erwähnt, angegeben werden.

Ja, es ist nicht nur so, dass sie nicht angerechnet werden, man muss sie nicht mal erwähnen. Und um bösartig basierte Begehrlichkeiten so mancher Jobcenterdrohne gar nicht erst aufkommen zu lassen, kann es sinnvoll sein im Falle dass die das Geld nur überweisen würden, es auf ein fremdes Konto (z.B. Eltern) überweisen zu lassen. Nicht weil man damit einen Betrug verschleiern wollte, denn Betrug liegt nicht vor, da man aufgrund dieser Urteile im guten Glauben davon ausgehen darf dass es nicht erwähnt werden muss. Wenn das Jobcenter oder Finanzamt aber davon erfahren, können sie ja einen eigenen Prozess anstrengen.

Dieser sollte dann aber im Falle eines Urteils gegen den Bürger keine Straftat zur zur Folge haben (wegen den Urteilen, die als Entschuldigung für die "Tat" reichen sollten), sondern höchstens eine nachträgliche Anrechung auf Hartz4 oder Versteuerung beim Finanzamt. Obwohl es keine bindenden Präzidenzfälle gibt, sollte diese Einstufung wie Schmerzensgeld jedes Dt. Gericht schon aus der Sache heraus teilen. Hier gibt es ja auch keine möglichen "individuellen Umstände". Nicht mal bei 10.000 Euro Probandenhonorar in einem Jahr haben Jobcenter oder Finanzamt Ansprüche. Dabei ist für diese beiden Behörden auch egal, ob der Proband sich an die Sperrfristen gehalten hat. Die sind nur für die Institute wichtig.

Ich will nicht sagen dass denen das egal wäre, wenn die das nicht wissen, aber denen macht auch keine Ethikkommission Stress, wenn sie es nicht wussten, weil der Proband gelogen hat.

Spassbremse1  14.11.2016, 10:24
@Anonimaj

eben- und ifish und seine Angehörigen könnten irgendwann mal auf die Medikamente, die an des Onkels Körper getestet wurden und für sicher befunden wurden, angewiesen sein und profitieren . 

Und da will er dem Onkel das vergleichsweise geringe Schmerzensgeld nicht in voller  Höhe gönnen. Pfui sage ich da nur!