Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer?
Kann ich den Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer so schreiben?
Ich bin in der Ausbildung und möchte in Kürze eine neue beginnen.
4 Antworten
Wenn Du am 1. April eine neue Ausbildung anfangen willst, sollte das "Beendigungsdatum" nicht der 1. April sondern der 31. März sein (das wäre dann der letzte Tag des Ausbildungsverhältnisses)
Die "Salvadorische Klausel" brauchst Du nicht.
Hast Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden? Falls ja, solltest Du den Freizeitausgleich beantragen, falls Du das noch nicht getan und die Zustimmung des Arbeitgebers schon hast.
Was für eine Bescheinigung meinst Du?
Wenn Du schon Urlaub genommen hast, muss Dein AG Dir nach § 6 Bundesurlaubsgesetz eine Bescheinigung ausstellen. Ob Dein neuer AG die sehen will, kann ich Dir nicht sagen.
Eine Bescheinigung, dass das alte Ausbildungsverhältnis beendet ist, brauchst Du auch nicht. Wäre es das nicht, könntest Du ja nicht anfangen
Ich kündige ja
Nein, Du schließt einen Aufhebungsvertrag. Das ist keine Kündigung
Natürlich kannst auch du den Aufhebungsvertrag schreiben, dann achte aber bitte auf korrekte datierung. Das Ausbildungsverhältnis endet am 31.03.2021. An deiner Stelle würde ich einfach mit deinem Ausbilder sprechen, wenn du das bisher nicht gemacht hast. Höchstwahrscheinlich wird er dir dann von sich aus einen Aufhebungsvertrag anbieten. Wenn du ihm das so vorlegst, hast du keinerlei anspruch darauf, dass er dir das unterschreibt. Als Arbeitgeber kann er ja genauso gut darauf bestehen, dass du dich an die Kündigungsfristen hältst. Was du da forderst kommt fast einer fristlosen Kündigung deinerseits gleich, da kannst du damit rechnen, dass dein AG davon nicht so begeistert ist.
Die salvatorische Klausel kannst du weglassen. Das Ende ist der 31.03.
Um Das Zeugnis nicht bitten, sondern fordern. Das kannst du im letzten Abschnitt unterbringen.
Warum weglassen?
Liebe Grüße
Weil sie nicht gebraucht wird
Das ist leider unscharf und nicht lesbar.
Grundsätzlich kannst du keinen Aufhebungsvertrag schreiben. Du kannst kündigen oder um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Entgegenkommen des AG. Anspruch hast du nicht darauf.
Grundsätzlich kannst du keinen Aufhebungsvertrag schreiben.
Wie kommst Du denn darauf?
Selbstverständlich kann der Fragesteller das!
Du musst beim Bild unten auf das Feld "volle Größe" klicken, dann ist es lesbar. Ansonsten alles korrekt.
Ich kündige ja weil ich eine neue Ausbildung beginnen möchte , muss ich eine Bescheinigung zu meinen neuen Ausbildungsverhältniss mit beilegen?