Kann ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorschlagen und trotzdem eine Abfindung verlangen?
Hallo,
ich habe mich gefragt: kann ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von sich aus einen Aufhebungsvertrag vorschlagen (z. B. wenn man weiß das man eh aufhören möchte beim alten Arbeitgeber zu arbeiten) und dazu noch eine Abfindung verlangen bzw. aushandeln?
Oder ist eine Abfindungszahlung nur möglich, wenn der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zukommt?
Habe keine eindeutigen Aussagen zu diesem Fall im Internet recherchieren können...
9 Antworten
Verlangen und vorschlagen kann man viel.
Aber wieso sollte der Arbeitgeber darauf eingehen? Für den gilt das Motto:
"Reisende soll man nicht aufhalten"
Wozu soll er dir eine Abfindung zahlen?
Versuch macht klug.
Ich frage mich allerdings, was einen Arbeitgeber motivieren sollte, einem Mitarbeiter - der von sich aus vorzeitig aus einem Vertrag ausscheiden möchte - auch noch Geld hinterher zu werfen?
Natürlich kann der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.Aber eine Abfindung wird der Arbeitgeber ihm wohl kaum zahlen.
In der Regel wird der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten,wenn er einem Arbeitnehmer aus betriebliche Gründen kündigen will.Und dann auch nur,wenn der Arbeitnehmer auf sein Kündigungsrecht verzichtet.
Außerdem kann das Arbeitsgericht einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung zusprechen.
Möglich ist alles aber nicht alles Mögliche ist wahrscheinlich.
Abfindungen sind nicht geregelt. Sie werden normalerweise vom AG bezahlt, wenn er einen AN unbedingt los haben möchte und dies auf regulärem Weg nur sehr schwer ginge, um lange Kündigungsfristen zu vermeiden und auch im Rahmen eines mit dem Bertriebsrat ausgehandelten Sozialplans wenn mehrere MA gekündigt werden sollen .Dann gibt es Abfindungen die z.B. beim Arbeitsgericht vom Richter vorgeschlagen/festgelegt werden.
Wenn du jetzt aus eigenem Antrieb zum AG gehst und ihm anbietest mit einer Abfindung zu gehen wird er sich evtl. schon Gedanken machen, ob er Deine Abfindung nicht sparen kann, da Du wahrscheinlich einen anderen Job hast und auch so die Firma verlässt.
Wenn es aber ein Angebot gibt bei dem zuerst gefragt wird, ob jemand bereit ist die Abfindung zu nehmen und freiwillig zu gehen, kann man sich schon melden. Allerdings kann es ja sein, dass Du nicht zu den MA gehörst die man gerne weg haben möchte. Dann kann der AG Dir die Abfindung auch verweigern. Mir ging das mal vor vielen Jahren so. Es wurden mehrere Entlassungen angekündigt und es gab ein Angebot dass man sich freiwillig melden und mit einer Abfindung dann gehen kann. Ich habe mir, da ich noch nicht sehr lange in der Abteilung war, eine andere Arbeitsstelle gesucht und auch gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war ich auch schon mehrere Jahre im Betrieb und die Abfindung hätte sich gerechnet. Als ich mich aber gemeldet habe, dass ich freiwillig mit der Abfindung gehe und man so die Kündigung einer anderen Person vermeiden kann, wurde mir gesagt dass ich nicht auf der Liste der zu Kündigenden stehe und man meinen Weggang somit nicht mit Geld unterstützt. In dieser Firma bin ich heute noch.
Wie gesagt, einen Versuch ist es wert. Ob dieser von Erfolg gekrönt sein wird, kann man Dir hier nicht sagen.
Um das Szenario noch etwas zu konkretisieren: angenommen das Unternehmen ist ohnehin dabei Stellen abzubauen und hat auch schon in der Vergangenheit Mitarbeiter mit einer Abfindung zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages motiviert. Natürlich besteht in diesen Fällen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und man lässt seinen Arbeitgeber nicht wissen, dass man ohnehin freiwillig gehen möchte, wenn man z. B. bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Kann man dann also dem Arbeitgeber sagen: "ich (als Arbeitnehmer) bin freiwillig bereit einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und ihr seid mich los, aber nur unter folgenden Bedingungen..." Kann sowas gelingen und man soll es einfach versuchen, oder schließen Arbeitgeber Zusatzwünsche bei einem Arbeitnehmer-motivierten Aufhebungsvertrag grundsätzlich aus?
Das ist reine Verhandlunssache.
der Arbeigeber hat doch dann überhaupt keinen Grund eine Abfindung zu zahlen