Ausbildung und Arbeitsstelle wechseln: braucht der neue Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der neue Chef diesen sehen will, solltest Du ihn vorlegen.

Ich vermute mal, Du wechselst nach der Probezeit, machst die Ausbildung im neuen Betrieb weiter und konntest somit nicht nach § 22 Abs. 2 BBiG kündigen.

Entsprechend kommt man da nur mit einem Aufhebungsvertrag raus und damit in den anderen Betrieb und wenn der neue AG dafür einen Nachweis sehen möchte, halte ich das für legitim

Hexle2  11.02.2022, 06:06

Danke fürs Sternchen