Deutsche Post: Aufhebungsvertrag?

5 Antworten

Grundsätzlich kann man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und hat unabhängig vom Inhalt Anspruch auf das Gehalt bis zum letzten Arbeitstag. Dieser Anspruch auf Vergütung gem. § 612 kann nicht außer Kraft gesetzt werden.

Wenn der Aufhebungsvertrag allerdings "fast 40 Seiten dick" ist, so würde ich auf jeden Fall prüfen, was da noch drin steht und welche Folgen das für mich hat. Oft sind einige Fallen in solchen Verträge enthalten. Die damit verbundenen Risiken sollte man zumindest kennen.

Du hast für 3 Monate kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Musikheld 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 14:46

Das war ehrlich gesagt nicht meine Frage. Und Anspruch auf ALG habe ich eh nicht. Habe jedoch schon den nächsten Job in Aussicht. Wären also eh nur ein paar Wochen, die ich klarkommen muss.

DeinHerrscher  30.10.2016, 14:49
@Musikheld

Wollte das ehrlich gesagt nur erwähnen, weil viele Leute nicht wissen, was für Folgen dieser Aufhebungsvertrag haben kann. Der Arbeitgeber profitiert vom Aufhebungsvertrag. Ich kenne keinen Fall, bei dem der Arbeitnehmer davon profitiert hat. Ich hoffe, damit wurde die Frage ausreichend beantwortet.

Musikheld 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 14:52
@DeinHerrscher

Ach so, danke, entschuldigung. War schon sinnvoll das zu erwähnen und wenn ich es nicht schon gewusst hätte, wäre das ja eine sehr wichtige Information gewesen. Sorry :-)

Selbstverständlich bekommst du die Zeit die du gearbeitet hast, auch bezahlt.

Wieso unterschreibst du denn einen Vertrag, den du nicht verstehst?

Musikheld 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 14:49

Ich habe ihn erst am Nachmittag vor dem Arbeitsbeginn am nächsten Morgen im Personalbüro gesehen und musste quasi sofort unterschreiben, wenn ich den Job möchte. Der Vertrag ist fast 40 Seiten dick...

DerHans  30.10.2016, 14:52
@Musikheld

Das ist  trotzdem ein Fehler, wenn du dich unter Zeitdruck setzen lässt.

Musikheld 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 14:57
@DerHans

Ich weis T_T  Das werde ich mir für die Zukunft auch merken.

Um dies beurteilen zu können, müsste man den Aufhebungsvertrag sehen. Es gibt Audfhebungsverträge in denen viel ausgeschlossen ist und die äußerst nachteilig sind. Die Aussage ein Aufhebungsvertrag der Post hilft insoweit nicht weiter. Die Post bitet nicht immer den gleichen, sondern sehr viele Verträge an.

Im Zweifel vereinbare mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft (bzw. Betriebsrat) einen Termin um die Konkrete Vereinbarung zu Deinem Arbeitsverhältnis durch zu gehen.

Die frage ist immer hast du gekündigt oder diese ??  Warum kommt es zu einem Aufhebungsvertrag ?  

Wichtig ist auch nie einen Vertrag "mitten" im Monat als Stichdatum machen . Immer zum Monatsletzten.