Aufhebungsvertrag sofort wirksam?
Muss ein Aufhebungsvertrag sofort in Kraft treten? Oder kann man dort einen Tag festlegen, an dem er in Kraft tritt und schonmal eher unterschreiben? (Also in dem Vertrag ein bestimmter Tag genannt wird)
4 Antworten
Man kann einen Aufhebungsvertrag schließen und das Arbeitsverhältnis sofort beenden, ebenso wie man ein bestimmtes Datum festlegen kann.
Das kann in zwei, fünf oder zehn Tagen, in zwei Wochen oder drei Monaten sein, das liegt alleine bei den Beteiligten, die sich über das Beendigungsdatum einig sein müssen
Die meisten Punkte in einem Aufhebungsvertrag sind frei verhandelbar. Dies gilt auch für das Beendigungsdatum. Es kann ein beliebiges Datum in der Vereinbarung fixiert werden. Das kann sofort sein, kann aber auch erst am 31.12.2018 oder einem beliebigen anderen Datum sein.
Das Beendigungsdatum kann Auswirkungen auf den möglichen Bezug von Arbeitslosengeld haben, aber auch auf die Steuerbegünstigung einer Abfindung. Da hier keine Anhaltspunkte gegeben wurden, kann hierzu auch keine Aussage getätigt werden.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Punkte die in einer Aufhebungsvereinbarung geregelt werden können. Etwa kann dort eine konkrete Zeugnisbewertung fixiert werden.
In den Aufhebungsvertrag ist explizit das Datum zu nennen, an dem der Vertrag greift.
Formulierungen "ab sofort" oder "ab heute" sind zulässig, wenn bei der Unterschrift das Datum angegeben wurde, was ja eh immer der Fall sein sollte!
Sowohl als auch. Vieles ist möglich, beginnend mit einer Freistellung und Prüfung des Aufhebungsvertrages auf seine Rechtmässigkeit.
Wenn der Resturlaub berücksichtigt, ein wohlwollendes Zeugnis und der finazielle Part geklärt ist, passt das mit dem neuen Arbeitgeber, ohne Unterbrechung.
Ich möchte morgen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Am besten tritt dieser erst am 30. oder 31. in Kraft.
am 01.09. soll eine Ausbildung für mich beginnen. Der Vertrag soll morgen unterschrieben abgeschickt werden.