Aufhebungsvertrag - Klausel führt zu Verzicht auf Gehalt?

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Mit einem Aufhebungsvertrag wird ausgehend vom Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag aufgehoben, den dieser auf andere Weise nicht beeden kann, etwa wegen Kündigungsschutz oder Absprachen mit dem Betriebsrat. Der Arbeitnehmer, der den Vertrag unterschreibt, verzichtet auf irgendwelche Rechte, die ihm den Arbeitsplatz sichern würden, und erhält als Gegenleistung eine Abfindung dafür. Es ist üblich, dass in dem Vertrag drinsteht, dass mit der Zahlung dieser Abfindung ale WEITEREN gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind, die nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werden. Hätte der Arbeitnehmer zum Beispiel Anspruch auf Weihnachtsgeld erworben, das erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werden würde, so wäre das mit der Abfindung abgegolten, deren Höhe dies natürlich berücksichtigen müsste.

Zahlungen, die noch während des Anstellungsverhältnisses fällig werden - auch Zahlungen von Gehalt und Überstundenzulage etc. sind davon nicht betroffen, wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt wird. Deshalb heißt die Formulierung normalerweise, dass die Vertragsparteien auf alle WEITEREN Ansprüche verzichten.

NorbertAust  03.11.2014, 14:38

Danke für den Stern.

Eigentlich heisst das, dass man auf seine Überstundenauszahlung verzichtet und dem Unternehmen den Urlaub schenkt. Das Gehalt ist vom Aufhebungsvertrag ausgeschlossen, zumindest nach dem Satz wie oben beschrieben. Also keine Sorge...