Brauche Hilfe wegen Arbeitsrecht?

6 Antworten

Der Satz besagt, dass Dein Urlaub bereits genommen wurde, Du also keinen Urlaubsanspruch mehr hast - und daher wird dann auch nichts mehr abgegolten; im Zweifel hat Dein Chef Dich über den Tisch gezogen.

Familiengerd  19.08.2022, 16:26

So ist es.

Diese Klausel ist erlaubt - selbst dann, wenn der Urlaub tatsächlich nicht "in natura" gewährt worden ist.

Hast du unterschrieben oder nicht.

Ich verstehe das so, dass du alle Ferien bezogen hast, keine ausbezahlt wurden.

Ist dem so.

BellaSariaaa 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 11:36

Ich habe es unterschrieben steht oben

Mit Deiner Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag hast Du bestätigt, dass Du keinerlei Urlaubsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mehr hast.

Wenn man selbst nicht durchblickt, was im Aufhebungsvertrag alles so niedergeschrieben ist, sollte man eine fachkundige Person (z. B. Anwalt) beauftragen, da mal drüber zu schauen.

So wie es da steht, hast du deinen Urlaub bereits als Zeitausgleich erhalten.

Wenn der Aufhebungsvertrag NACH deiner Unterschrift geändert worden wäre, ist er natürlich ungültig. Aber dafür solltest du ja DEINE Ausfertigung haben, um das zu beweisen.

im aufhebungsauftrag aufgenommen und von dir bestätigt wurde, dass der urlaubsanspruch von dir vollständig genommen wurde und somit nichts mehr offen ist. daher wird dir auch nichts ausgezahlt. warum unterschreibst du so etwas