Auffahrunfall. wirtschaftl. Totalschaden!Abwicklung?

5 Antworten

Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall - Haftpflichtschaden - ist es deine Aufgabe deine Schadensersatzansprüche zu beziffern. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Das von dir beauftragte Gutachten enthält dann unter anderem die folgenden Angaben:

  • Wiederbeschaffungswert: Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall. Hierbei ist der Altschaden (Hagelschaden) berücksichtigt. Dies in der Höhe wie er sich bei einem Verkauf des Autos bemerkbar macht, das kann durchaus deutlich weniger sein als die Reparatur des Hagelschadens kosten würde. Dabei werden auch alle Ausstattungsmerkmale wie AHK usw. eingerechnet.
  • Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten (+ Wertminderung) höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Du darfst bei vorliegendem Integritätsinteresse dein Auto reparieren lassen bis zu Reparaturkosten von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert.

Wenn du den Schaden fiktiv (ohne Reparatur) abrechnest, dann bekommst du von der gegnerischen Versicherung:

  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Den Restwert erhältst du in bar von dem im Gutachten genannten Aufkäufer.
  • Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu, Die Mehrwertsteuer wird in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich angefallen ist.

wenn deine schilderungen stimmen, dann wird das sicher auf einen totalschaden raus laufen.

im moment ist die frage, ob du ein ersatzfahrzeug dringend brauchst. ich gehe davon aus, dass dir von der versicherung maximal für 2 wochen ein mietwagen bezahlt wird, ebenso alternativ 2 wochen nutzungsausfall.

für die versicherung spielt es keine rolle, dass es das fahrzeug "so nicht zu kaufen gibt". die haben ihre eigenen, grosszügigen richtlinien was ein "vergleichbares" fahrzeug betrifft. die werden argumentieren, dass ein fahrzeug mit vergleichbarem zeitwert und vergleichbarer ausstattung innerhalb 2 wochen zu beschaffen ist. dabei werden sie solchen dämlichen firlefanz wie sitz- und lenkradheizung nicht berücksichtigen.

annokrat

mrymen 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 20:00

Aber wie wird der Zeitwert berechnet, wenn ein Hagelschaden enthalten war? Ohne HS hätte das Fahrzeug einen Restwert von ca. 6000 Euro. Doch der HS ist ja beträchtlich! Wenn dieser mit 4000e geschätzt wird, wäre der Wagen ja ohne Heckschaden nur noch 2000e Wert! Und für dieses Geld bekomme ich kein vergleichbares Fahrzeug! Ich war ja am Unfall nicht schuld...

annokrat  15.07.2015, 20:11
@mrymen

du hast nur anspruch auf den zeitwert deines fahrzeuges plus einem nutzungsausfall, der bei älteren fahrzeugen in der regel bei 14 tagen liegt. natürlich kannst du statt nutzungsausfall auch einen mietwagen nehmen. vielleicht hast du glück und sie zahlen mehr als 2 wochen nutzungsausfall.

der nicht reparierte hagelschaden mildert den zeitwert. wenn es ungünstig laufen sollte, könnte es durchaus sein, dass sich der zeitwert deines autos lediglich auf 2000€ beläuft (ich sehe den dann eher bei 3000€). ausserdem wird von dieser summe noch der restwert deines schrotthaufens abgezogen. dieser restwert könnte durchaus noch 500€ betragen.

vieles hängt in diesen fällen von den entscheidungen des gutachters ab.

annokrat

Der Gutachter geht selbstverständlich vom tatsächlichen Wert des Wagens zum Unfallzeitpunkt aus. Der Vorschaden verringert natürlich den Zeitwert.

Du kannst dich mit dem Versicherer auf einen Betrag einigen. Was du dann damit machst, ist deine Sache.

mrymen 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 19:56

auf welchen Betrag (Zeitwert? Restwert? Differenz? einigen?

DerHans  15.07.2015, 20:00
@mrymen

Das steht dann im Gutachten drin. Zusammen mit 14 Tage Nutzungsausfall musst du dann sehen, was du dafür bekommst.

Ich sehe da eine simple Rechnung: Ermittelte 3500 EUR Zeitwert plus Kostenpauschale 20 EUR plus Nutzungsausfall/Leihwagenkosten minus Restwert von X ergibt die Entschädigung Y.

Am Ende hast du runde 3500 selbst wenn X und Y vertauscht würden.

P.S.: Was zieht denn ein CORSA!??

3500 Euro bekommst du.

stinkertum  15.07.2015, 19:52

Ergänzung: abzüglich des Schrottwertes. Also wenn du noch 1000 Euro Schrott für den Wagen bekommst, zahlt die Versicherung 2500

mrymen 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 19:56
@stinkertum

und ich kann den wagen behalten und selbst wieder verkaufen???

DerHans  15.07.2015, 20:02
@mrymen

Du kannst ihn dann auch in einer Hinterhofwerkstatt reparieren lassen. Das kostet höchstens die Hälfte.

stinkertum  15.07.2015, 20:03
@mrymen

Die werden von dir eine Restwertschätzung haben wollen. Wenn der Wagen auf 1000 Euro Restwert geschätzt wird, dann bekommst du 2500 Euro. Ob du den für 1000 Euro auch tatsächlich verkaufst, ist denen egal.