Was passiert bei wirtschaftlicher Totalschaden?
Mir ist einer reingefahren rechts beide Türe kaputt. Der Schaden beträgt knapp 3000 € aber mein Auto ist glaube ich zumindest nicht mal so viel Wert. Bezahlt die Versicherung des Schuldigen die 3000 € oder nur so viel wie das Auto wert ist. Wenn nur so viel wie das Auto wert ist gezahlt wird dann ist das doch ein Nachteil für mich. Das ist ja dann blöd. Mir fährt einer rein und am Ende muss ich drauf zahlen oder wie sieht des aus?
5 Antworten
Hallo,
Mir fährt einer rein und am Ende muss ich drauf zahlen
ich verstehe diesen Satz so, dass das Fahrzeug repariert werden soll, richtig?
Dies ist nämlich für die Regulierung von mit-entscheidender Bedeutung, da dann - wie fälschlicherweise gerne mal umgekehrt behauptet wird und hier an anderer Stelle auch schon zu lesen ist - der Wiederbeschaffungsaufwand (das ist der WiederbeschaffungsWERT abzgl. Restwert) eben nicht die Obergrenze der Regulierung darstellt.
Vielmehr gibt es eine ganze Reihe von (Reparatur-)Fällen, in denen auch über den Wiederbeschaffungsaufwand hinaus von der Versicherung reguliert werden muss. Aufgrund u.a. mehrerer BGH-Urteile hat sich hier eine sog. "130%-Grenze" ergeben, bis zu der der Versicherer leisten muss.
Aber Achtung: Auch dies gilt nicht pauschal, sondern ist an verschiedene Kriterien gebunden (z.B. ob ganz oder teilweise repariert wird).
Wird das Fahrzeug NICHT repariert, gilt die 130%-Grenze übrigens in aller Regel nicht. Hier ist dann i.d.T. mit Erreichen des Wiederbeschaffungsaufwands Schluss.
Viele Grüße
Loroth
Jein: Mit-entscheidend ist der tatsächliche Reparaturaufwand, nicht die vom Gutachter ermittelten Kosten (diese beiden Werte können in der Praxis voneinander abweichen).
Und noch einmal der Hinweis: die Regulierung über den Wiederbeschaffungsaufwand hinaus ist nicht grenzenlos, sondern an bestimmte Rahmen und Bedingungen geknüpft.
Sollte es in diesem Zusammenhang zu Unklarheiten oder gar Unstimmigkeiten mit dem gegnerischen Versicherer kommen, empfiehlt sich u.U. die Einschaltung eines geeigneten Fachanwalts. Dieser sollte mit den Begriffen "130%-Grenze", "Wiederbeschaffungsaufwand", "Regulierungsgrenze", etc. das Richtige anzufangen wissen und er schont somit u.U. die eigenen Nerven (und den eigenen Geldbeutel obendrein)...
Wie bist du auf den Betrag von 3000 € gekommen? Wurde bereits ein Gutachten von dir in Auftrag gegeben? Wenn nein:
Bei einem unverschuldeten Unfall, hast Du als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Ein generelles Besichtigungsrecht der zum Schadensersatz verpflichteten Versicherung gibt es nicht. Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen enthält dann u. a. folgende Angaben: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten,Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung bzw. -verbesserung usw.
Liegen die Reparaturkosten über der Differenz Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Aufgrund eines Integritätsinteresses wäre eine Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich.
Jetzt zu Deinem Fall: Hier liegt deiner Vermutung nach ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Im Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert angegeben und der Restwert. Von dem Verurscher, dem Fahrer oder der gegnerishcen Versicherung erhälst Du den angegebenen Wiederbeschaffungswert abzügl. dem im Gutachten stehendem Restwert. Im Gutachten steht ebenfalls eine Angabe von mind. drei Aufkäufern, die Restwerte geboten haben. Das Angebot des höchstbietenden (seriösen) ist maßgebend. Dieser ist an sein Gebot eine bestimmte Frist gebunden.
Du bleibst weiterhin der Eigentümmer des Autos und kannst jetzt selbst entscheiden, ob du das Auto an diesen höchstbietenden verkaufst oder ob du irgend etwas anderes mit Deinem Auto machst.
nein nein den hab ich beauftragt. der kann leider nicht früher
nein hab einen termin beim gutachter nächste woche. aber in der werkstatt haben sie es halt so geschätzt weil eine tür alleine kostet schon knapp 600 euro oder so ungefähr halt. es ist ein audi a4 baujahr 2001 1,9 tdi
nein hab einen termin beim gutachter nächste woche.
Hast Du dieses Gutachten selbst in Auftrag gegeben, oder deine Kfz-Werkstatt ?
Einen Gutachter der Versicherung des Schädigers solltest Du nicht akzeptieren.
nächste woche
Warum nicht heute oder morgen? Ich versuche die Autos möglichst zeitnah zu besichtigen.
Ist es ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger?
naja wenn der schaden so groß ist, dass es sich nicht mehr lohnt, diesen zu reparieren, handelt es sich um einen "Wirtschaftlichen Totalschaden" (sagt der begriff ja schon). Dann bekommst du (soweit ich weiß) geld für dein auto ausgezahlt. ansonsten dürfte die versicherung alle kosten (außer ggf. selbstbeteiligung) zahlen
also heißt das für mich pech gehabt oder wie? muss ich selber drauf zahlen wenn ich reparieren will.
Dein Gutachter errechnet die Schadenhöhe und bestimmt den Restwert und somit wird Dein Schaden ermittelt und auch ersetzt. Gewinne machen ist leider nicht. Viel Glück.
Hast Du schon einen Kfz-Sachverständigen beauftragt ein Gutachten zu erstellen ?
Aus der Ferne kann man nicht einschätzen was das Fahrzeug noch wert ist.
also ja ich will es auf jeden fall reparieren. also meinst du das der schaden bezahlt wird komplett was der Gutachter raus bekommt auch wenn der schaden höher ist als der wert des autos?