Wildunfall - Auto zuvor Totalschaden durch Hagelschaden?
Guten Morgen. :)
Vor ca. drei Jahren erlitt mein Auto 🚗 einen wirtschaftlichen Totalschaden. Mein Auto wurde auf 3800 Euro geschätzt, der Schaden auf 4250, Selbstbeteiligung waren 150 Euro und er Restwert 650. Somit bekam ich 3000 Euro ausgezahlt und der Schaden blieb wie er ist.
Letzte Woche dann der Schreck... Wildunfall. Polizei nahm alles auf, und und und. Jetzt das Problem. Der Gutachter meinte das Auto ist nicht mehr zu reparieren (zu mindestens nicht wirtschaftlich). Natürlich entschied ich mich für eine Auszahlung und nicht für's Reparieren. Das Auto ist noch fahrbereit, allerdings ist viel kaputt.
Meine Frage: Mit wie viel Summe kann man hier noch rechnen? Im Grunde genommen ja 0 Euro, da mein Wagen keinen Wert mehr hat.
Danke für die Bemühungen und 'n schönen Tag! 🙂
7 Antworten
Vor ca. drei Jahren erlitt mein Auto 🚗 einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Und der damalige Schaden wurde von der Versicherung gezahlt.
Eine nochmalige Zahlung wird nicht statt finden.
Du bekommst natürlich für den gleichen Wagen nicht zwei mal den wirtschaftlichen Totalschaden erstattet.
Das Auto war da ja noch scheinbar 650€ wert. Dieser Wert ist durch die weiteren 3 Jahre noch gesunken, wie hoch genau er wäre weiß ich nicht.
Vermutlich bekommst du also gar nichts, da ja auch noch die Selbstbeteiligung abgezogen werden würde.
Frage bei der Versicherung an, wie es jetzt weitergeht.
Nachdem die Kiste bereits ein mal als Totalschaden reguliert wurde, wird es nun nichts geben, wenn keine Reparatur nachgewiesen wird.
Warum man dann überhaupt noch eine Kasko behält ist mir etwas schleierhaft...
Eine kleine Summe kann noch dabei rumkommen, das stimmt schon. Beachte, dass der Restwert vom letzten Schaden nicht zwingend dem Wiederbeschaffungswert entspricht.
Genauso ist es. Du hast den Totaslschaden bezahlt bekommen. Die Versicherung macht das kein 2. Mal.
Restwert 650 Euro. Bekomme ich dann praktisch 500 Euro (650 - 150 [Selbstbeteiligung])
Nein aber Du kannst, wenn in der TK kein oder nur eingeschränkter Versicherungschutz bestand, die Präme (mindestens teilweise) zurück verlangen.
Ich würde dennoch verhandeln: Er hat Prämie für die Teilkasko bezahlt, ohne eine Leistung erwarten zu dürfen. Das ist nicht in Ordnung!
(Eine Prämie zu verlangen, ohne Schutz zu bieten ist ungerechtfertigte Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB... und außer Glaschschaden - wenn überhaupt - hatte er nichts zu erwarten)
Naja das ist er aber selbst schuld.
Nein. Wissend, dass kein Versicherungsschutz in der TK mehr besteht, hätte die Versicherung die TK nicht abkassieren dürfen.
Es hätte ihm ja jederzeit die Möglichkeit offen gestanden, den Schaden zu reparieren und somit den Wert wieder auf ein höheres Niveau zu bringen. Es ist wahrlich nicht Aufgabe der Versicherung zu kontrollieren, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
Daher halte ich die Aussicht, auch nur einen Teil der Prämie zurückzuholen, für gleich Null.
Wenn das Auto einen Totalschaden hat und die Versicherung gezahlt hat, dürfte die Sache erledigt sein.
Die Frage ist aus meiner Sicht eben die, ob das Fahrzeug nach einem Totalschaden und ohne Reparatur überhaupt noch gefahren werden darf und nicht abgemeldet werden muss ?
Was steht in so einem Fall in den Geschäftsbedingungen der Versicherung ?
Mit Zahlung durch die Versicherung in Höhe von 3000.--€ wurde dem Kunden der Restwert seines Fahrzeuges vergütet. Somit steht der Wert des Fahrzeuges bei der Versicherung quasi auf null.
Wird damit erneut ein Unfall gebaut, so kann der Kunde nicht erwarten, dass die Versicherung für etwa bezahlt, was es im Grunde für sie nicht mehr gibt.
Auch wenn der Kunde den Vertrag bei der Versicherung weiter laufen lässt und seine Beiträge bezahlt, dürfte die Versicherung bei einem Unfall keine Kosten mehr übernehmen. Problematisch könnte das werden, wenn der Kunde mit diesem Auto einen Unfall baut an dem er selber schuld ist.
Da wären dann die Juristen gefragt.
Die Versicherung kann nicht wissend, dass keine Leistungen mehr erbracht werden können, weiter Prämien für die Kasko kassieren. Punkt.
Restwert 650 Euro lt. Versicherung "beim ersten Totalschaden."
Abzüglich 150 Selbstbeteiligung ergibt das doch ein + von 500 Euro die mir zustehen... oder?