Hagelschaden - Totalschaden / was mache ich jetzt?

14 Antworten

Hallole zusammen Du solltest immer den Hersteller und den Wagen genauer deffinieren Modell Bj oder Erstzul, dann wird das antworten leichter...

Ich komme auch aus der betroffnene Ecke.. ich würde erst mal prüfen lassen ob der tatsächliche Restwert dem Angebot der Versicherung entspricht . wenn Restwertbörsen zur Werttermittlung verwendet wurden heist das noch lange nicht das auch von einem Aufkäufer ein entsprechender Preis bezahlt wird.

Es ist so meine Erfahrung eher só das derartige Angebote relativ hoch ausfallen um den auszuzahlenden Betrag der Versicherung zu reduzieren.. denn anbieten kann man ja, ob man das aber auch bekommt ist was anderes.. und auch sehr Marktabhängig..

Es steht der Schaden mit einer Gesamthöhe von 8500 Euro im Raum abzüglich einem selbstbehalt von 150 Euro.. dann muß der versicherer erstmal geradestehen abzüglich einen wirklich realistischen verkaufspreis für das beschädigte Fahrzeug . Am wirtschaftlichen Totoalschaden zweifelt ja auch keiner...

Diese sind derzeit aber hier im süden Raum Tü RT NT GP im Massen erhältlich was den Preis deutlich nach unten zieht.. das heist die Aufkäufer können diese Massen von fahrzeugen nicht Bewältigen / abgreifen weil es einfach zu Viele sind..

Ich würde den Wagen von einem unabhängigen ( Schätzung oder Gebrauchtwagenbewertung zb beim Tüv GTÜ ) nochmals bewerten lassen was unabhängig bewertet realistisch erziehlbar ist ( oder wie bereits geschrieben selber weiterfahren) . Iist das Angebot wirklich intressant weil nicht mehr zu bekommen ist dann soll der Versicherer den Wagen behalten und den vollen Schadensbetrag auszahlen und du beschaffst dir mit der ausbezahlten Kohle was anderes .. .

Blauäugig währe zu denken man könnte wirklich einen solch hohen Preis erziehlen was auch Fahrzeugabhängig ist.... ohne das nochmals geprüft zu haben und die kostet wirklich nicht die welt.. da sieht man mit hundert bis hundertfünfzig euro eine ganze Menge .

Des weiteren ist es Sinnvoll nach einer alternativen Repararturmethode zu suchen, eventuell mit Gebrauchtteilen die es letztlich beim Verwerter gibt.. Joachim

Hanshallo 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 21:19

Ich verstehe wirklich nur noch Bahnhof. Mein Kopf explodiert gleich vor so vielen Meinungen, Erfahrungen und Ratschlägen.

Ich bin euch ja echt allen total dankbar, aber so langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Für mich als Laie sieht die Sache immer noch folgendermaßen aus:

Entweder: 5.280€-150€ SB - 19% auszahlen lassen und das Auto damit richten lassen, Nachweis über die Reparatur erbringen und die MwSt. wieder erstattet bekommen. (Ist das mit der MwSt. so richtig gedacht?)

Oder: 5280€-150€ SB - 19% auszahlen lassen, Auto an Aufkäufer verkaufen und neues Auto kaufen. Werden die 19% dann beim nachgewiesenen Neukauf eines Autos wieder erstattet?

Oder: 5280€-150€ SB - 19% auszahlen lassen, Auto privat verkaufen oder bei einem Autohaus in Zahlung geben und neues Auto kaufen. Werden die 19% dann beim nachgewiesenen Neukauf eines Autos wieder erstattet?

PS: Ist ein Mercdes W203 Kombi C180 Kompressor EZ: 2004, 114tsd km, Classic, Bi-Xenon, AHK, wirklich guter Zustand

Also, habe heute mit meiner Versicherung gesprochen. Wenn ich eine fachmännische Reparatur nachweisen kann, dann darf die Reparatur bis zu 8.500€ kosten. Diese Kosten werden dann übernommen.

Somit werde ich das Auto bei einer Mercedes Werkstatt zur Reparatur abgeben und die Abwicklung abtreten, damit das direkt mit der Versicherung abgewickelt wird.

Du hast nun zunächst die Wahl. ob Du das Fahrzeug reparieren lassen willst (bis etwa 120 % des Zeitwertes vor Schaden werden vom Versicherer noch anerkannt, damit lägen die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten noch im Limit), oder ob Du als wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen willst. Das solltest Du dem VR erst einmal mitteilen.

In beiden Fällen käme natürlich der Teilkasko-SB zum Tragen.

Falls Du als Totalschaden abrechnen willst, musst Du dem Versicherer die Möglichkeit geben, Dir ein Restwertangebot zu unterbreiten. Frage wenigstens telefonisch danach, ob er dies beabsichtigt, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Es könnte nämlich sein, dass der VR ein Angebot eines Aufkäufers über z.B. 5.000,00 € vorlegt - dann hättest Du Verluste hinzunehmen, wenn Du zuvor schon voreilig für 3.200,00 € verkauft hättest. Der Versicherer leistet nach der Formel Zeitwert - Restwertangebot - SB (eventuell auch abzüglich MwSt, bis Du eine Ersatzbeschaffung mit MwSt nachweist) = Auszahlung.

DerFanta  15.08.2013, 00:31

Achtung: Die 120%-Regel findet nur bei der Regulierung von Haftpflichtschäden und nicht bei der von Kaskoschäden Anwendung. Gemäß AKB zahlt eine Kasko maximal den Wiederbeschaffungswert.

DerFanta  15.08.2013, 00:36
@DerFanta

..., die eigentlich 130%-Regel heißt. Oder wie kommst Du auf die 120%?

Wie sind eure Erfahrungen mit den Geboten der Aufkäufer? Stellen die einen realistischen Zeitwert dar, oder bekommt man bei einem Privatverkauf bzw. Inzahlungnahme beim Händler mehr dafür?

Danke für eure bisherigen Antworten.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, würde mir die Versicherung die Differenz zwischen Wert vor dem Schaden und Preis vom Aufkäufer bezahlen. Also 8.500€ minus 3.220€ = 5.280€

Liege ich richtig mit folgenden Möglichkeiten?

  1. 5.280€ nehmen und schauen ob es jemand zu dem Preis wieder richtet.

  2. 5.280€ + Autoverkauf 3.220€ = 8.500€ Geld nehmen und ein neues Auto kaufen.

Sind das die Möglichkeiten?

HerrDeWorde  14.08.2013, 16:00

Die 3220 Euro sind ja nur 1 Angebot. Möglicherweise bist du verpflichtet, 3 Angebote einzuholen oder einen Gutachter schätzen zu lassen. Aus Sicht der Versicherung verstehst du das sicher: Man könnte mit dem Aufkäufer einen Deal machen und bewusst einen niedrigen Preis ansetzen, um viel Bares rauszuschlagen.

Je nach Verbreitung des Autotypes kann auch einfach der IST-Erlös genommen werden, wenn es nur einen Aufkäufer gibt. Oder die Versicherung setzt einen Durchschnittswert aus den letzten Verkäufen dieses Typs an. Das wird jede Versicherung anders handhaben (und dabei die eigenen Interessen verfolgen).

user3096  14.08.2013, 18:49
@HerrDeWorde

Möglicherweise bist du verpflichtet, 3 Angebote einzuholen

wie kommst du denn auf diese schlaue Idee?

Der Fragesteller braucht selbst keine weiteren Angebote einzuholen, da die 3.220,- ein Ergebnis aus der Restwertbörse sind, die der Gutachter sich eingeholt hat.

Mitreden sollte der, der auch schonmal einen entsprechenden Schaden hatte. Ansonsten wäre alles hier reinste Spekulationen, Mutmaßungen oder Thekengeplänkel