Kann man ein Versicherungs-Gutachten anfechten?
Hallo, ich habe vor ein paar Wochen einen Unfall verursacht, bei dem die Frontstoßstange eines BMWs leicht beschädigt wurde. Nun hat der BMW-Fahrer ein Gutachten machen lassen, bei dem sich der Schaden laut diesem auf 6000€ belaufen soll!-für eine beschädigte Frontstoßstange! Dazu habe ich nun zwei Fragen: Kann man dieses Gutachten anfechten?
Wenn sich dieser Schaden auf 6000€ beläuft, und das Auto normalerweise einen Wert von ca 4-5 Tausend Euro hat, dann ist das ja ein Totalschaden: Wäre es dann möglich den Wagen für den Restwert zu kaufen?
11 Antworten
Das Gutachten wird schon seine Richtigkeit haben, die einzelnen Kostenpunkte sind doch genauestens aufgegliedert.
Ist denn dort ein offensichtlicher Fehler festzustellen ?
Wenn sich dieser Schaden auf 6000€ beläuft, und das Auto normalerweise einen Wert von ca 4-5 Tausend Euro hat, dann ist das ja ein Totalschaden: Wäre es dann möglich den Wagen für den Restwert zu kaufen?
Die Möglichkeit besteht dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt verkaufen möchte, eine Enteignung findet natürlich nicht statt.
Nur was möchtest Du dann mit dem beschädigten Fahrzeug ?
Und den Schaden musst Du / deine Versicherung dann immer noch begleichen, abzüglich des Restwertes.
Deine Versicherung kann ein Gegengutachten erstellen, wenn die Summe zu hoch erscheint.
Dass man solch einen Bagatellschaden auch missbrauchen kann, steht ausser Zweifel.
Meinem Vater ist ähnliches passiert. Er hat die vordere Stoßstange eines teuren Mercedes touchiert. Es war eine kleine Delle im Plastik.
Ein Austausch der Stoßstange wäre eine Option gewesen und wäre preislich ähnlich hoch ausgefallen, wie in Deinem Fall.
Mein Vater hat sich mit dem Besitzer privat geeinigt und hat für die Reparatur knapp unter 500 € bezahlt.
Über die Versicherung wäre seine Selbstbeteiligung genauso hoch gewesen und er wäre im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft worden.
Du siehst also, es geht auch mit weniger Euros.
Stimmt ... War ein Irrtum unsererseits.
Bleibt die Erkenntnis, dass die Schadenshöhe sehr unterschiedlich bewertet werden kann.
Es ist Aufgabe deiner Haftpflicht die Schadenshöhe zu prüfen. Wenn berechtigte Zweifel bestehen, dann werden die da schon tätig werden. Die haben schließlich auch keine Lust ~4000€ zu viel zu zahlen.
Du selber kannst das auch gern machen. Aber:
- Der Geschädigte ist nicht verpflichtet deinem Gutachter den Wagen überhaupt zu zeigen
- Die Kosten für den Gutachter darfst du selber bezahlen.
in deiner nähe gibts bestimmt auch kfz- gutachter. leg das gutachten halt einem anderen zur prüfung vor. der wird die dann sicher sagen können ob das gutachten in ordnung ist, oder ob die richtigkeit anzuzweifeln ist..... !
Wenn der Schaden 6000€ beträgt, kann nicht nur der Stoßfänger beschädigt worden sein. Aber das geht aus dem Gutachten doch hervor.
Ebenso werden darin Zeit- und Restwert aufgeführt sein. Warum liest du das Gutachten nicht, bevor du dich über den Tisch gezogen fühlst und enorme Kosten für dich verursachen willst?
Um deine Frage zu beurteilen: Du kannst ein Gutachten anfechten.
In der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.