Soll ich den Schaden auszahlen lassen und wo anders reparieren lassen?
Mir ist jemand reingefahren und ich bekomme von der gegnerischen Versicherung 5000 Euro Netto.
Genau soviel würde auch die Reparatur in meiner Werkstatt kosten.
Jetzt war ich mal bei einer anderen Werkstatt und die meinten die könnten den Schaden für 3000 Euro beheben.
Kann ich mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen und mein Fahrzeug in der günstigeren Werkstatt reparieren lassen.
Das Fahrzeug würde dann für 7 Tage in dieser Werkstatt bleiben.
Kann ich dafür Nutzungsausfall beantragen?
Außerdem war auf dem Fahrzeug Werbung drauf, die erneuert werden muss, bekomme ich das Geld dafür auch zurück?
Vielen Dank
6 Antworten
Außerdem war auf dem Fahrzeug Werbung drauf, die erneuert werden muss, bekomme ich das Geld dafür auch zurück?
Wenn das Gutachten korrekt ist, dann ist darin auch die Werbebeschriftung aufgeführt. Diese gehört mit zum Schaden, somit mit ins Gutachten und muss dir natürlich auch erstattet werden.
wenn nach Gutachten abgerechnet wird bekommt an den Betrag ohne MWSt, während man in der anderen Werkstatt ihn mitzahlt. Man kann aber so abrechnen, dann selber reparieren (lassen) oder gar nicht oder das Auto verkaufen.
Du kannst mir nicht glaubhaft machen, dass der Gutachter die Werbeaufschrift unberücksichtigt gelassen hat!! Folglich ist sie in den 5000 bereits inkludiert.
Und wenn im Gutachten beispielsweise 4 Tage Ausfall veranschlagt sind, kannst du nicht einfach 7 verlangen.
Ich weiß eigentlich sollte das im Gutachten mit berücksichtigt sein,
Aber da steht es nicht.
Da steht was alles einzeln kostet und man kommt auf die Summe 5.000, aber von werbebeschriftung steht nichts drin.
... Werbung, also Firmenfahrzeug, und der Chef weiß nicht wie es geht? Tipp: Firma abschließen und abmelden.
Ich hatte vor 6 monaten einen unfall gehabt. Die Versicherung zahlte mir 8000€ netto und ich habe es bei einer freien werkstatt für 4.500€ reparieren lassen den rest durfte ich behalten.
Genau so sollte es auch sein
Hast du für den werkstattaufenthalt Nutzungsausfall bekommen oder nicht ?