Erneuter Hagelschaden am Auto. Zuletzt vor 3 Jahren ausbezahlt. Jetzt auch Autoseite. Wie verhalten?
Hallo.
Ich hatte schon mal vor ca. 3 Jahren einen leichten Hagelschaden an meinem Fahrzeug.
Dieser wurde mir ausbezahlt, da kaum sichtbar.
Hagelschaden war leicht am Dach und Heckklappe.
Inzwischen bin ich bei einer anderen Versicherung.
Am Samstag überraschte mich ein Hagelschaden im Reiseverkehr.
Diesesmal eher von der Seite.
Dach, Motorhaube auch wieder.
Wie wird ein solcher erneuter Hagelschaden behandelt?
Mein Fahrzeug ist jetzt 7 Jahre alt (Restwert ca. 6000 Euro)
Wie muß ich mich verhalten, damit ich von der Versicherung nicht übers Ohr geh... werde?
Dankeschön
Nachtrag: Habe Vollkasko mit 150/300SB
6 Antworten
Du mußt den Schaden melden und anschließend wird ihn sich ein Gutachter Dein Auto ansehen.Diesen kannst Du aber nicht selbst aussuchen,weil es kein Haftpflichtschaden ist.Wenn Dir die Zahlungssumme zu niedrig ist könntest Du Dir einen eigenen Gutachter nehmen,lohnt sich aber bestimmt nicht weil die Kosten dafür Du trägst.
Der Schaden wird so behandelt wie er entstanden ist. Die Werkstatt erstellt einen KVA über den gesamten Schaden, die Versicherung kennt den Vorschaden bereits, da er bei der Übertragung des SFR von der einen zur neuen Verischerung übermittelt wurde. Die bereits regulierte Summe wird vom Gesamtschaden abgezogen und entsprechend Deinem Wunsch reguliert.
Ganz wichtig, auch Du musst bei der Schadensregulierung nochmal auf den früheren, nicht reparierten Schaden hinweisen, tust Du das nicht, bist du es der die Versicherung arglistig täuscht... Die Konsequenzen dürften bekannt sein.
Versicherungen hauen nicht übers Ohr! Du bekommst das, was dir rechtlich zusteht.
Den Schaden deiner Versicherung melden und den Vorschaden bekannt geben, da dieser Schaden registriert ist und du bei falscher Angaben den Versicherungsschutz verlierst. Der Vorschaden wird mit dem aktuellen Schaden verglichen und du bekommst die Differenz ausgezahlt, falls eine entsteht. Kommst auf dein Gutachten vom Vorschaden an.
Was sagt uns das, Schäden immer reparieren lassen.
Der Hagelschaden wird durch die Teilkasko reguliert. Selbstverständlich wird der "Altschaden" der ja wohl nicht repariert wurde, berücksichtigt.
Ein Sachverständiger kann das sehr wohl von einander abgrenzen.
Der Schaden wird reguliert, aber der nicht reparierte Vorschaden natürlich berücksichtigt.
Wenn es nicht die selbe Stelle ist, hat der Vorschaden eigentlich nur Auswirkungen auf den Wiederbeschaffungswert und solange es nun dadurch kein wirtschaftl. Totalschaden wird, spielt es keine Rolle.