Auffahrunfall verursacht - Schadenshöhe scheint mir viel zu hoch
Ich bin vor ein paar Monaten jemanden hinten drauf gefahren. Genauer gesagt, gegen seine Anhängerkupplung. Polizei war vor Ort und hat auch Fotos gemacht, weil der andere Fahrer das unbedingt wollte. Zu sehen war bei ihm eigentlich nichts. Nur ich hatte an der Stoßstange einen leichten Schaden.
Habe das der HUK gemeldet. Die haben mir nun bescheid gegeben, dass ich nächstes Jahr aufgrund des Unfalls 20% steigen soll. Ich habe mit dem Gedanken gespielt, den Schaden selbst zu begleichen, um dies zu verhindern. Also fragte ich bei der HUK nach der Schadenssumme. Angeblich wären das 1.500 Euro gewesen! Das hätte der Gutachter des Gegners (Allianz) so festgestellt!
Meine Frage ist: Wieso darf mein Unfallgegner einen Gutachter bestellen und meine Versicherung akzteptiert das Ergebnis so einfach. Habe ich das Recht auf Kosten meiner Versicherung ein Gegengutachten zu erstellen? Und wie soll das jetzt im Nachhinein funktionieren? Oder ist das gängige Praxis, dass die eigene Versicherung überteurte Rechnungen bis zu einem gewissen Grad anstandslos und ohne Prüfung zahlt?
9 Antworten
So wie Du es schreibst ist das ganz eindeutig richtig gelaufen.
DU hast den Unfallgegner geschädigt, ER hat daraufhin ein Recht auf die Regulierung. Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden, dabei hat der Geschädigte auch freie Gutachterwahl. Du sagst, Du hast "nur die AHK getroffen", das würde heißen, wirklich nur die Kugel, dem ist mit Sicherheit nicht so, Du triffst iegentlich immer auch den Rest des Stoßfängers, diese sind heute aus Kunststoff und gehen oft in Ihre Ausgangsform wieder zurück, trotzdem ist immer die Lackierung beschädigt. Kunststoffstoßfänger kannst Du nicht einfach mal eben so neu lackieren, demnach rechne hier einfachmal einen neuen, ggf mit Parctronicsensoren, grundieren und lacken, da sind 1000 EUR schnell zusammen. Wenn die AHK einen Schlag bekommen hat, kommt die auch noch dazu, rechne mal 300 EUR drauf und den Gutachter darfst Du auch nicht vergessen, der wird bei dem Schaden bei ca 300 EUR liegen. Sprich 1500 EUR ist absolut realistisch, ohne ein Foto gesehen zu haben.
Natürlich kannst Du ein Gegengutachten erstellen lassen, das Du natürlich auch bezahlen mußt. Dein Unfallgegner wird dieses allerdings dann nicht akzeptieren und es wird auf ein Gerichtsstreit hinauslaufen. Dieses bestellt dann einen vereidigten Sachverständigen, dessen Gutachten dann bindend ist und den Du als Unfallverursacher natürlich auch bezahlen mußt.
Also, absolut uninteressant.
Ein Schadenrückkauf lohnt sich i.d.R nur bei Schäden unter 1000 EUR, das hängt davon ab, wie hoch Deine Verscherungsprämie ist. Du must einfach in einer Tabelle aufführen, was Du bezahlt hättest, bis sich Deine %% nicht mehr ändern, und wie lange Du jetzt dafür brauchst und was es Dich mehr kostet.
Aus dem Bauch heraus sage ich , es lohnt sich nicht.
Hallo, Es sind zwei Probleme. Zum einen das technische, da hat jloethe die Schadenstiefe am besten beschrieben. Mit dem Anstoß in Fahrtrichung kann das Heckteil erheblich geschädigt werden, daher meine Vorbemerkung. Die Schadenshöhe kommt mir nach meiner Erfahrung nicht überhöht vor, wobei der Fahrzeugtyp nicht bekannt ist und man in einer E-Mail Aussage schon ein wenig blind dasteht. Sei´n Sie so zufrieden. Nun aber zur HUK. Sprechen Sie mit ihrem HUK Vertrauensmann und legen Sie Sie ihm dar, dass Sie den Schaden in Anbetracht der nachfolgend Kosten selbst übernehmen möchten. Im allgemeinen ist es möglich, dass man die Wahlfreiheit hat die Kosten eines Unfalls vor der Jahresrechnung der Versicherungen selbst zu übernehmen. Damit fallen auch die nachfolgenden Prämiensanktionen weg. viel Erfolg, bo!
ganz ehrlcih, wenn die versicheurng die 1500 euro bezahlt, dann würde ich die 20 prozent hochstufen akzeptieren, bei mir würde das keine 1500 euro ausmachen.
also ist es einen billige variante.
wenn man keinen erfolg hat, muss man nämlich zu dem schaden noch alle anderne ksoten zahlen, das wird noch teurer.
Zu sehen war bei ihm eigentlich nichts.
Dennoch kann etwas kaputtgegangen sein. Und 1.500 € Reparaturkosten (Material und Arbeit) sind schnell beisammen.
Wieso darf mein Unfallgegner einen Gutachter bestellen und meine Versicherung akzteptiert das Ergebnis so einfach.
Nachdem Versicherungen sehr ungern zahlen, hat Deine Versicherung die Forderung sicherlich sehr genau geprüft.
Wie hoch ist denn Dein aktueller Schadensfreiheitsrabatt? Dann könntest Du mal durchrechnen, was Dich der Schaden unter'm Strich kostet.
Hallo
- AHK´s müssen nach einem Unfall geprüft werden dass machen nur die Hersteller und einige Prüfinstitute und das ist so teuer und Zeitaufwendig dass meist die AHK einfach erneuert wird
- AHK´s haben die Eigenschaft an besonders "harten" Stellen im Auto montiert worden sein und überbrücken damit die weiche Knautschzone und auch das Prallelement der Stosstange. Das kann aufwendige arbeiten zur Rückformungen verursachen oder auch zu einem Totalschaden führen. Deswegen gehen die Hersteller ja dazu über nur noch AHK mit abnehmbaren Kopf zu verbauen (Auch wenn diese Kupplungen noch teuerer sind)
- Ich kann dir versichern das die Versicherungen jedes Gutachten kontrollieren und viele Guctachten von freien Gutachtern gar nicht anerkennen sondern nur noch das von "Hausgutachtern". Als Geschädigter hat man oft das Problem das man mit der Versicherung rumstreiten muss weil zb Stundensätze nicht anerkannt werden oder man das Bauteil irgendwo günstiger kaufen könnte als beim Hersteller direkt (auch wenn es dann Tage bis zur Lieferung braucht dann nicht passt und aufwenig nachgearbeitet werden muss)
Hallo
das Problem ist schon länger bekannt und in der Schweiz ist Rückformung nur Beschränkt zulässig da gibt es nur Abschnittrperatur oder Schrott.
Die Autohersteller kennen die Problematik auch und man kann AHK so konstruieren das die beim Crash nicht die Knautschzone überbrückt aber dann muss man einen aufwendige Hinterwagenkonstruktion machen vor allem für hohe Zuglasten an der AHK. Andere Hersteller sehen das lockerer dafür sind die Autos billiger in der Herstellung (nicht unbedingt im Verkauf)
Es ist schwer abschätzbar welche Umstände in dem Fall zusammenkommen wenn man auf eine stehendes Auto mit AHK auffährt sieht das anderst aus als wenn beide Autos in einer Vollbremsverzögerung zusammnenprallen dann szeht das Heck des Vorderwagens hoch und der Aufahrende Unfallwagen hat die Nase unten. In dem Fall nutzt die AHK die weiche Zone des aufahrenden zu dessen Nachteil aus und "schont" das AHK Auto.
Bei Geländewagen oder SUV sind die Schwellerendspitzen so hoch das die AHK drunter hängt und sich verbiegt ohne gross den Längsträger zu belasten evtl gibt es an der vorderen Befestigungsplatte eine leichte Delle vom Abstützmoment.
...siehe http://www.info-center-online.com/autounfall/news.htm
...demnach wäre jede Verformung des Fahrzeugrahmens eigentlich ein Totalschaden und das Ausrichten/die Reparatur des Fahrzeugrahmens auf einer Richtbank purer lebensgefährlicher Pfusch!