kann die Versicherung die reparatur eines Schadens blockieren?

10 Antworten

Ich bin hier mit @DerHans einer Meinung: was hier abläuft ist ein hanebüchener und hirnrissiger Unsinn. Gar so kompliziert und zeitaufwändig muß der Fall nicht abgewickelt werden. Hierzu soll ein Beispiel dienen:

Ich weiß als unbeteiligter Zeuge detailliert von einem Unfall, schon ein ganzes Weilchen her, bei dem die Schuldfrage ebenfalls strittig war, aber erst als einer der Fahrer lauthals nach der Polizei gerufen hatte. Zuvor war die Sache an sich klar, nur die Polizei hat dann ein Drama daraus gemacht. Der Unfallhergang tut hier aber nichts zur Sache. An einem Fahrzeug, ein Mercedes 200, betrug der Schaden ca. stolze 200 DM (so lange ist das schon her), es war nur ein Scheinwerferglas kaputt, das damals einfach ausgetauscht werden konnte, und beim anderen, ein Renault R6, waren etliche Tausend DM fällig, weil dessen betagter Fahrer vor lauter Schreck innerorts noch stockvoll in eine Gartenmauer fuhr. Von beiden Versicherern kam dann jeweils ein Gutachter, der Schaden des stärker beschädigten Fahrzeugs wurde aufgenommen und dokumentiert und anschließend das Auto repariert. 3 oder 4 Tage später fuhr die Karre wie ich erfuhr wieder, und einer der Versicherer übernahm den Schaden vorläufig. Als dann einige Monate später und in 2. Instanz (!!) das Landgericht die Schuldfrage geklärt hatte, fand wohl ein Interssenausgleich zwischen den Versicherern statt - und das war's dann.

Ich frage mich wirklich, warum die HUK (oder ist's doch die HUK24) in diesem Fall so einen Zirkus macht. Das ist doch so einfach zu machen. Übrigens werden Ersatzteile, wie schon gesagt, nicht beim Versicherer bestellt und gekauft, sondern beim jeweiligen Fahrzeugherstellter, oder, wenn möglich, im Ersatzteilehandel. Mein Verdacht ist, dass dieser Unfall von inkompetenten und unfähigen Leuten bearbeitet wird. Aus meiner Zeit als Versicherungsmakler könnte ich ein paar entsprechende Liedchen singen.


Die HUK hat Deiner Werkstatt wohl nicht die Übernahme der Kosten bestätigt - und deshalb fangen die eben nicht an, um nicht auf ihren Kosten sitzenzubleiben.

Hajo2 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 19:38

Ich denke nicht, denn ich bin auch Vollkaskoversichert. Die Werkstatt hat mit der Reparatur begonnen und stoppte wegen wenige Teile.  Ausserdem müsste ich informiert werden. 

Apolon  22.09.2015, 00:52
@Hajo2

In welchem Land wurde der Schaden verursacht.

Bitte beachten, dass die Vollkasko-Versicherung nur in den angegebenen Ländern der grünen Versicherungskarte mitversichert ist.

Hallo Hajo2,

deine Schilderung wirft an dieser Stelle einige Fragen auf. Ein typischer Fall ist das bestimmt nicht. Immerhin gibt es einige Kuriositäten.

Die Auswahl der Werkstatt seitens des Versicherers findet nur im Fall eines Voll- oder Teilkaskoschadens statt. In deinem Fall wird vermutlich eine Werkstattbindung vereinbart worden sein, um Einsparungen bei der Prämie vorzunehmen. In diesem Fall kann der Versicherer die Werkstatt bestimmen, wenn du eine volle Erstattung des Schadens wünscht.

Ersatzteile werden nicht direkt bei einem Versicherer bestellt, sondern genauso wie bei jeder anderen Reparatur über den Hersteller oder einen anderen Lieferanten, der originale Ersatzteile liefert. In diesem Fall hat die Werkstatt dir nicht die Wahrheit erzählt oder du hast die Herren des Betriebes nicht richtig verstanden.

Die HUK kann die Schadensregulierung nicht blockieren, da du ein Recht darauf hast dein Fahrzeug wieder instand zu setzen. Der Schaden sollte im vorhinein natürlich ausreichend dokumentiert sein, um spätere Beweise zur Vorlage bereit zu haben. Es kann sein, dass die Regulierung des Schadens zurückgestellt wurde, um erst einmal eine Klärung der Schuldfrage zu überprüfen. In diesem Fall sollte der Versicherer aber trotzdem klagen, da es deinerseits immer noch die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs gibt bzw. die Versicherung des Unfallgegners den Schaden im Nachhinein bezahlen kann.

Sollte dir die Abwicklung bei der HUK zu lange dauern, dann bezahle deinen Schaden erst einmal selbst und reiche die Rechnung bei der HUK ein. In diesem Fall musst du zwar in Vorkasse gehen, aber dein Fahrzeug steht dir wieder schnellstmöglich zur Verfügung. Die Werkstatt wird solange nicht mit der Reparatur beginnen bis es einen zahlungswilligen Auftraggeber gibt.

Die Schuldfrage wird immer überprüft und kann sich mehrere Monate hinziehen. Das ist richtig, aber kein Grund sich quer zu stellen.

In deinem Fall handeln die Versicherer zum Thema Werkstattbindung gleich, da dies eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag ist. Die Regulierung von Schäden läuft aber teilweise sehr unterschiedlich ab. Hier kann man nur von seinen subjektiven Efahrungswerten berichten.

Es hilft immer, wenn man einen Ansprechpartner für solche Fälle hat. Dieser sollte sich für einen einsetzen und den Fall beschleunigen. Diesen findest du in Form eines Vertreters für diese Gesellschaft oder eines unabhängigen Vermittlers.

Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Wenn der Schaden dokumentiert ist, kann die Reparatur frei gegeben werden. Der festgestellte Schaden verändert sich ja nicht, wenn jemand anders eine Schuldzumessung trifft.

Die Schuldfrage wird ja manchmal erst Monate später vor Gericht festgestellt. Da müssten die Werkstätten ja einen Fußballplatz anmieten um die Reparaturfahrzeuge zwischen zu parken,

Hajo2 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 19:33

danke, die Auskunft kam vom HUK-Pannendienst und war wahrscheinlich nicht kompetent.

schleudermaxe  21.09.2015, 21:42
@Hajo2

...die können aber doch nicht in die Schadenakte schauen und wisen also auch nicht, ob etwas klar oder unklar ist.

... da kann aber einiges nicht stimmen, denn keine Werkstatt bestellt Ersatzteile bei einer Versicherung.  ... und warum ist die Schuldfrage offen? Du bist also der Anspruchsteller und die Versicherung des Verursachers ist die HUK und die sagen nichts ist klar. Dann nimm doch einfach die VK in Anspruch und wie die Schadenstelle zu erreichen ist, bekommt doch jeder VN umfangreich mitgeteilt, oder?   Viel Glück.

schleudermaxe  21.09.2015, 21:49

Schaden im Ausland, Rufnummer 49 69 66 555 66