Wie lange hat man nach einem Unfall Zeit ein Gutachten erstellen zu lassen?
Hallo,
ich hatte am 2.9.2010 einen Auffahrunfall auf einem Parkplatz. Ich war der Verursacher des Unfalls. Der Geschädigte hat am 22.7.2010 das Gutachten für die Reparatur erstellen lassen. Wie lange hat er denn Zeit? Inzwischen könnte ja sonstwas noch passiert sein. Dazu hat mir meine Versicherung nicht gewährt einen Gegengutachter zu bestellen. Es wurde ein Gutachten erstellt, darauf hat die Versicherung von mir gezahlt. Ist das Rechtens? Auch wurde ich nie über die Höhe der Kosten informiert. Hintergrund ist der, dass die Versicherung nun die gesamten Reparaturkosten + Gutachter von mir fordert. Habe ich da irgendeine Handhabe?
Danke für eine Hilfe!
2 Antworten
Der Schadenersatzanspruch verjährt nach 3 Jahren. Das Gutachten sollte dennoch zeitnah erstellt werden, da eine Schadenminderungspflicht besteht. Oft erweitert sich ein Schaden - zB zurch witterungsbedingte Einflüsse - wenn ein Fahrzeug zu lange in beschädigtem Zustand irgenwo rumsteht oder - wenn mölgich - weiter im Einsatz ist.
Bei deinen Zeitangaben stimmt was nicht, das Gutachten kann ja nicht vor dem Unfall erstellt worden sein. Aus welchem Grund fordert denn deine Versicherung das Geld von dir?
http://www.unfallabwicklung24.de/verkehrsunfall-auto-kfz/gutachten.html
Zitat: "Hat man selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, hat die Versicherung ohne triftigen Grund keine Möglichkeit, selbst ein Gutachten von einem eigenen Sachverständigen erstellen zu lassen."
Daher war ein Gegengutachten also nicht möglich. Wie die Frist für ein Gutachten ist, weiß ich nicht, aber über fünf Monate kommt mir auch zu lange vor. Weshalb deine Versicherung aber nicht schon lange vorher einen Gutachter geschickt hat, ist mir schleierhaft. Welchen Paragraphen sollst du denn verletzt haben? Hast du einen Verkehrs-Rechtsschutz? Dann solltest du vielleicht einen Anwalt hinzuziehen.
Stimmt am 9.2. 2010 Weil sie meinen ich hätte einen Paragraphen in den AGB's verletzt.