Wie lange hat man nach einem Unfall Zeit ein Gutachten erstellen zu lassen?

2 Antworten

Der Schadenersatzanspruch verjährt nach 3 Jahren. Das Gutachten sollte dennoch zeitnah erstellt werden, da eine Schadenminderungspflicht besteht. Oft erweitert sich ein Schaden - zB zurch witterungsbedingte Einflüsse - wenn ein Fahrzeug zu lange in beschädigtem Zustand irgenwo rumsteht oder - wenn mölgich - weiter im Einsatz ist.

Bei deinen Zeitangaben stimmt was nicht, das Gutachten kann ja nicht vor dem Unfall erstellt worden sein. Aus welchem Grund fordert denn deine Versicherung das Geld von dir?

sinilol 
Beitragsersteller
 07.10.2011, 09:35

Stimmt am 9.2. 2010 Weil sie meinen ich hätte einen Paragraphen in den AGB's verletzt.

Zakalwe  07.10.2011, 09:53
@sinilol

http://www.unfallabwicklung24.de/verkehrsunfall-auto-kfz/gutachten.html

Zitat: "Hat man selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, hat die Versicherung ohne triftigen Grund keine Möglichkeit, selbst ein Gutachten von einem eigenen Sachverständigen erstellen zu lassen."

Daher war ein Gegengutachten also nicht möglich. Wie die Frist für ein Gutachten ist, weiß ich nicht, aber über fünf Monate kommt mir auch zu lange vor. Weshalb deine Versicherung aber nicht schon lange vorher einen Gutachter geschickt hat, ist mir schleierhaft. Welchen Paragraphen sollst du denn verletzt haben? Hast du einen Verkehrs-Rechtsschutz? Dann solltest du vielleicht einen Anwalt hinzuziehen.