Kann ich mein Fahrzeug reparieren wenn ich als Unschuldiger das Gutachten vom Gutachter habe oder muss ich auf Reparaturfreigabe von der Versicherung warten?

6 Antworten

Hi, am besten in so einen Fall einen Anwalt nehmen. Den muss der Unfallverursacher, bzw dessen Versicherung bezahlen. Das minimiert die Möglichkeit, dass Dich die gegnerische Versicherung über den Tisch ziehen kann und er klärt solche Fragen.

Als unschuldig Geschädigter gehst du zu der Werkstatt deines Vertrauens legst das Gutachten vor und unterschreibst eine Abtrittserklärung. Alles weitere regelt die Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung. Du bekommst lt Gutachten einen Leihwagen und musst dich nur um den Wertverlust bei der gegnerischen Versicherung kümmern.

Weidler4711 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 11:27

Ich möchte aber die Reparatur selber machen.

martinreschke  06.05.2019, 11:32
@Weidler4711

Dann steht dir nur der nettowert also Summe ohne Mehrwertsteuer zu und abzüglich verbringumgskosten. Sollten sich bei der Reparatur weitere nicht erkannte Unfallschäden herausstellen, hast du schlechte Karten. Warum soll das nicht fachgerecht instand gesetzt werden? Denkst du dass dabei für dich ein Haufen Geld abfällt? In der Regel machst du nichts gut.

Weidler4711 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 13:10
@martinreschke

Ja, ich habe schon öfter selbst lackiert und hatte insgesamt in meinem Leben ungefähr 20 bis 30 kleinere Unfälle, alleine davon 7 Parkunfälle wo ich entweder nur im auto gesessen habe oder nicht im Auto war, also zettel an der Windschutzscheibe hing.

Ab und zu bin ich auch zu billigeren Werkstätten, d. h. wenn 1500 Nettokosten waren hat er es für 800 Euro gemacht und dann hatte ich noch 700Euro.

Den jetzigen schaden habe ich schon selbst gemacht bis an der Türkante die ich machen lasse. Ich bezahle dafür noch 435 Euro, plus meine eigene Arbeitszeit und ca. 1600 Euro war das Gutachten netto. Wird aber noch runtergerechnet von der Versicherung auf ca. 1300 Euro netto weil ich mein Auto nicht immer bei BMW in der Inspektion hatte. Auf Mwst. werde ich verzichten und würde mir nichts bringen wenn ich es bei BMW machen lassen würde.

Habe dann knapp 900 Euro.

Das Ausfallgeld von 3 Tagen bekomme ich auch so wenn ich es selbst mache und von der Mwst. kann ich mir nichts kaufen die bekomme ich ja nicht. Die würde BMW bekommen.

martinreschke  09.05.2019, 14:56
@Weidler4711

Der Versicherung geht die Durchsicht nichts an. Sie rechnen dann nur andere Stundensätze. Oft haben die auch bestimmte Werkstätten in Vertrag. Wenn es so klappt und du zufrieden bist ist doch alles ok.

Du kannst mit deinem Eigentum machen was du willst. Wenn du aber vorher die Freigabe hast, gehst du natürlich auf Nummer Sicher.

Weidler4711 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 13:13

Nein, ich brauche generell keine Freigabe wenn ich unschuldig bin und gehe mit dem Gutachten auf Nummer sicher.

schleudermaxe  09.05.2019, 13:21
@Weidler4711

... seit wann,, und warum weiß der BGH das noch nicht?

Deinen Anwalt solltest Du wechseln, so mein Tipp.

NamenSindSchwer  09.05.2019, 19:43
@Weidler4711
Nein, ich brauche generell keine Freigabe

Genau das habe ich ja gesagt.

und gehe mit dem Gutachten auf Nummer sicher.

Weil das Gutachten dir garantiert, dass von Anfang an sämtliche Reparaturkosten übernommen werden und du nicht in Vorkasse treten musst und dann paar Monate auf dein Geld wartest? Alles klar, Mr. Besserwisser.

Ich hoffe du hast den Sachverständigen selbst ausgesucht und beauftragt.

Kann ich mein Fahrzeug reparieren wenn ich als Unschuldiger das Gutachten vom Gutachter habe

Ja, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen bzw. bei einem Integritätsinteresse nicht um mehr als 30 % übersteigen.

ich auf Reparaturfreigábe von der Versicherung warten?

Bei einem Haftpflichtschaden (wie bei dir) kann die Reparaturfreigabe nur der Eigentümmer erteilen und das bist entweder du oder die Leasinggesellschaft bei der du das Auto geleast hast. Eine gegnerische Versicherung hat da nicht freizugeben.

Bei einem Kaskoschaden (selbstverschuldet) da brauchst du die Freigabe deiner Versicherung.

Du als Geschädigter hast das Recht bei einem Haftpflcihtschaden dein Auto von einem Sachverständigen deines Vertrauens besichtigen zu lassen, die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Bescihtigungsrecht.

.... immer noch nicht geklärt? Da kann ja so langsam wirklich etwas nicht stimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Weidler4711 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 13:16

Das mit deiner Reparaturfreigabe stimmt eben nicht. Habe den RA angerufen und er sagt, dass ich mit dem Gutachten reparieren kann ich brauche auf keine Freigabe zu warten.

schleudermaxe  09.05.2019, 13:19
@Weidler4711

... dann möge er Dir auch den Betrag geben, den die Versicherung nicht leistet, die Werkstatt aber die Hand aufhält.

Weidler4711 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 13:23
@schleudermaxe

Die Versicherung muss voll leisten. ich hatte schon 20 bis 30 Unfälle. 7 davon waren alleine Parkunfälle, der zweite schon in diesem Jahr da war ich nicht im Auto, kann also nicht schuld sein.

Die anderen Unfälle wurden auch bezahlt.

Weidler4711 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 11:44

Nein, ich wollte wissen ob ich tatsächlich auf die Reparaturfreigabe warten muss und was wäre wenn die Versicherung keine Freigabe gibt und ich habe repariert?

Das kann man doch an den Bildern des Gutachters nachweisen und sollte die Kalkulation falsch sein, so kann die Versicherung kürzen, was mir schon passiert ist wegen den Stundensätzen.