Gutachten der Versicherung viel zu niedrig, was kann ich tun?

8 Antworten

Beim jetzigen zweiten Gutachten handelt es sich aber nicht mehr nur um einen Gebrauchtwagen, sondern um eine reparieren Unfallschaden, was den Wert des Fahrzeuges mindert und somit auch den Wiederbeschaffungswert. Der Restwert ist ja nahezu identisch und die Reparaturkosten hängen von der Art des Schadens ab.

ZIDZ87 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 11:02

Warum mindert es denn Wiederbeschaffungswert? Dieser ist doch der Wert eines vergleichbaren Wagens ohne Schaden!?

Valnar52  31.05.2022, 11:14
@ZIDZ87

Der WBW ist der vergleichbare Wert eines Fahrzeug ohne den AKTUELLEN Schaden. Aber der vorherigen Schaden muss nun natürlich berücksichtigt werden, das schmälert den WBW (Unfallfahrzeug vs. kein Unfallfahrzeug). Wurde der vorherige Schaden überhaupt fachgerecht repariert?

micha259  31.05.2022, 11:35
@ZIDZ87

Weil dein Fahrzeug schon vor dem jetzigen Unfall ein o.g. reparierter Unfallschaden war. Auch wenn der Schaden in einer Fachwerkstatt instandgesetzt wurde, mindert das den potentiellen Verkaufswert des Autos. Verschweigst du sowas im Kaufvertrag wenn du ihn so verkauft hättest, könntest du wegen Betrugs belangt werden.

Ja, klagen.

Dann geht es vor Gericht und der Richter bestellt einen unabhängigen Gutachter.

Rutscherlebnis  31.05.2022, 10:47

Korrekt.Oder Du belegst den Wiederbeschaffungswert durch die vorhandenen Angebote auf dem Markt und vergleichst Dich mit der Versicherung auf den Mittelwert.Gleichzeitig könntest Du argumentieren,das Du Dir einen Versicherungswechsel eigentlich ersparen würdest....

BLAEKK  31.05.2022, 10:43

Muss nicht gleich eine Klage sein. Ein Einspruch ggü dem GA der Vers. reicht erstmal.

Altuser  31.05.2022, 10:48
@BLAEKK

Nein, ich gebe das meinem Anwalt, damit auch Geld rumkommt und er macht das.

Wieso die ganze Aufregung???

Du erhälst doch gar keine WBK, da ja kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt - du läßt dein "Heilix Blechle" reparieren und der Versicherer bezahlt die Rechnung...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wiederbeschaffungswert: 5.000€
Reparaturkosten: 4.500€
Restwert: 3.800€

Damit liegt zwar ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Reparaturkosten aber unter dem Wiederbeschaffungswert liegen darfst du den Kaskoschaden reparieren. Bei einem Kaskoschaden ist der Wiederbeschaffungswert die Grenez dessen was die Versicherung an Reparaturkosten zahlen muss. Erfolgt eine tatsächliche Reparatur mit Rechnung so ist der Restwert ohne Bedeutung.

Mai 2022: Wiederbeschaffungswert: 5.000€
März 2022: Wiederbeschaffungswert: 6.950€ / Reparaturkosten: 2.882€

Wenn der Schaden von März nicht behoben wurde, dann ist die Differenz bei Wiederbeschaffungswert logisch nachvollziehbar und somit korrekt.

nach Augenschein auf 3.000€ - 3.500€ geschätzt, der Gutachter veranschlagt aber rund 4.500€ für die Reparatur.

So exakt kann niemand schätzen, da sage ich nie laut was ich schätze.

Die Restwerte sind Gebote, da gibt es extreme Schwankungen die oft nicht mehr logisch zu begründen sind.

Die Wertminderung des ersten Unfalls fließt schonmal mit in das neue Gutachten mit ein. Dazu kommt, das du so "schlau" warst und einen Gutachter der Versicherung zugelassen hast. Jedoch hättest du als Geschädigter freie Gutachterwahl gehabt.

Antitroll1234  31.05.2022, 10:51
Jedoch hättest du als Geschädigter freie Gutachterwahl gehabt.

Nicht bei einem Kaskoschaden der hier reguliert werden soll.

ZIDZ87 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 11:01

Ich MUSSTE den Gutachter meiner KFZ Versicherung nehmen, da hatte ich keine Wahl.