Gutachten der Versicherung viel zu niedrig, was kann ich tun?
Hallo zusammen,
ich bin bei der HUK Coburg versichert und hatte einen Unfall, an dem ich selber schuld war.
Ich habe heute mit der Werkstatt gesprochen, bei der aktuell mein verunfalltes Fahrzeug steht. Das offizielle Gutachten ist noch nicht da.
Nun habe ich aber mündlich die Aussage bekommen, dass der von der HUK Coburg bestellte Gutachter (DEKRA) das Fahrzeug wie folgt bewertet hat.
Wiederbeschaffungswert: 5.000€
Reparaturkosten: 4.500€
Restwert: 3.800€
Diese Zahlen sind meiner Meinung nach eine absolute Verfehlung und definitiv nicht realistisch.
Ich habe eigenständig im März diesen Jahres erst ein Gutachten an meinem Fahrzeug vornehmen lassen, da mir ein Amazon-Fahrer in meinen geparkten PKW gefahren ist.
Die Zahlen aus dem Gutachten im März 2022:
Wiederbeschaffungswert: 6.950€
Reparaturkosten: 2.882€
Restwert: 3.820€
Es gibt also eine Differenz von fast 2.000€ beim Wiederbeschaffungswert, was ein Unding ist. Die Preise für Gebrauchtwagen gehen aktuell nach oben, statt nach unten. Auch ein Vergleich auf einer Inseratsoberfläche wie mobile.de zeigt, dass mit meinem Fahrzeug vergleichbare PKW deutlich teurer sind, ein Mittelwert läge demnach bei mindestens 7.500€.
Auch der Restwert im Gutachten mit 3.800€ ist definitiv zu hoch. Der Restwert meines Wagens im Gutachten März 2022 nach einem Unfall betrug 3.820€, rechnet man nun noch den aktuellen Vorfall dazu muss der Restwert wesentlich unter den vorherigen 3.820€ liegen. Dieser verändert sich aber nur um 20€, was absolut nicht sein kann.
Außerdem wurden die Reparaturkosten von der Werkstatt, wo aktuell mein Auto steht, nach Augenschein auf 3.000€ - 3.500€ geschätzt, der Gutachter veranschlagt aber rund 4.500€ für die Reparatur.
Kann ich nun irgendwas unternehmen?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Beste Grüße!
8 Antworten
Beim jetzigen zweiten Gutachten handelt es sich aber nicht mehr nur um einen Gebrauchtwagen, sondern um eine reparieren Unfallschaden, was den Wert des Fahrzeuges mindert und somit auch den Wiederbeschaffungswert. Der Restwert ist ja nahezu identisch und die Reparaturkosten hängen von der Art des Schadens ab.
Der WBW ist der vergleichbare Wert eines Fahrzeug ohne den AKTUELLEN Schaden. Aber der vorherigen Schaden muss nun natürlich berücksichtigt werden, das schmälert den WBW (Unfallfahrzeug vs. kein Unfallfahrzeug). Wurde der vorherige Schaden überhaupt fachgerecht repariert?
Weil dein Fahrzeug schon vor dem jetzigen Unfall ein o.g. reparierter Unfallschaden war. Auch wenn der Schaden in einer Fachwerkstatt instandgesetzt wurde, mindert das den potentiellen Verkaufswert des Autos. Verschweigst du sowas im Kaufvertrag wenn du ihn so verkauft hättest, könntest du wegen Betrugs belangt werden.
Ja, klagen.
Dann geht es vor Gericht und der Richter bestellt einen unabhängigen Gutachter.
Korrekt.Oder Du belegst den Wiederbeschaffungswert durch die vorhandenen Angebote auf dem Markt und vergleichst Dich mit der Versicherung auf den Mittelwert.Gleichzeitig könntest Du argumentieren,das Du Dir einen Versicherungswechsel eigentlich ersparen würdest....
Muss nicht gleich eine Klage sein. Ein Einspruch ggü dem GA der Vers. reicht erstmal.
Nein, ich gebe das meinem Anwalt, damit auch Geld rumkommt und er macht das.
Wieso die ganze Aufregung???
Du erhälst doch gar keine WBK, da ja kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt - du läßt dein "Heilix Blechle" reparieren und der Versicherer bezahlt die Rechnung...
Wiederbeschaffungswert: 5.000€
Reparaturkosten: 4.500€
Restwert: 3.800€
Damit liegt zwar ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Reparaturkosten aber unter dem Wiederbeschaffungswert liegen darfst du den Kaskoschaden reparieren. Bei einem Kaskoschaden ist der Wiederbeschaffungswert die Grenez dessen was die Versicherung an Reparaturkosten zahlen muss. Erfolgt eine tatsächliche Reparatur mit Rechnung so ist der Restwert ohne Bedeutung.
Mai 2022: Wiederbeschaffungswert: 5.000€
März 2022: Wiederbeschaffungswert: 6.950€ / Reparaturkosten: 2.882€
Wenn der Schaden von März nicht behoben wurde, dann ist die Differenz bei Wiederbeschaffungswert logisch nachvollziehbar und somit korrekt.
nach Augenschein auf 3.000€ - 3.500€ geschätzt, der Gutachter veranschlagt aber rund 4.500€ für die Reparatur.
So exakt kann niemand schätzen, da sage ich nie laut was ich schätze.
Die Restwerte sind Gebote, da gibt es extreme Schwankungen die oft nicht mehr logisch zu begründen sind.
Die Wertminderung des ersten Unfalls fließt schonmal mit in das neue Gutachten mit ein. Dazu kommt, das du so "schlau" warst und einen Gutachter der Versicherung zugelassen hast. Jedoch hättest du als Geschädigter freie Gutachterwahl gehabt.
Jedoch hättest du als Geschädigter freie Gutachterwahl gehabt.
Nicht bei einem Kaskoschaden der hier reguliert werden soll.
Ich MUSSTE den Gutachter meiner KFZ Versicherung nehmen, da hatte ich keine Wahl.
Warum mindert es denn Wiederbeschaffungswert? Dieser ist doch der Wert eines vergleichbaren Wagens ohne Schaden!?