Kommt die Kfz Versicherung für einen Schaden auf, auch wenn eins Strafbefehl akzeptiert wird?
Hallo,
leider ist mir nach vielen Jahren unfallfrei und Nichtautofahrens vor ein paar Monaten ein Unfall passiert, dessen Folgen für mich nicht absehbar waren. Ich habe nun einen Strafbefehl bekommen, indem die Schadenshöhe (vom Unfallgegener? oder Polizei?) angegeben wurde, obwohl sich der Unfallgegener nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat und durch meine Versicherung auch kein Gutachten erfolgte. Diese Schadenshöhe nimmt Außmaße an, die meines Erachtens nicht im Verhältnis zum Schaden stehen.
Meine Frage ist nun: Ich habe keine Rechtschutzversicherung und möchte die Verfahrens/ Bußgeldkosten so gerin wie möglich halten. Wenn ich nun den Strafbefehl ohne Widerspruch akzeptiere, bedeutet das dann auch, dass ich mit der angegebenen Schadenshöhe einverstanden bin??? Ich bin es nämlich ganz und gar nicht, aber ein Verfahren würde mich vermutlich mit Anwaltskosten, Gegengutachten wesentlich mehr kosten.
Kann meine Autoversicherung die Zahlung verweigern, weil ich den Strafbefehl akzeptiert habe oder muss eine Autoversicherung generell erstmal für einen Schaden aufkommen??? (Auch wenn sie danach vielleicht in Regress gehen könnte. Das ist erstmal egal)
Wenn der Unfallgegener nach dem abgeschlossenen Verfahren an meine Kfz-Versicherung herantreten würde - prüft diese dann auch deren Gutachten udn versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten?
Vielen Dank für eure Antworten. Für mich ist das alles totales Neuland
6 Antworten
Da bist du ja an einen üblen Unfallgegner geraten.
Ich hab mal einem einen Kratzer gemacht, der tobte endlos und hat dann die Polizei geholt.
Die schickte einen Strafbefehl über die lächerliche Summe von 35 Eu, das ist nicht mal ein Punkt in Flensburg.
Der Schaden war auch klein, unter dem Kratzer im Silber kam halt die Originalfarbe als Strich zum Vorschein, das ärgerte ihn am meisten. Seine alte Kutsche war nachgespritzt.
Also mach dich nicht verrückt, ich glaube nicht, daß es zur Verhandlung kommt.
Unfälle sind keine Vergehen und werden am Schreibtisch "verhandelt". Du kriegst Post mit Zahlungsschein, das wird alles sein, vermute ich.
Viel Glück!
Die Gutachter kommmen normal von der Versicherung, Schätzung kommt vielleicht von einer KFZ-Werkstatt, das gilt aber glaube ich nicht.
Frag lieber die Versicherung.
Der Richter/das Gericht bewertet die Schuldfrage des Unfalls, soweit ich weiß, und nicht die Schadenshöhe.
Hi,
dein Strafbefehl kannst du ohne Probleme akzeptieren und das hat auch keinerlei Einfluss auf die Höhe des zu regulierenden Schadens.
Deine Versicherung weiß schon sehr genau, wie sie Schäden zu regulieren hat, dazu braucht sie dich nicht. Und ja, deine Versicherung wird den Schaden sehr genau prüfen, bevor sie ihn reguliert.
Danke, das beruhigt mich
Bußgeld und Strafbefehle interessieren dein KFZ-Haftpflicht überhaupt nicht. Teile der Versicherung den Unfall und die Daten des Geschädigten mit, alles weitere wird dann von dort veranlasst und zwar unabhängig von irgendwelchen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Vielen Dank Aliha für die schnelle Antwort
Da Deine Versicherung zahlen muß, hat sie ein Interesse daran, nicht zu viel zu zahlen.
Daher fordere sie auf - leider etwas spät - einen Gutachter zu schicken und eine Schadensfeststellung vorzunehmen. Warum bist du nicht aktiv geworden??
(Hast du Fotos gemacht?)
Wenn deine Versicherung das ablehnt, ist sie selber Schuld.
Ob du Schuld bist oder nicht, spielt für die Versicherung keine Rolle. Sie muß immer zahlen. Die ganze Summe, wenn du nichts davon selber zahlst. Muß du nicht. Dazu sind ja Versicherungen da, daß man sich nicht ruinieren muß. Versicherungen haben immer genug Geld.
Die gegnerische Partei droht oft mit dem Gercht, weil sie Angst haben, daß du wohlmöglich deine Versicherung nicht informiert hast usw. Keep cool.
Was du nicht tun darfst, ist bei der Polizei eine Aussage zu machen. Du mußt auch bei Termin nicht hingehen. Alles, was du dort sagst, ist "Ermittlung", also Material gegen dich.
Wenn du nie sonst einen Schaden hattest, kündigt die Versicherung dich auch nicht.
Ob du Schuld bist oder nicht, spielt für die Versicherung keine Rolle. Sie muß immer zahlen.
So ein Unsinn liest man aber wirklich selten ...
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Die Versicherung sagt, sie hätten beim Unfallgegner angerufen udn der habe aufgelegt. Ich habe gefragt, ob sie nicht ein Gutachten machen können, aber sie sagen, dass sie das solange nicht tun, wie sich der Gegner nicht meldet, um schlafende Hunde nicht zu wecken. Ja Fotos liegen von Anfang an vor
Warum wurde das mit einem Strafbefehl behandelt ?
Bei einem Unfall bekommt man normalerweise nur einen Bußgeldbescheid , indem die Schadenshöhe irrelevant ist .
Strafbefehle mit Nennung der Schadenshöhe kommen eigentlich nur vor , wenn einem unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird .
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall o.ä.
Der Strafbefehl urteilt das Strafrechtliche . das sich der Gegner noch nicht bei deiner VS gemeldet hat ist das Zivilrecht .
Daraus ergibt sich jedoch , das die Annahme des Strafbefehls für dich weitere Konsequenzen nach sich zieht .
Deine Versicherung könnte dich mit bis zu 5000€ in Regress nehmen .
Du müsstest uns schon die ganze Geschichte erzählen !
Ich habe keine Ahnung wer den Schaden geschätzt haben soll, versuche noch beim Amtsgericht anzurufen und mich dort mal zu erkundigen