Nach Gutachten Schaden abrechnen - Versicherung zahlt mir nicht den kompletten Nettobetrag, sondern 200 € weniger davon?

6 Antworten

Laß Dir mal die Begründung geben.

Vermutlich hat man Dir neben der MwSt auch die nicht angefallenen Verbringungskosten abgezogen (die Kosten die Anfallen um das Fahrzeug von der Werkstatt zur Lackiererei zu verbringen).

Oft werden aber auch fadenscheinige Begründungen angegeben, oder es werden Stundenverrechnungssetze von Partnerwerkstätten der Versicherung zu Grunde gelegt oder Restwertangebote genommen, die überregional sind, das ist aber unzulässig.

In dem Falle, die 200 EUR nachfordern, eine Frost setzen und auf die Beschreitung des Rechtsweges verweisen.

schleudermaxe  05.08.2015, 13:16

... oh, da spricht ein Kenner? ... und warum sieht das die herrschende Meinung total anders, oder lese ich die Literatur falsch?

schleudermaxe  05.08.2015, 13:23
@schleudermaxe

... siehe ggf. den BGH:
Interessenausgleich durch Differenzierung.

Der Geschädigte muss sich auf eine markenfreie oder markenfremde Werkstatt verweisen lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. mühelos und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit,

2. in den Stundensätzen - ohne Berücksichtigung von Sonderkonditionen - günstiger als die Fachwerkstatt mit den Sätzen lt. Gutachten,

3. technisch gleichwertige Reparatur,

4. Zumutbarkeit auch im Übrigen, was wegen möglicher Schwierigkeiten bei der Gewährleistung/Garantie/Kulanz bei Fahrzeugen bis zum Alter von drei Jahren i.d.R. nicht der Fall ist und bei älteren Fahrzeugen unter bestimmten Umständen gleichfalls anzunehmen sein kann, etwa bei ständiger Wartung und Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt in der Zeit vor dem Unfall.

.... zudem ist zu prüfen, ob und wo zuvor die notwendigen Insprektionsarbeiten vorgenommen wurden. Waren dies keine Markenwerkstätten, hat der AS jetzt auch keinen Anspruch darauf.

kim294  05.08.2015, 08:52

Das ist auch meine Vermutung. Die Verbringungskosten werden meist abgezogen, wenn nach Gutachten abgerechnet wird.

Warte auf das Schreiben der gegnerischen Versicherung und lasse dann die Abrechnung von deinem unabhängigen Sachverständigen oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen.

Bei fiktiver Abrechnung steht dir der Nettobetrag der Reparaturkosten, des von dir beauftragten Schadengutachtens  zu. Die Versicherung darf dich jedoch unter bestimmten Umständen auf eine gleichwertige, günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, Sonderkonditionen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Dieser Verweis ist nicht zulässig, wenn dein Auto noch keine drei Jahre alt ist oder bisher immer in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Die Versicherung hat die Gleichwertigkeit zu beweisen, dieses gelingt ihr in sehr vielen Fällen nicht. Der oft vorgenommene Abzug der Verbringungskosten oder des Ersatzteilpreisaufschlages ist auch nicht grundsätzlich zulässig. Dies ist von den örtlichen Gegebenheiten (Gerichtsbezirk) abhängig.

Erfolgte die Reparatur des Schadens, dann sind die gesamten Bruttoreparaturkosten von der Versicherung des Verursachers zu tragen. Der einzige hierbei zulässige Abzug wäre eine Wertverbesserung, diese müsste dann aber in dem von dir beauftragten bzw. noch zu beauftragendem Gutachten aufgeführt sein.

Wurde der Schaden repariert, oder gegen Gutachten abgerechnet ?

Wenn keine Reparatur erfolgte, wird die MwSt. nicht bezahlt.

Gruß Apolon

mrgood1ife 
Beitragsersteller
 05.08.2015, 03:47

Gegen ein Gutachten abgerechnet.
Das ich den Nettobetrag bekomme war mir schon vorher klar, aber sind 200 Euro weniger als der Nettobetrag

Apolon  05.08.2015, 10:38
@mrgood1ife

Könnte es auch sein, dass Du einen Selbstbehalt bei dem Vertrag hast ?

Kommt auf den Zusammenhang drauf an. Und Versicherungen versuchen immer so wenig wie nötig zu zahlen.

Matzeee12345  06.08.2015, 03:08

Na da

TerhorstAgentur  05.08.2015, 03:54

Versicherungen regulieren Schäden im Sinne der versicherten Gemeinschaft, also im Sinne der Beitragszahler. Wenn Du einen Schaden aus eigener Tasche zahlen.müsstest, würdest Du dann mehr zahlen als Du unbedingt zahlen müsstest? Dazu kommt noch das Gutachten und Kostenvoranschläge eigentlich fast immer zum Vorteil des geschädigten erstellt werden, da besteht ein Spielraum, die Regulierung erfolgt dagegen nach genau festgelegten Regularien.

Wer lesen kann ist klar.Im Vorteil. Mit einer Zahlung erhält man in aller Regel auch eine.Begründung warum was gezahlt wird, wie sich eine abweichende Summe zusammen setzt und welche weiteren Rechte man nach der Zahlung hat, die eine weitere Zahlung zu welchen Bedingungen begründen

mrgood1ife 
Beitragsersteller
 05.08.2015, 03:46

Ok die Begründung habe ich noch nicht gekommen aber kann dass sie die Tage reinkommt weil das Geld erst heute überwiesen wurde