HUK zahlt nach Unfall 2000,- Weniger als Gutachter?

4 Antworten

oder lieber zu anwalt rennen

Du solltest dir in aller Ruhe einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen und zu ihm gehen - nicht rennen - und ihm die Angelegenheit übergeben.

Du brauchst jetzt einen Fachmann der die Abzüge rechtlich überprüft und ggf. Forderungen stellt. Erst wenn du auch einen Anwalt einschaltest ist die Waffengleichheit gegeben.

Wenn die Schuldfrage geklärt ist (der Gegner ist schuld) übernimmt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Unter der Annahme, daß dein Gutachten über einen zugelassenen Sachverständigen (keine Werkstatt) erstellt wurde gibt es keinen Grund das Angebot der HUK anzunehmen.

Welcher Betrag gerechtfertigt ist kann man so aus der Entfernung natürlich nicht beurteilen. Interessant wäre es lediglich zu wissen ob der Gutachter von einem geringeren Sachschaden ausging oder ob er Dir ein Mitverschulden angerechnet hat und deswegen der Betrag geringer ist.

Wenn Du die 6500€ ausgezahlt haben möchtest musst Du zum Anwalt. Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen wäre hier aufgrund dieser Summe das Landgericht zuständig, wo Du Dich anwaltlich vertreten lassen musst (§ 78 ZPO).

Beim Klagen dann nicht die Anwalts- und Gutachterkosten vergessen ;)

Zum Anwalt gehen..die Kosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Falkenpost  26.07.2016, 08:48

Aber nur wenn er gewinnt, es zu keinem Vergleich kommt etc. etc.

Dein "Tipp" ist daher eher schädlich als ratsam!

KfzSVnrw  26.07.2016, 09:38
@Falkenpost

und wie soll der TE sonst wissen ob die Abzüge überhaupt gerechtfertigt sind? Dazu ist nun einmal rechtliche Hilfe erforderlich!