Auf wen muss jetzt die Rechnung ausgestellt werden?
Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung und habe einen Rolladen kaputt gemacht. Ich habe alles schon mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt und sie meinten, dass sie das übernehmen. Nun ist meine Frage, da es sich ja um eine Mietwohnung handelt, auf wen die Rechnung der Reparatur ausgestellt werden muss? Muss der Vermieter der Rechnungsträger sein oder ich ? Es muss doch irgendwie kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine Schädigung von fremden Eigentum handelt, oder? Viele Grüße Simon
5 Antworten
Der Vermieter muss den Rolladen reparieren lassen, also auch den Auftrag dafür erteilen. Und somit muss auch die Rechnung auf ihn ausgestellt werden.
Denn ob die Privathaftpflicht die volle Rechnung zahlt ist nicht bekannt, denn es kommt hier auch darauf an wie alt der Rolladen ist.
Der vermieter,und du reichst sie deiner Versicherung weiter
frag am besten die versicherung
Auf den Vermieter, denn der ist der Geschädigte
Sie bekommen die Rechnung des Betriebes und reichen die bezahlte R. dann dem Versicherer !
Denn sie sind der Versicherungsnehmer und Schadenverursacher .
Nein - den Auftrag für die Reparatur muss der Vermieter in Auftrag geben.
Ob die Rechnung komplett von der PHV bezahlt wird, ist leider auch nicht bekannt.