Wer zahlt verursachten Schaden im Seniorenheim?

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Hallo nital,

wenn dein Klient eine Haftpflichtversicherung hat, solltest Du diese auch nutzen können.

Es ist zwar schon lange her das ich mit geistig behinderten Menschen gearbeitet habe, aber vielleicht kann ich trotzdem helfen. Alle meine Kollegen und ich hatten eine gemeinsame Berufshaftpflichtversicherung, in uns alle im Kollektiv versicherte. Möglicher Weise bist Du auch in so einer Verischerung. Verursachte ein einzelner Mitarbeiter einen Schaden, wurden die entstandenen Kosten durch diese kollektive Versicherung ersetzt.

Einmal jedoch, als ich mich zu einem meiner Schützlinge herunter beugte, griff dieser Schützling nach meiner Brille und zerstörte sie. Ich mußte mir eine komplett neue Brille kaufen. Die Angehörigen meines Schützlings schalteten sofort die Haftpflichtversicherung dieses geistig behinderten Menschen ein, die darauf hin kommentarlos und sehr schnell meine Kosten erstattete.

Wenn jmad demen tist und im Heimuntrgebracht ist, ist auch die Heimverwaltung für ihn verantwortlich. Scäden die durch mangelnde Betreuung enstehen gehen zu Lasten des Hauses.

Eine aftpflichtversicherung zahlt af keinen Fall für Schäden, die jemand verursaht hat, der unter Betreuung steht. Die Person inst nicht mehr versicherbar und auch trotz Beitragszahlung nicht versichert

Das kannst du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen "Nichtversicherbare Personen"

Die Hausleitung sollte das ganz genau wissen, da es sicher ken Einzelfall ist. Hier versucht man höchstens Geld von DIR heraus zu holen.

es ist eine Privathaftpflicht erforderlich, die persönliche Haftung ist nicht durch Krankheit ausgeschlossen

viel Gllück Strippe

das ist eine gute frage, ich würde bei meiner versicherungmann mal nahcfragen, ob er da bescheid weiss, so das man evtl einen versicheurng abschlissen kann oder weiss, ob das heim da eine versicherung hat ode rhaben muss.

ich geh daovn aus, das wenn der bewohner jetzt nciht nru etwas beschädigt, sondenr einen anderne menschen angreift udn verletzt es eine versicheurng gibt, die zahlt.

DerHans  05.12.2012, 17:09

Ja die Betriebshaftpflicht des Hauses, da hier die Mitarbeiter schuldhaft ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Diese Schäden werden aber gern auf andere abgewälzt, weil sich dadurch die Prämie der Betriebshaftpflicht erhöht. Außerdem werden dann ja Außenstehende auf mangelnde Aufsicht hingewiesen.

Dafür ist die Haftpflichtversicherung da. Warum sollten ältere,demenzkranke Menschen nicht davon gedeckt sein, Kinder aber schon? Ich würde nur geringe Kosten übernehmen,sonst der Versicherung melden,sie ist auch im Alter zuständig!

DerHans  05.12.2012, 17:06

Demente Personen sind nicht mehr versicherbar. Hier würde ein Haftpflichtversicherung auch höchstens einen unberechtigten Anspruch zurück weisen.

Schnuffje  06.12.2012, 09:22
@DerHans

Dann müßte die Versicherung bereits gekündigt haben! Kann sie erst nach Eintritt eines Schadenfalles

DerHans  06.12.2012, 10:04
@Schnuffje

Woher soll der Versicherer wissen, dass der Vrsicherungsnehmer unter Betreuung steht, wenn es nicht gemeldet wird?

Dafür braucht sie nicht zu kündigen. Der Ausschluss steht in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen AHB unter "nicht versicherbar sind....."

nital 
Beitragsersteller
 18.12.2012, 22:40
@DerHans

Also die Versicherung meinte, dass diese Schäden abgedeckt sind und hat Gott sei Dank gleich ohne Probleme gezahlt.