Wer zahlt verursachten Schaden im Seniorenheim?
Ich bin gesetzlicher Vormund eines Bewohners, der im Seniorenheim lebt. Er ist stark an Demenz erkrankt und hat deswegen auch Pflegestufe 3 und einen Behinderungsgrad von 100 Prozent. Er ist allerdings sehr mobil und wandert somit auch viel durchs Heim und die Zimmer. Nun hat er ein Eigentum eines Mitbewohners beschädigt indem er es hinuntergeworfen hat. Die Frage ist, wer zahlt dafür?
Der Bewohner ist Selbstzahler, d.h. er bekommt keine staatliche Unterstüzung, falls dies etwas zu dem Fall beiträgt. Das Heim hat mir nun die Rechnung für das kaputt gegangene Teil geschickt und gefragt ob eine Haftpflichtversicherung beim Bewohner vorhanden ist.
Es ist jetzt kein Problem dies einmalig zu zaheln, mich würde nur interessieren wie dies grundsätzlich geregelt ist. Ich meine, aufgrund der starken Demenzerkrankung ist ja anzunehmen, dass sowas immer wieder einmal vorkommen kann. Nicht umsonst hat er Pflegestufe 3. Doch das würde doch keine Haftpflichtversicherung regelmäßig decken, bzw könnten die erhöhten Beiträge ja sonst garnicht mehr bezahlt werden.
Ich habe auch im Heim gefragt ob die Bewohner nicht von Haus aus durch die Einrichtung versichert sind. Dies wurde allerdings verneint. Um Erfahrungen oder Informationen wäre ich sehr dankbar
5 Antworten
Hallo nital,
wenn dein Klient eine Haftpflichtversicherung hat, solltest Du diese auch nutzen können.
Es ist zwar schon lange her das ich mit geistig behinderten Menschen gearbeitet habe, aber vielleicht kann ich trotzdem helfen. Alle meine Kollegen und ich hatten eine gemeinsame Berufshaftpflichtversicherung, in uns alle im Kollektiv versicherte. Möglicher Weise bist Du auch in so einer Verischerung. Verursachte ein einzelner Mitarbeiter einen Schaden, wurden die entstandenen Kosten durch diese kollektive Versicherung ersetzt.
Einmal jedoch, als ich mich zu einem meiner Schützlinge herunter beugte, griff dieser Schützling nach meiner Brille und zerstörte sie. Ich mußte mir eine komplett neue Brille kaufen. Die Angehörigen meines Schützlings schalteten sofort die Haftpflichtversicherung dieses geistig behinderten Menschen ein, die darauf hin kommentarlos und sehr schnell meine Kosten erstattete.
Wenn jmad demen tist und im Heimuntrgebracht ist, ist auch die Heimverwaltung für ihn verantwortlich. Scäden die durch mangelnde Betreuung enstehen gehen zu Lasten des Hauses.
Eine aftpflichtversicherung zahlt af keinen Fall für Schäden, die jemand verursaht hat, der unter Betreuung steht. Die Person inst nicht mehr versicherbar und auch trotz Beitragszahlung nicht versichert
Das kannst du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen "Nichtversicherbare Personen"
Die Hausleitung sollte das ganz genau wissen, da es sicher ken Einzelfall ist. Hier versucht man höchstens Geld von DIR heraus zu holen.
es ist eine Privathaftpflicht erforderlich, die persönliche Haftung ist nicht durch Krankheit ausgeschlossen
viel Gllück Strippe
das ist eine gute frage, ich würde bei meiner versicherungmann mal nahcfragen, ob er da bescheid weiss, so das man evtl einen versicheurng abschlissen kann oder weiss, ob das heim da eine versicherung hat ode rhaben muss.
ich geh daovn aus, das wenn der bewohner jetzt nciht nru etwas beschädigt, sondenr einen anderne menschen angreift udn verletzt es eine versicheurng gibt, die zahlt.
Ja die Betriebshaftpflicht des Hauses, da hier die Mitarbeiter schuldhaft ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Diese Schäden werden aber gern auf andere abgewälzt, weil sich dadurch die Prämie der Betriebshaftpflicht erhöht. Außerdem werden dann ja Außenstehende auf mangelnde Aufsicht hingewiesen.
Dafür ist die Haftpflichtversicherung da. Warum sollten ältere,demenzkranke Menschen nicht davon gedeckt sein, Kinder aber schon? Ich würde nur geringe Kosten übernehmen,sonst der Versicherung melden,sie ist auch im Alter zuständig!
Dann müßte die Versicherung bereits gekündigt haben! Kann sie erst nach Eintritt eines Schadenfalles
Woher soll der Versicherer wissen, dass der Vrsicherungsnehmer unter Betreuung steht, wenn es nicht gemeldet wird?
Dafür braucht sie nicht zu kündigen. Der Ausschluss steht in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen AHB unter "nicht versicherbar sind....."
Also die Versicherung meinte, dass diese Schäden abgedeckt sind und hat Gott sei Dank gleich ohne Probleme gezahlt.
Demente Personen sind nicht mehr versicherbar. Hier würde ein Haftpflichtversicherung auch höchstens einen unberechtigten Anspruch zurück weisen.