Kabel angeboren zahlt die Haftpflicht?

7 Antworten

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Das ist ein Mietsachschaden, den du deiner Privathaftpflicht melden kannst.

Tobias131994 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 20:50

Eine kleine Frage hätte ich nochmal. Jetzt habe ich ja links unter der Steckdose gebohrt da ich dachte das Kabel würde mittig verlaufen. Ist das jetzt fahrlässig? Zahlt die phv trotzdem?

NamenSindSchwer  09.01.2018, 15:25
@Tobias131994

Die PHV zahlt nicht "trotz" sondern "wegen" der Fahrlässigkeit, da diese eine der Grundvoraussetzungen für eine Haftung ist.

Tobias131994 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 20:05
@DerHans

Bei meiner PHV steht folgendes:

Nicht ver­sichert sind z. B.:

  • Schäden, die man vor­sätzlich her­bei­führt

Was genau heißt Schäden die man vorsätzlich herbeiführt?

DerHans  10.01.2018, 10:08
@Tobias131994

Absichtlich hieße, dass du die Leitung VORSÄTZLICH angebohrt hättest. Dass du den Leitungsverlauf nicht geprüft hast, ist fahrlässig (und somit abgesichert)

Tobias131994 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 17:37

Danke! Habe vorhin auch folgenden Abschnitt gefunden: Ver­sichert ist die Be­schädi­gung an zu pri­vaten Zwecken ge­miete­ten Wohnungen und Räumen in Ge­bäuden. Glas­bruch­schäden sind nur in ge­miete­ten Räumen (z. B. Hotels) ver­sichert.

Werde ich dort dann hochgestuft? Falls ja lohnt es sich die Behebung des Schaden selber zu übernehmen?

DerHans  08.01.2018, 17:51
@Tobias131994

Bei der privaten Haftpflicht gibt es keinen Schadensfreiheits-Rabatt. Folglich gibt es auch keine Hochstufung.

Wenn du den Schaden selbst behebst, kannst du noch den Arbeitslohn in Rechnung stellen.

kevin1905  08.01.2018, 18:28
@DerHans

Bei der privaten Haftpflicht gibt es keinen Schadensfreiheits-Rabatt

Einige Versicherer haben tatsächlich so ein ähnliches System mittlerweile für die HPV mittlerweile.

Letztens hab ich einen solchen Vertrag von der Asstel (Gothaer) bei mir in die Bestandsbetreuung genommen.

DerHans  08.01.2018, 18:55
@kevin1905

Ich halte davon nichts. Besser wäre eine generelle SB von 150 €. Dann fiele der ganze Kleinkram und die Hälfte des Betrugs weg

Da du das Kabel deines Vermieters kaputt gemacht hast kann es durchaus sein das die Privathaftpflicht zahlt. Antrag musst du sowie so erst stellen bevor du das reparieren lässt. Die sagen dir das dann ob das übernommen wird.

Apolon  13.01.2018, 11:21
bevor du das reparieren lässt

Was hier ständig für ein Unsinn geschrieben wird.

Als Mieter ist er überhaupt nicht berechtigt, Reparaturen an der Elektrik ausführen zu lassen. Dafür ist grundsätzlich nur der Hauseigentümer zuständig.

compu60  13.01.2018, 11:48
@Apolon

Mit Absprache beim Vermieter ist er berechtigt sowas vom Fachmann reparieren zu lassen.

Warum schreibst du also so ein Unsinn.

Und es geht in der Frage nur ums zahlen.

Ich möchte es aber nicht so lassen und zumindest von einem Fachbetrieb prüfen und messen lassen um bei einer Folge nicht Schuld zu sein.

Vorsicht, diese Überprüfung wird deine Privathaftpflichtversicherung nicht übernehmen.

außerdem bist du gar nicht berechtigt, den Schaden den du deinem Vermieter verursacht hast, eigenständig von einem Fachbetrieb reparieren zu lassen.

Du musst den Schaden unverzüglich deinem Vermieter melden und dieser muss dann selbst einen Fachbetrieb beauftragen.

Tobias131994 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 18:09

Der Vermieter weiß Bescheid. Und er lässt natürlich ein Fachbetrieb kommen. Ich muss bei der Versicherung sowieso meinen Vermieter als Geschädigten angeben. Und die werden dort mit Sicherheit auch nachfragen.

Aber wenn der Elektriker kommt und merkt ich hab kein Kabel getroffen sondern die Sicherung ist wegen der Bohrmaschine rausgeflogen wird das nicht übernommen? Verleitet das nicht dazu, solche Schäden einfach zu vergessen? Sehr kontraproduktiv. Ein Elektriker Laie wie ich kann das doch gar nicht feststellen.

Apolon  12.01.2018, 13:37
@Tobias131994

Wenn durch eine Bohrmaschine eine Sicherung rausfliegt, entsteht ja auch kein Schaden. Dann macht man am FI-Schalter den Hebel einfach wieder hoch und dann kann man wieder weiter arbeiten.

Tobias131994 
Beitragsersteller
 13.01.2018, 00:53
@Apolon

Die Sicherung ist nunmal rausgeflogen und die Kabel liegen ziemlich tief hinter dem Putz, sodass man nicht erkennen kann ob man nun einen Schaden angerichtet hat oder nicht. Die Wand selber darf ich nicht aufstemmen das es nicht mein Haus ist. Die Sicherrung kann auch durch einen nur noch kleinen Querschnitt des Leiters problemlos wieder eingelegt werden. Damit besteht aber eine starke Gefahr auf einen Kabelbrand.

Die Prüfung ob man nun einen Schaden angerichtet hat wird also nicht übernommen? Und dann wundert man sich, dass so viele Brände durch defekte Kabel ausgelöst werden 👍🏻

Apolon  13.01.2018, 11:19
@Tobias131994

Bei vermieteten Wohnungen müssen in der Elektrik FI-Schalter vorhanden sein.

Bedeutet, wenn eine Sicherung rausfliegt - kann öfters mal vorkommen, bedeutet dies noch lange nicht, dass ein Defekt vorliegt.

Außerdem ist es nicht deine Aufgabe eine Prüfung in Auftrag zu geben.

Wenn dies gewünscht wird, muss dies der Vermieter in Auftrag geben.

Kabel angeboren zahlt die Haftpflicht?

Angeborene Kabel kommen äusserst selten vor. Deren Entfernung zahlt bestimmt die Krankenkasse :-)

Zum Text: Warum fragst du nicht bei deiner Haftpflichtversicherung nach, ob sie die Reparatur übernehmen? Der Vermieter und dessen Versicherung haben bestimmt nichts mit deinem Schaden zu tun, den du verursacht hast.

Der Schaden ist von deiner Privathaftpflicht gedeckt unter der Annahme, dass dort Mietsachschäden versichert sind.