Kabel angeboren zahlt die Haftpflicht?
Hallo,
ich hatte es selber in die Hand genommen und meine Einbauküche montiert. Ein Hängeschrank musste unter die Steckdose befestigt werden. In meinem Jugendlichen Leichtsinn habe ich rechts unter der Steckdose gebohrt, da ich der Meinung war die Leitung würde mittig in die Steckdose laufen. Als ich gebohrt habe ist dann plötzlich die Sicherrung rausgeflogen. Keine Funken oder ähnliches. Ein Bekannter von mir sagte dann man müsste es nicht zwingend reparieren lassen da ich wohl nur die Isulierung leicht getroffen habe. Die Sicherung geht auch ohne Probleme wieder rein. Ich möchte es aber nicht so lassen und zumindest von einem Fachbetrieb prüfen und messen lassen um bei einer Folge nicht Schuld zu sein.
Nunja jetzt handelt es sich um eine Mietwohnung und ich habe sogesehen ja nicht mein Eigentum sondern den des Vermieters beschädigt. Greift die Haftpflicht dort oder ist es fahrlässig weil ich unter einer Steckdose gebohrt habe? Falls ich es selber zahlen muss ist es auch nicht schlimm aber wäre natürlich toll wenn es übernommen wird. Lieber die Kosten des Elektriker tragen statt einen Brand auszulösen.
Und bitte nehmt es mir nicht allzuübel, dass ich nicht nach Leitungen geprüft habe. Jugendlicher Leichtsinn...
7 Antworten
Das ist ein Mietsachschaden, den du deiner Privathaftpflicht melden kannst.
Die PHV zahlt nicht "trotz" sondern "wegen" der Fahrlässigkeit, da diese eine der Grundvoraussetzungen für eine Haftung ist.
Nur Absicht ist ausgeschlossen
Bei meiner PHV steht folgendes:
Nicht versichert sind z. B.:
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
Was genau heißt Schäden die man vorsätzlich herbeiführt?
Absichtlich hieße, dass du die Leitung VORSÄTZLICH angebohrt hättest. Dass du den Leitungsverlauf nicht geprüft hast, ist fahrlässig (und somit abgesichert)
Danke! Habe vorhin auch folgenden Abschnitt gefunden: Versichert ist die Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnungen und Räumen in Gebäuden. Glasbruchschäden sind nur in gemieteten Räumen (z. B. Hotels) versichert.
Werde ich dort dann hochgestuft? Falls ja lohnt es sich die Behebung des Schaden selber zu übernehmen?
Bei der privaten Haftpflicht gibt es keinen Schadensfreiheits-Rabatt. Folglich gibt es auch keine Hochstufung.
Wenn du den Schaden selbst behebst, kannst du noch den Arbeitslohn in Rechnung stellen.
Bei der privaten Haftpflicht gibt es keinen Schadensfreiheits-Rabatt
Einige Versicherer haben tatsächlich so ein ähnliches System mittlerweile für die HPV mittlerweile.
Letztens hab ich einen solchen Vertrag von der Asstel (Gothaer) bei mir in die Bestandsbetreuung genommen.
Ich halte davon nichts. Besser wäre eine generelle SB von 150 €. Dann fiele der ganze Kleinkram und die Hälfte des Betrugs weg
Da du das Kabel deines Vermieters kaputt gemacht hast kann es durchaus sein das die Privathaftpflicht zahlt. Antrag musst du sowie so erst stellen bevor du das reparieren lässt. Die sagen dir das dann ob das übernommen wird.
bevor du das reparieren lässt
Was hier ständig für ein Unsinn geschrieben wird.
Als Mieter ist er überhaupt nicht berechtigt, Reparaturen an der Elektrik ausführen zu lassen. Dafür ist grundsätzlich nur der Hauseigentümer zuständig.
Mit Absprache beim Vermieter ist er berechtigt sowas vom Fachmann reparieren zu lassen.
Warum schreibst du also so ein Unsinn.
Und es geht in der Frage nur ums zahlen.
Ich möchte es aber nicht so lassen und zumindest von einem Fachbetrieb prüfen und messen lassen um bei einer Folge nicht Schuld zu sein.
Vorsicht, diese Überprüfung wird deine Privathaftpflichtversicherung nicht übernehmen.
außerdem bist du gar nicht berechtigt, den Schaden den du deinem Vermieter verursacht hast, eigenständig von einem Fachbetrieb reparieren zu lassen.
Du musst den Schaden unverzüglich deinem Vermieter melden und dieser muss dann selbst einen Fachbetrieb beauftragen.
Der Vermieter weiß Bescheid. Und er lässt natürlich ein Fachbetrieb kommen. Ich muss bei der Versicherung sowieso meinen Vermieter als Geschädigten angeben. Und die werden dort mit Sicherheit auch nachfragen.
Aber wenn der Elektriker kommt und merkt ich hab kein Kabel getroffen sondern die Sicherung ist wegen der Bohrmaschine rausgeflogen wird das nicht übernommen? Verleitet das nicht dazu, solche Schäden einfach zu vergessen? Sehr kontraproduktiv. Ein Elektriker Laie wie ich kann das doch gar nicht feststellen.
Wenn durch eine Bohrmaschine eine Sicherung rausfliegt, entsteht ja auch kein Schaden. Dann macht man am FI-Schalter den Hebel einfach wieder hoch und dann kann man wieder weiter arbeiten.
Die Sicherung ist nunmal rausgeflogen und die Kabel liegen ziemlich tief hinter dem Putz, sodass man nicht erkennen kann ob man nun einen Schaden angerichtet hat oder nicht. Die Wand selber darf ich nicht aufstemmen das es nicht mein Haus ist. Die Sicherrung kann auch durch einen nur noch kleinen Querschnitt des Leiters problemlos wieder eingelegt werden. Damit besteht aber eine starke Gefahr auf einen Kabelbrand.
Die Prüfung ob man nun einen Schaden angerichtet hat wird also nicht übernommen? Und dann wundert man sich, dass so viele Brände durch defekte Kabel ausgelöst werden 👍🏻
Bei vermieteten Wohnungen müssen in der Elektrik FI-Schalter vorhanden sein.
Bedeutet, wenn eine Sicherung rausfliegt - kann öfters mal vorkommen, bedeutet dies noch lange nicht, dass ein Defekt vorliegt.
Außerdem ist es nicht deine Aufgabe eine Prüfung in Auftrag zu geben.
Wenn dies gewünscht wird, muss dies der Vermieter in Auftrag geben.
Kabel angeboren zahlt die Haftpflicht?
Angeborene Kabel kommen äusserst selten vor. Deren Entfernung zahlt bestimmt die Krankenkasse :-)
Zum Text: Warum fragst du nicht bei deiner Haftpflichtversicherung nach, ob sie die Reparatur übernehmen? Der Vermieter und dessen Versicherung haben bestimmt nichts mit deinem Schaden zu tun, den du verursacht hast.
Der Schaden ist von deiner Privathaftpflicht gedeckt unter der Annahme, dass dort Mietsachschäden versichert sind.
Eine kleine Frage hätte ich nochmal. Jetzt habe ich ja links unter der Steckdose gebohrt da ich dachte das Kabel würde mittig verlaufen. Ist das jetzt fahrlässig? Zahlt die phv trotzdem?