Waschmaschine in Waschküche "ausgelaufen" - Versicherung zahlt nicht
Guten Morgen,
vor kurzem ist aus meiner Waschmaschine Wasser ausgetreten. Die Waschmaschine steht in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses und ist ordnungsgemäß angeschlossen und aufgestellt. Die Waschküche ist gefliest und hat in der Mitte einen Ablauf. Allerdings ist gibt es bauliche Mängel: der Ablauf ist in der Mitte des Raums, der tiefste Punkt ist allerdings bei meiner Waschmaschine und die Fugen sind undicht. Aus meiner Waschmaschine trat also stetig Wasser aus und sickert durch die undichten Bodenfugen in den Keller und verursachte dort einen Wasserschaden den der Hausmeister beseitigen musste. Die Ursache war ihm nicht klar und so suchte er lange nach der Quelle, riss dazu eine Wand auf und ging durch die oberen Wohnungen. Schlussendlich fand er dann doch meine Waschmaschine und stellte mir daraufhin seinen Zeitaufwand in Rechnung (Ursache war ein gebrochenes Plastikanschlussstück in der Waschmaschine) Ich reichte die Rechnung bei meiner Hausrat und Haftpflichtversicherung ein und informierte meinen Vermieter. Nun bekam ich den Bescheid, dass mich an dem Schaden keine Schuld trifft und die Versicherung nicht zahlt :-( Ist das so rechtens? An wen soll sich der Hausmeister nun wenden? Freu mich auf kompetente Antworten :-)
10 Antworten
Ja, das ist rechtens so. Deine Hausratvers. ist nur für Schäden an Deinem Hausrat zuständig. Deine Privathaftpflichtvers. käme nur in Betracht, wenn Du den Schaden schuldhaft verursacht hättest. Der Vermieter hat sicher eine Gebäudeversicherung, diese wäre hier heranzuziehen.
Das Sie keine Schuld trifft, kommt bestimmt von der Haftpflichtversicherung. Diese zahlen den Schaden nicht, das stimmt. Abwarten, was die Hausratversicherung schreibt. Auch sollte man schonmal die Gebäudeversicherung unterrichten.
Der eingetretene Schaden beruht hier auf einen baulichen Mangel. In einer Waschküche kannst du als Mieter davon ausgehen, dass das Wasser ordnungsgemäß durch den Ausguss entsorgt wird. Dass es hier zur Überschwemmung kam, war nicht deine Schuld. Folgerichtig verweigert deine Haftpflichtversicherung hier die Kostenübernahme. Das Schreiben kannst du dem Anspruchsteller zur Verfügung stellen. Damit ist die Sache dann für dich erledigt. Sollte er weitere Forderungen stellen, musst du diese unmittelbar an die Versicherung weiter leiten. Die Versicherung hast du in erster Linie, damit du nicht persönlich zahlen musst, Das ist hier passiert. Der Versicherer hat die Rechtslage geprüft und ist bereit, dich gegen eine unberechtigte Forderung zu verteidigen.
Ja - wenn Dich keine Schuld trifft, zahlen Deine Versicherungen nicht - und dann mußt Du auch nicht zahlen. Dann muß der Vermieter zahlen, bzw. dessen Gebäudeversicherung. Darum muß sich der Vermieter kümmern.
Der Vermieter ist auch für bauliche Mängel zuständig. Schließlich ist in dem Raum extra ein Abfluß, damit versehentlich austretendes Wasser keine weiteren Schäden anstellen kann. Wenn der Abfluß falsch angelegt ist, hätte das eigentlich längst eher auffallen müssen.
Notfalls wird der Vermieter gegen Dich klagen. Dann wird ein Gericht die Schuldfrage klären. Und wenn das Gericht entscheidet, daß Du Schuld hast, muß jemand entscheiden, ob Du grob fahrlässig gehandelt hast (hast Du wohl nicht). Und wenn nicht - zahlt eine Deiner Versicherungen...
Auch wenn sie fahrlässig gehandelt hätte, würde in diesem Fall die Versicherung zahlen. Unter anderem dafür hat man sie ja.
Die Versicherung des Vermieters muss den Schaden bezahlen.
Falsch. Der Schaden entstand hier, weil die Waschküche, der Ablauf nicht in Ordnung waren. Auch bei "bestimmungswidrig ausgetretenem Leietungswasser" wäre kein Schaden entstanden, wenn die baulichen Gegebenheiten der Waschküche in Ordnung gewesen wären. Damit muß die Versicherung nicht zahlen. Der Vermieter ist seiner Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen.
Richtig. Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus zu- und Ableitungsrohren.