Zerstörte Plombe an Rauchmelder - Mietsachschaden?

5 Antworten

Tatsache ist, du hast den Rauchmelder ausgelöst und anschließend die Plombe beschädigt. Also musst du die entstehenden Kosten bezahlen.

Deine Haftpflichtversicherung wird eine Regulierung ablehnen.

Menuett  30.11.2019, 16:58

Nö. Das kann niemand wissen, dass da eine Plombe ist. Das ist nicht Usus.

Ein Rauchmelder muss bei einer Fehlfunktion abzuschalten sein.

Und das war hier ganz eindeutig eine Fehlfunktion. Da trifft die Mieterin keinerlei Schuld.

DESHALB lehnt die Haftpflichtversicherung das ab.

... so ist es, jedenfalls bei meiner.

Zu was bitte gibt es mietvertragliche Vereinbarungen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In der Küche sollte man Rauchmelder eigentlich gar nicht anbringen. Die melden gerne, wenn gekocht wird.

Das wäre ggf. ein Mietsachschaden. Ich würde das auf alle Fälle der Versicherung melden. Die wehrt auch zu Unrecht erhobene Ansprüche ab.

Das ist hier wohl etwas schwieriger zu bewerten.

Vor allem - wer macht denn eine Plombe an den Rauchmelder?

Da habe ich auch noch nie von gehört.

Mala94 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 16:19

Die Wohnung hat nur ein Zimmer. Die Plomben sind eine relativ neue Geschichte und werden vom einem Dienstleister per Funk überwacht. Dass die Plombe zerstört wurde, wäre also auch ohne meine Meldung bei der Hausverwaltung aufgefallen. Angeblich ist der Rauchmelder verplombt um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen und ihn vor Diebstahl zu schützen.

Menuett  30.11.2019, 16:53
@Mala94

Dann muss der Rauchmelder so beschaffen sein und so aufgehängt, dass er beim Kochen nicht auslösen kann.

Da würde ich mich mit dem Vermieter anlegen.

Aber natürlich ist das ein Mietsachschaden.

Was mich interessiert, wo du kochst. Ist in deiner Küche ein Rauchmelder installiert?

Mala94 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 16:16

Die Wohnung hat nur ein Zimmer - Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Büro in einem

Du hättest dich vorher informieren sollen, wie der Rauchmelder funktioniert.

Mala94 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 16:31

Ist ein Argument, allerdings könnte ich auch behaupten, dass es die Pflicht des Vermieters, bzw. der Hausverwaltung ist, mich darüber aufzuklären, dass es sich hier um ein Modell mit neuester Technik und Funküberwachung handelt. Ich bin anscheinend nicht der einzige, der von verplombten Rauchmeldern noch nie gehört hat. Die Technik der üblichen Rauchmelder ist seit Jahren die gleiche, ich habe es immer so gekannt, dass sie per Knopfdruck ausschaltbar sind und man sie im Notfall abschrauben und die Batterie entfernen kann. Hier mal das Modell von dem ich spreche:

https://www.ista.com/de/technik/rauchmelder/

Das Teil auf dem der Name des Herstellers steht ist übrigens die Plombe die herausfällt. Ich bin fest davon ausgegangen, dass es sich hier um den Knopf handelt, auf den man zum Abstellen des Alarms drückt.

Ob der Otto Normalverbraucher sich jetzt erst darüber informieren muss, ob dieser vollkommen normal aussehende Rauchmelder auf andere Weise ausgeschaltet wird, als alle Rauchmelder der vergangenen Jahre, darüber lässt sich meiner Meinung nach streiten.

imager761  30.11.2019, 16:51
@Mala94

Nur scheinbar: An den Installationen des VM hast du schlicht nichts zu fummeln. Dein VM schuldet dir keine Information über diejenigen Enrichtungen, die er bereitstellt und durch Dienstleister warten lässt. Er hat dir bereits erklärt, dass dir Manipulation, d. h. eigenmächtiges Ausschalten des Rauchwarnmelders untersagt ist und wenn er die Wartung übernimmt, hast du daran schon mal garnichts zu suchen.

Menuett  30.11.2019, 17:00
@imager761

Und wer soll den Rauchmelder dann ausschalten, wenn er wie hier einen Fehlalarm abgibt?

Nein, das hätte der Vermieter mitteilen müssen.

Mal ganz abgesehen davon, dass durch das Kochen dauernd ausgelöst wird und die Wohnung dadurch unbewohnbar wird. Und die Nachbarn können ebenfalls die Miete um 100 Prozent senken, der Alarm lässt nämlich auch die Nachbarn nicht schlafen.

Das ist völliger Fubbes, was ihr hier gerade erzählt.

Mala94 
Beitragsersteller
 30.11.2019, 17:07
@imager761

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir erklärt wurde den Rauchmelder nicht eigenmächtig auszuschalten. Mir war nur bewusst, dass er einmal jährlich durch einen Dienstleister gewartet wird. Dass der Rauchmelder nicht abgeschraubt werden darf, habe ich erst erfahren, als ich die Plombe in der Hand hatte.

Hätte ich nach deiner Theorie den Rauchmelder einfach weiter piepen lassen sollen? Es muss mir als Mieter doch die Möglichkeit gegeben sein, einen fehlerhaften Rauchalarm abstellen zu können.

sushimett  01.12.2019, 09:45
@Mala94

Ich gebe dir Recht, dass dies ein Fall wäre, über den man (gerichtlich) streiten könnte. Ja, der Vermieter hätte dich über die Art der Rauchmelder noch besser aufklären sollen. Er wird behaupten, dass dies geschehen ist, vermutlich gibt es z. B. irgendein Schreiben der Hausverwaltung, in dem die Funktionsweise der neuen Rauchmelder kurz erklärt wird.

Meiner Meinung nach bist du auch unabhängig davon in der Pflicht, dich mit der Funktionsweise des Rauchmelders vertraut zu machen. Manche Rauchmelder müssen beispielsweise regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden, indem man einen Knopf drückt. Auch ist es von Interesse für den Mieter, wie ein Fehlalarm deaktiviert werden kann. Du schaust ja zum Beispiel auch beim Einzug aus Eigeninteresse, wo die Hauptleitungen des Wasseranschlusses zugedreht werden können oder wo der Sicherungskasten ist.