Baum zerstört Abgrenzungsmauer, welche Behörde kann man einschalten damit der Vermieter von Nachbarhaus etwas unternimmt?

7 Antworten

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Ich sehe hier 2 Möglichkeiten:

1. Wenn der Baum so beschädigt ist, dass er umzustürzen droht, ist das eine Sache, der sich das Ordnungsamt der Kommune oder ggf. des Landkreises annimmt.

2. Wenn der Baum noch gesund ist, ist die Sache komplizierter und z. B. im niedersachsischen Nachbarrechtsgesetz wie folgt geregelt:



§ 53
Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden

(1) Bäume, Sträucher oder Hecken mit weniger als
0,25 m Grenzabstand sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Der
Nachbar kann dem Eigentümer die Wahl lassen, die Anpflanzungen zu
beseitigen oder durch Zurückschneiden auf einer Höhe bis zu 1,2 m zu
halten.


(2) Bäume, Sträucher oder Hecken, welche über
die im § 50 oder § 52 zugelassenen Höhen hinauswachsen, sind auf
Verlangen des Nachbarn auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden, wenn
der Eigentümer sie nicht beseitigen will.


(3) Der Eigentümer braucht die Verpflichtung zur
Beseitigung oder zum Zurückschneiden von Pflanzen nur in der Zeit vom
1. Oktober bis zum 15. März zu erfüllen.


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§ 54
Ausschluß des Anspruches

auf Beseitigen oder Zurückschneiden

(1) Der Anspruch auf Beseitigung von
Anpflanzungen mit weniger als 0,25 m Grenzabstand (§ 53 Abs. 1 Satz 1)
ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht spätestens im fünften auf die
Anpflanzung folgenden Kalenderjahr Klage auf Beseitigung erhebt. Diese
Anpflanzungen müssen jedoch, wenn sie über 1,2 m Höhe hinauswachsen, auf
Verlangen des Nachbarn zurückgeschnitten werden.


(2) 1 Der
Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen (Absatz 1 Satz 2 und §
53 Abs. 2) ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die nach
diesem Gesetz zulässige Höhehinauswachsen und der Nachbar nicht
spätestens im fünften darauffolgenden Kalenderjahr Klage auf
Zurückschneiden erhebt. 2 Nach
Ablauf der Ausschlussfrist kann der Nachbar vom Eigentümer jedoch
verlangen, die Anpflanzung durch jährliches Beschneiden auf der jetzigen
Höhe zu halten; im Fall der Klage auf Beschneiden. ist die jetzige Höhe
die Höhe im Zeitpunkt der Klageerhebung. 3 Der
Klageerhebung steht die Bekanntgabe eines Antrags auf Durchführung
eines Schlichtungsverfahrens vor dem Schiedsamt oder einer anderen
Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, gleich.





Frag doch mal auf dem Rathaus nach....... Das ist auf jeden Fall sehr ärgerlich

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 20:59

Das werde ich als nächstes machen. Danke

Als Mieter minderst du die Miete und sperrst die Gefahrenstelle einfach ab. Als Erwachsener reicht es aus sie nicht mehr zu betreten.
Der Baum oder die Mauer sind nicht dein Problem

Als Eigentümer verklagst du den Eigentümer des Baums

Fällt die Mauer auf eine öffentliche Straße wäre das Ordnungamt zuständig. Ist es akut die Polizei.

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 17.05.2017, 22:00

Die Gärten sind innenliegend.

Ich werde wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen.

Da ist garkeine Behörde zuständig, sondern du musst dich mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes zivilrechtlich auseinander setzen. (Also selber vor Gericht ziehen.)

Ob der Eigentümer überhaupt Schadenersatzpflichtig ist sollte man vorher mal bei einem Anwalt abklären, denn die Schuld entsteht nicht dadurch, dass deine Mauer beschädigt wird, sondern dadurch, dass der Eigentümer ein Fehler begangen hat. Schließlich kann er den Baum nicht einfach fällen.


johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 20:58

Da ist garkeine Behörde zuständig, sondern du musst dich mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes zivilrechtlich auseinander setzen. (Also selber vor Gericht ziehen.)

Da bin ich halt andere Meinung, aber mal schauen was die anderen Antworten bringen.

Ob der Eigentümer überhaupt Schadenersatzpflichtig ist sollte man vorher mal bei einem Anwalt abklären, denn die Schuld entsteht nicht dadurch, dass deine Mauer beschädigt wird, sondern dadurch, dass der Eigentümer ein Fehler begangen hat. Schließlich kann er den Baum nicht einfach fällen.

Es ist der Baum des Nachbarn der mit den Jahren Schräglage bekommen hat, da dürfte klar sein, dass der Nachbar Schadenersatzpflichtig ist.

5432112345  17.05.2017, 06:22
@johnnymcmuff

1. Die Behörden schreiten ein wenn der Baum wiederrechtlich gefällt oder "tödlich" beschädigt wird. (z. B. durch abschneiden der wurzeln) Was der Baum für Schäden verursacht ist den Behörden relativ egal, da Zivilrecht.

2. Jein. Diese Aussage ist ähnlich wie "Eltern haften für ihre Kinder". So einfach ist es nicht. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe.

Du wirst dich an einen Anwalt wenden müssen der den Vermieter/ Eigentümerdes Grundstücks mit dem Baum anschreibt. 

Im weiteren verlauf wird ein Gutachten erstellt werden müssen damit schriftlich festgehalten wird wer, wie und warum schuld an Zerfall der Mauer ist. 

Dann gehen diese Sachen i.d.R vor Gericht, wenn du Glück hast und dein Verdacht sich bestätigt ( Das der Baum schuld ist) wird das Gericht entscheiden das, der Eigentümer des Grundstücks mit dem Baum, die Reparatur der Mauer wie auch die kosten des Gerichts zu tragen hat.

Lg Gorgo1337

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 20:50

Du wirst dich an einen Anwalt wenden müssen der den Vermieter/ Eigentümerdes Grundstücks mit dem Baum anschreibt. 

Das kostet doch nur unnötig Geld, denn der Anwalt wird auch nur das Schreiben, was wir auch geschrieben haben und dafür bekommt er auch noch viel Geld.

Wir hatten in den letzten vier Jahren schon genug Kosten wegen Renovierung und Modernisierung und ich würde gerne eine günstige Alternative wissen.

Z.B. muss ein Vermieter ja dafür sorgen, dass im Winter vor seinem Haus niemand ausrutscht bzw. sich verletzt, die Verkehrssicherungspflicht die es auch im Garten gibt.

Im weiteren verlauf wird ein Gutachten erstellt werden müssen damit schriftlich festgehalten wird wer, wie und warum schuld an Zerfall der Mauer ist. 

Das ist nicht nötig, man kann mit bloßem Auge sehen dass die Wurzeln und der Baum sich gegen die Mauer richten.

Trotzdem danke für Deine Antwort.