Anhänger hat 6 Monate TÜV abgelaufen - darf ich damit zum TÜV fahren?
Der Anhänger auf dem Grundstück meines Vaters mit einer Achse hat seit 6 Monaten keinen TÜV mehr. Wegen Krankheit meines Vaters hat sich keiner um den Anhänger geschert und da er nun bald wieder gebraucht wird, müsste er ja mal wieder tüv kriegne. Darf ich mit dem Anhänger zum TÜV fahren? Was kann mir passieren wenn mich die Polizei anhält?
13 Antworten
Lt. Gesetz ("Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kfz.-Haftpflichtversicherung erfasst sind;...) sind die direkten Fahrten (also ohne Unterbrechung) zum TÜV oder zur Zulassungsstelle als auch die direkten Fahrten vom TÜV oder von der Zulassungsstelle nach Hause, zur Werkstatt oder zum Schrottplatz auch ohne angemeldete bzw. rote Kennzeichen erlaubt.
Nicht erlaubt ist jedoch, damit erst nach Hause zu fahren und anschließend von dort zur Werkstatt. Oder erst nach Hause und dann zum Schrottplatz. Das sind dann keine direkten Fahrten mehr. Dafür sind angemeldete bzw. rote Kennzeichen erforderlich.
Wenn ich bei einem angemeldeten Fahrzeug den vorgeschriebenen HU-Termin überschreite, ist das wieder ein ganz anderer Sachverhalt. Ein durch die Überschreitung begründetes Bußgeld habe ich dann auch zu zahlen.
Die genauen Texte sind hier nachzulesen: - StVZo §19 Abs. 5 - FZV §10 Abs. 4
(StVZO: Straßenverkehrszulassungsordnung,
FZV: Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung)
Dem TÜV ist es doch völlig egal, ob und wann du ein Fahrzeug prüfen lässt, ob "überzogen" oder nicht; er freut sich über die Prüf-Gebühren. Die Polizei interessiert es eher. Die verlangen dann (gegen ein Bußgeld), dass du ihn irgendwo prüfen lässt. Mach mit einer Prüfstelle einen Termin ab, halte die Termin-Karte für eine Polizei-Kontrolle bereit und fahr zur Prüfung. Und wenn du diese Aktion von einer Werkstatt machen lässt, zahlst du denen unnötigerweise auch noch was.
Nicht wundern, die nächste Plakette läuft dann nicht 2 Jahre ab Prüfung sondern ab dem Fälligkeitsdatum der abgelaufenen HU.
Soweit ich informiert bin, darf man AUF DEM DIREKTEN WEG zum TÜV fahren!
Solange der Anhänger angemeldet und versichert ist geht das. Mach mit TÜV Termin aus und begib dich direkt dort hin - Das gibt keine Probleme bei einer Überprüfung.