Nachbarschaftsrecht/ Grundstücksrecht
Hallo,
das Grundstück unseres Nachbarn grenzt direkt an unsere Hausfassade. Unser Badezimmer mit einem Fenster aus Glasbausteinen, welches die einzige natürliche Lichtquelle ist, befindet sich auch auf dieser Seite. Nun ist unser Nachbar gerade dabei, einen Holzstapel direkt vor unser Badezimmer aufzubauen. Dabei ist jetzt schon etwa 1/4 unseres Fensters mit Holz verdeckt. Meine Frage wäre, ob hier unsere Fassade generell noch ausreichend Luft abbekommt und darf der Nachbar direkt an dieser sein Holz stapeln, unabhängig davon, ob er unser Badlicht beeinträchtigt oder nicht. Kann der Holzstapel nicht Feuchtigkeit an der Fassade verursachen ? Gibt es einen Mindestabstand, den er einhalten muss ?
Es geht hier um Grundstücksrecht in Thüringen.
Vielen Dank für eure Antworten !
Alice
5 Antworten
Glasbausteine gelten als Wand und nicht als Fenster. Sie sind in Brandwänden nur sehr eingeschränkt und nur mit Befreiung/Abweichungsgenehmigung der Bauaufsicht zulässig. Ist keine Baugenehmigung vorhanden kann der Nachbar die Öffnung jederzeit zumauern, wenn nicht sogar eine Verfügung der Bauaufsicht erlassen wird, die Brandwand wieder zu schließen.
Also in Bauschein und Grundbuch und Baulastverzeichnis nachschauen, ob dort "Fensterrechte" oder "Öffnungsrechte" eingetragen sind; sonst könnt ihr nichts machen außer die Wand zuzumauern.
Wenn Ihr auf der Grenze gebaut habt, dann hat der Nachbar dazu sein Okay gegeben.
Er kann sein Holz da aufstapeln, die Fassade muß nicht belüftet sein.
'Wenn es an die Fassade regnet, wird sie auch feucht. Das muß der Putz abkönnen.
Ich habe das mit dem zugebauten Fenster überlesen.
DAS darf er natürlich nicht einfach so machen.
Entschuldige bitte mein 'Versehen.
Du meinst also, das aber der Holzstapel keinen extra Mindestabstand braucht ?
Er darf die Sicht nicht beeinträchtigen.
Und es darf kein Schaden an der Hauswand entstehen.
Wenn der Nachbar sich nicht einsichtig zeigt, geht doch einfach mal zum Schiedsmann.
falsch, es heißt "Bauamt" nicht Schiedsmann,
Da hat das Bauamt nichts mehr mit zu tun. Die Nachbarschaftserklärung ist gewiss schon sehr alt.
Man geht mit so etwas zum Schiedsmann.
Er könnte ein Gebäude an Ihrem Giebel errichten und dann ist eh´zappenduster! Ohne ein im Baulastenverezichnis eingetragenes Fensterrecht hätte der Nachbar ohnehin einen Anspruch auf die Beseitigung der Öffnung, auch wenn die nur aus Glasbausteinen besteht, von denen einer zum Zweck der Belüftung des Bades geöffnet werden könnte.
wenn es eine Grenzbebauung gibt, ist da drin alles festgelegt, was erlaubt ist, oder nicht, danach muss jeder 1m von der grenze weg bleiben wenn später, was gepflanzt, be- oder gebaut wird,
Wer legt die Grenzbebauung fest, wohin kann ich mich da wenden ?
die ist gesetzlich vorgeschrieben, bzw was im Grundbuch eingetragen ist, und richtet sich je nach Land-Gemeinde, zuständig ist das Bauamt wo du wohnst
Okay, aber da geht es ja meist um wirkliche Bebauung, was fest ist und nicht einfach so mal wieder weggeräumt werden kann, wie bei einem Holzstapel, oder ? Zwecks Nachbars Holzstapel kann ich ja wohl nicht auf's Bauamt zum Nachfragen gehen, oder ?
Damit hat das Bauamt echt nichts zu tun.
Im Grundbuch ist das auch nicht vermerkt. Es wurde vor der Erstellung Eures Hauses eine Nachbarschaftserklärung abgegeben, die erlaubt, daß Grenzbebauung stattfinden kann.
ja, du hast recht, er darf das fenster nicht beeinträchtigen...einfach bei ihm anschellen, bitten das holz von der wand zu entfernen...wenn er nicht reagiert...zum anwalt...
Captron, wäre es Nachbars Recht, trotzdem an unsere Fassade zu stapeln, wenn er lediglich unser Fenster freihält oder gibt es generell einen Mindestabstand für kleine Bebauungen wie diesen Holzstapel ?
nein, er darf eure fassade nicht beschädigen, mit dem stapeln des holzes an der wand würde er aber genau das tun...ich persönlich würde ihn das aber einfach machen lassen. manchmal muss man für eine gute nachbarschaft kleine opfer bringen....
Hallo,
danke für deine Antwort. Unser Haus ist über 100 Jahre alt. Nachbars Grundstück besteht an unserer Hauswand zu 2/3 Garten und 1/3 bepflastertem Hof, welcher an unsere Badseite grenzt. Früher hatte unser Nachbar diese Fläche des Hofes lediglich als Sitzgelegenheit genutzt und unsere Hauswand war "frei".