Arbeitsverträge überschneiden sich um 1 Tag.
Hallo! Ich habe bei meinem alten AG zum 15. 08 gekündigt, da ich gebeten worden bin, an diesem Tag noch zu arbeiten. Nun hab ich von meinem neuen AG den Vetrag erhalten, dieser beginnt ebenfalls am 15. 08, ich hab ihn jedoch noch nicht unterschrieben. Was soll ich jetzt tun? Ist es zulässig den Vertrag zu unterschreiben, auch wenn ich an dem Tag beim neuen AG nicht arbeite oder soll ich da anrufen und fragen ob die das Datum um einen Tag ändern können? Hab dazu nicht viel im Internet gefunden.
Lg pepper
11 Antworten
Eigentlich ist Dein neuer Arbeitsplatz wichtiger als der alte. Aber rechtlich könnte das problematisch sein. Den alten Arbeitgeber fragen, ob er nicht doch auf diesen einen Arbeitstag verzichten kann. Ansonsten dem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass Du die Tätigkeit erst am 16.08. aufnehmen kannst, da der alte Arbeitgeber Dich am 15. noch benötigt. Soviel Loyalität auch am Ende des Arbeitsverhältnisses kommt beim neuen Arbeitgeber normalerweise gut an, weil er davon ausgehen wird, dass Du auch am neuen Arbeitsplatz so loyal sein wirst.
Genau dasselbe hätte ich auch geschrieben, denn ich sehe das genauso! DH!!!
Wär ich dein Chef und du wolltest am ersten tag nicht kommen bräuchtest du auch am 2ten Tag nicht zu kommen... ich frag mich nur, wer Samstags ne reguläre Arbeitsstelle anfängt? MC Donnalds?
Sag eben dem alten AG für den 15.08. ab und schildere ihm den Grund. Wo ist das Problem?
Ihr wollt ja schließlich im Guten auseinander gehen, und ein vernünftiges Zeugnis willst Du ja auch haben.
er hat nun etwa 3 Wochen Zeit, um sich einen Ersatz für Dich zu beschaffen, das sollte ausreichend sein.
Wenn Du einen Vertrag zum 15.08. unterschreibst, Deinen Dienst dort aber nicht antrittst, wirst Du schneller eine Kündigung haben als Dir lieb ist.
Also ruf dort an und kläre das vorher!!! (Ist ja auch unüblich, samstags anzufangen. Also laß den Vertrag auf den 17.08, datieren.)
Ich hatte vor ein paar Tagen mit dem Chef gesprochen und der sagte wörtlich: Sie werden dann bei ihrem alten AG sicher zum 15. kündigen, dann können sie ja bei uns am 17. anfangen. Deswegen hatte ich zum 15. und nicht schon zum 14. gekündigt. Da hat wohl die Personalabt. das falsche Datum eingetragen.
Ruf´ deinen neuen Chef an und alles wird gut! Viel Glück auf der neuen Stelle!