Arbeitsvertrag rückwirkend unterschreiben?

2 Antworten

Warum solltest Du es Dir "verscherzen", wenn Du den Vertrag nicht unterschreibst?

Du hast jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, greift das Kündigungsschutzgesetz. So ohne weiteres wird man Dich jetzt nicht kündigen können.

Linda0009 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 20:36

Weiß nicht warum ich es mir verscherzen könnte. Es war glaub einfach eine Reaktion darauf. Weil sie nicht damit gerechnet hätte.

Hexle2  18.02.2016, 20:38
@Linda0009

Wie gesagt, Du hast schon einen gültigen Arbeitsvertrag und der ist unbefristet. Warum solltest Du jetzt eine Befristung unterschreiben?

Das hat Deine Chefin selbst verbockt, weil sie nicht aufgepasst hat. Befristungen müssen grundsätzlich immer vor der Arbeitsaufnahme unterschrieben werden.

PeterSchu  18.02.2016, 22:36
@Linda0009

Der Betrieb muss sich halt an die Gesetze halten, und es kann dir niemand vorwerfen, wenn du das tust. Einfach ausgedrückt muss man sagen, sie waren halt einfach zu doof, rechtzeitig ein Stück Papier anzufertigen und unterschreiben zu lassen. Das wissen sie auch genau, und sie erwarten jetzt von dir (mit Hilfe einer unterschwelligen Drohung), dass du sämtliche Augen zudrückst und vergisst, dass du jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.

Was diese Drohung betrifft, kannst du dich an das BGB halten:

"§ 612a Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt."

Der Betrieb braucht deine Arbeitskraft, also soll er dich auch ordentlich behandeln und sich an Gesetze halten.

Wäre der Vertrag mit Datum vom 17.2.2016 überhaupt gültig /befristet?

Nein!

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn
der entsprechende Arbeitsvertrag mit beiden Originalunterschrift vor
Vertragsbeginn geschlossen wird!

Erstens: Wenn die erste Befristung bis Ende Dezember ging und Du mit Wissen und Duldung des Arbeitgebers danach - also über das Befristungsende hinaus - weitergearbeitet hast, dann bis Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, siehe das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5:

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen
ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,
so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber
nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die
Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Zweitens: Du stehst außerdem auch deshalb in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, weil die Verlängerung der ersten Befristung vor Beginn schriftlich hätte vereinbart werden müssen, siehe TzBfG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 4:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Wird die Befristungsvereinbarung (Verlängerung) nachträglich schriftlich getroffen, ändert das nichts daran, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Du kannst also beruhigt erst einmal - nachträglich - die neue Befristungsvereinbarung unterschreiben, solltest aber erst einmal nicht darauf bestehen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist; den Stress musst Du Dir nicht jetzt schon antun - Du hast ja erlebt, wie der Arbeitgeber reagiert.

Du kannst dann gegen Ende der neuen Befristung (Dezember 2016) die Entfristung Deines Arbeitsverhältnisses gegenüber Deinem Arbeitgeber behaupten (aus den genannten zwei Gründen) oder arbeitsgerichtlich feststellen lassen.

DerSchopenhauer  18.02.2016, 21:48

Perfekte Darlegung der Situation!!!

Familiengerd  19.02.2016, 12:27
@DerSchopenhauer

Danke! Das aus Deiner "Feder": Ich fühle mich geschmeichelt!  ;-))

Linda0009 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 20:48

Vielen dank für diese ausführliche Antwort ;) das hilft mir sehr. Vor allem beruhigt es :) lg