Arbeitsvertrag rückwirkend unterschreiben?
Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen. Wurde im Januar 2015 eingestellt , Befristet bis Dezember 2015. Mündlich wurde mir im November 2015 zugesagt das ich weiter beschäftigt werde. Sie konnten mir nur noch nicht sagen ob befristet oder unbefristet. Neuen Vertrag habe ich nie unterschrieben. Nun kam sie gestern mit neuen befristeten vertrag von Januar 2016 bis Dezember 2016, mit Datum vom 17.2.2016. Ich unterschrieb nicht und sie war sich bewusst das hier die Frist nicht eingehalten wurde . Sie lag mir jedoch nahe wenn ich da gerne arbeite , es mir nicht auf die Art zu verschärzen. Ich fragte unter welchen Vertrag ich in Januar und Februar lief. Es kam keine Antwort. Meine Frage ist , wenn ich dem Frieden wegen unterschreibe . Wäre der Vertrag mit Datum vom 17.2.2016 überhaupt gültig /befristet? Hoffe ihr habt ein Rat . Lg Linda
2 Antworten
Warum solltest Du es Dir "verscherzen", wenn Du den Vertrag nicht unterschreibst?
Du hast jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, greift das Kündigungsschutzgesetz. So ohne weiteres wird man Dich jetzt nicht kündigen können.
Wie gesagt, Du hast schon einen gültigen Arbeitsvertrag und der ist unbefristet. Warum solltest Du jetzt eine Befristung unterschreiben?
Das hat Deine Chefin selbst verbockt, weil sie nicht aufgepasst hat. Befristungen müssen grundsätzlich immer vor der Arbeitsaufnahme unterschrieben werden.
Der Betrieb muss sich halt an die Gesetze halten, und es kann dir niemand vorwerfen, wenn du das tust. Einfach ausgedrückt muss man sagen, sie waren halt einfach zu doof, rechtzeitig ein Stück Papier anzufertigen und unterschreiben zu lassen. Das wissen sie auch genau, und sie erwarten jetzt von dir (mit Hilfe einer unterschwelligen Drohung), dass du sämtliche Augen zudrückst und vergisst, dass du jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.
Was diese Drohung betrifft, kannst du dich an das BGB halten:
"§ 612a Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt."
Der Betrieb braucht deine Arbeitskraft, also soll er dich auch ordentlich behandeln und sich an Gesetze halten.
Wäre der Vertrag mit Datum vom 17.2.2016 überhaupt gültig /befristet?
Nein!
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn
der entsprechende Arbeitsvertrag mit beiden Originalunterschrift vor
Vertragsbeginn geschlossen wird!
Erstens: Wenn die erste Befristung bis Ende Dezember ging und Du mit Wissen und Duldung des Arbeitgebers danach - also über das Befristungsende hinaus - weitergearbeitet hast, dann bis Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, siehe das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5:
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen
ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,
so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber
nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die
Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Zweitens: Du stehst außerdem auch deshalb in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, weil die Verlängerung der ersten Befristung vor Beginn schriftlich hätte vereinbart werden müssen, siehe TzBfG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 4:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wird die Befristungsvereinbarung (Verlängerung) nachträglich schriftlich getroffen, ändert das nichts daran, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.
Du kannst also beruhigt erst einmal - nachträglich - die neue Befristungsvereinbarung unterschreiben, solltest aber erst einmal nicht darauf bestehen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist; den Stress musst Du Dir nicht jetzt schon antun - Du hast ja erlebt, wie der Arbeitgeber reagiert.
Du kannst dann gegen Ende der neuen Befristung (Dezember 2016) die Entfristung Deines Arbeitsverhältnisses gegenüber Deinem Arbeitgeber behaupten (aus den genannten zwei Gründen) oder arbeitsgerichtlich feststellen lassen.
Perfekte Darlegung der Situation!!!
Danke! Das aus Deiner "Feder": Ich fühle mich geschmeichelt! ;-))
Vielen dank für diese ausführliche Antwort ;) das hilft mir sehr. Vor allem beruhigt es :) lg
Weiß nicht warum ich es mir verscherzen könnte. Es war glaub einfach eine Reaktion darauf. Weil sie nicht damit gerechnet hätte.