Muss Arbeitnehmer Werkzeug selber zahlen?

4 Antworten

In jedem Gewerk muss der Arbeitgeber ohne Ausnahme das für die Ausübung des Berufes benötigte Werkzeug kaufen und bereitstellen. 

Nein, das ist ein sehr dubioses Verfahren. Dir wird als AN der Arbeitsplatz und die Arbeit und auch das Werkzeug gestellt. Alles andere müsste vertraglich festgehalten und vor allem finanziell ausgeglichen werden - es kann ja nicht sein, dass du den Betrag x als Bruttogehalt verdienst (und das beispielsweise dem baldigen gesetzlichen Mindestlohn entspricht) und parallel der Betrag y davon abgeht, weil du dafür dein Arbeitsgerät kaufen musst (und damit auf raffinierte Weise dieser Mindestlohn wiedre ausgehebelt wird).

An deiner Stelle würde ich mich da juristisch noch näher kundig machen (Jura-Forum Arbeitsrecht, Handwerkskammer etc. ) und schon gleich morgen den AG darum bitten, dass er eine Vertragsänderung zu der "neuen Regelung" bereitstellt und das zu dem Datum, ab dem du das Zeug kaufen sollst. Du bräuchtest das, um deine Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen...im Falle, dass der Ablauf korrekt wäre, bräuchtest du das auch wirklich. Nur ich bin kein Jurist und das sind hier nur meine logischen Annahmen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dem Mitarbeiter das zur Verfügung zu stellen, was er zur Leistungserbringung benötigt. Tut er das nicht, ist das genau so zu werten, als ob in dem Betrieb mal der Strom ausfällt. Den braucht der MA ja auch nicht zu bezahlen.

Oder der Taxifahrer bringt sein eigenes Fahrzeug und seinen Sprit mit, damit der Unternehmer Geld dami verdient? Ist doch wiedersinnig. Wenn Dein Chef was haben will, muß er auch was geben!

Kurz gesagt: Die Produktionsmittel sind vom Arbeitgeber bereit zu stellen!

Schau einmal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsfaktor nach, da ist das Wichtigste erklärt.

Gruß uli

Klar haben die bisher Antwortenden Recht.

Aber meist hebt es - besonders in kleinen Betrieben - die Stimmung nicht, wenn man seine Rechte mit Anwalt oder Handwerkskammer durchsetzt.

Deshalb würde ich zuerst mal versuchen, eine vernünftige Vereinbarung zu treffen, die eigentlich selbstverständlich wäre:

  • der Arbeitgeber stellt das Werkzeug (in schriftlicher Liste dokumentiert)
  • der Arbeitnehmer quittiert den Empfang und sichert sorgfältige Behandlung und Rückgabe zu.