befristete Arbeitsstelle als unbefristet ausgeschrieben
Hallo Forum.
Folgender Sachverhalt: Ich habe mich auf eine unbefristet ausgeschriebene Stelle (Bundesagentur für Arbeit) beworben. Als ich den Vertrag erhielt, war dieser jedoch befristet.
Ich habe trotzdem unterschrieben. Begründung des Arbeitgebers war, dass es sich wohl um einen Fehler bei der Ausschreibung gehandelt hat, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe. Die anderen Stellen die zeitgleich ausgeschrieben waren, waren ebenfalls als unbefristet deklariert.
Im Betrieb angekommen erzählte man mir, dass hier so gut wie niemand einen unbefristeten Vertrag hätte.
Nach nun knapp 2 Jahren wechsle ich den Arbeitgeber, und alle Stellen die im Moment ausgeschrieben sind, sind ebenfalls unbefristet ausgeschrieben, auch die für meinen Nachfolger..
Ich glaube wohl kaum dass es sich um einen "Fehler" handelt, sondern bewusst gemacht wird, weil unbefristete Verträge bei der Bundesagentur für Arbeit bevorzugt behandelt werden, bzw. das Interesse bei den Bewerbern höher ist.
Ist sowas zulässig???
6 Antworten
Das solltest du dem job-center melden. Das ist schon sehr fragwürdig.
Für den Arbeitsvertrag gilt Vertragsfreiheit. Man muss es ja nicht unterschreiben.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, befristete Stellen auch ausdrücklich als befristet auszuschreiben. Aus einer Stellenausschreibung würden sich nur dann Rechte ableiten lassen, wenn eindeutige Hinweise auf einen Verstoß gg. das AGG zu finden wären und man die Stelle nicht bekommen hätte.
Danke für die Antworten. Ich weiss dass ich den Vertrag nicht hätte utnerschreiben müssen. Ich habs getan, und habe es trotzdem nicht bereut. Ich habs ja, wie ihr bereits festgestellt habt, aus freiem Willen getan.
Trotzdem wollte ich wissen ob so etwas zulässig ist. Denn immerhin ist man ja auch etwas überrumpelt wenn alle Konditionen besprochen wurden, und man auf einmal sieht dass der Vertrag, der nur vor Ort !!!!! utnerschrieben werden kann, befristet ist.... Man ist ja auch in einer Drucksituation, die auch nicht jeder richtig bewältigen kann....
Deswegen war meine Frage nur juristischer Natur. Also ob man Rechte aus der Stellenanzeige ableiten kann.
LG
Entscheidend ist natürlich was im Arbeitsvertrag steht und nicht was in der Stellenanzeige angeführt wird; wenn man den Eindruck hat, daß bewußt durch ein Unternehmen unbefristet ausgeschrieben wird aber man generell nur befristet einstellen wird, kann man die Arbeitsagentur darüber informieren; die Einstellung der Stellen (insbesondere nicht der detaillierte Inhalt und auch nicht ob die Angaben über die Arbeitsbedingungen der Wahrheit entsprechen) wird nämlich nicht generell durch die Arbeitsagentur geprüft; die Einstellung erfolgt i. d. R. online über die Unternehmen selbst...allerdings kann man sich hier auch schnell vertun - oder es ändern sich Planungen ohne das man das dann im Portal ändert....
Allerdings ist das für die Bewerber sehr ärgerlich....
es ist nicht die feine englische art... aber wenn man trotz der ausschreibung einen befristeten vertrag unterschreibt ist es nun mal so. Einfach vor der Unterschrift dem Arbeitgeber sagen, dass die Stelle als unbefristet ausgeschrieben war und du den Vertrag auch nur dann unterschreibst. Entweder sagt der Arbeitgeber dann, dass er dich dann auch net will oder du hast Glück und er ändert den Vertrag ab