Darf ich mit 18 meine Klausuren unterschreiben?

9 Antworten

...würden Deine Eltern Deine Arbeiten denn unterschreiben? Dann geh dem Ärger aus dem Weg und lass sie es tun. Vermutlich sind die in Deiner Schule ähnlich vernagelt, wie damals mein alter Herr: Er hat Arbeiten mit schlechten Zensuren nicht unterschrieben, weil er der Meinung war, irgendetwas anzuerkennen, nicht etwas zur Kenntnis zu nehmen....rein rechtlich bist Du natürlich volljährig und brauchst Deine Arbeiten nicht von den Eltern (deren "Erziehungsberechtigung" ja, wie schon von Dir erwähnt, beendet ist) unterschreiben zu lassen.

Also ich bin momentan in der 11. Klasse. Aber bei mir gab es schon letztes Jahr einen Volljährigen in der Klasse. Er durfte alles selbst unterschreiben. Ich wüsste nicht warum die Schule es verbieten sollte. Mit 18 ist man eigentlich dazu berechtigt. Paragraphen kann ich dir aber leider nicht nennen.

Sagen viele Schulen. Ob das so rechtlich seine Wirkung hat.. Ich glaube nicht. Unterschreib einfach selbst.

Dazu aber eine Sache. Solange du bei deinen Eltern wohnst bzw diese Unterhaltspflichtig sind haben sie das Recht Auskunft über deine Ausbildung zu bekommen.

Also an deiner Stelle würde ich einfach deine Ma, Dad oder sonst wen unterschreiben lassen. Ich mein, du bist 18. Da kann dir eh keiner mehr was.

Wenn du aber absolut nicht jemand anderen unterschreiben lassen willst, unterschreib einfach selbst. Was soll die Schule tun? Die werden deinen Eltern wahrscheinlich ne Einladung zum Elternabend schicken und sie da Aufklären. Aber sonst werden die dich sicherlich nicht von der Schule schmeißen

Messkreisfehler  08.11.2017, 20:00

Was soll die Schule tun?

Wenns so in der Schulordnung steht dann kann das natürlich bei permanenten Verstößen gegen diesen Punkt auch zum Schulverweis führen...

benwolf  08.11.2017, 20:13
@Messkreisfehler

Ja, aber selbst wenn es drin steht wird wohl kaum eine Schule wegen sowas jemanden von der Schule werfen. Das sind ja auch noch Menschen, auch wenn man es oft nicht glaubt

Mit 18 Jahren bist du im Sinne des § 2 BGB volljährig und somit auch voll geschäftsfähig. Sollte deine Geschäftsfähigkeit nicht aberkannt worden sein, darfst du alles unterschreiben, auch Klassenarbeiten sind da inbegriffen.

Bei mir auf der Schule durften wir, wenn wir volljährig waren, unsere Arbeiten selber unterschreiben.