Arbeit angenommen während Schwangerschaft?
wenn man während der Schwangerschaft ein Job angenommen hat. Der Vetrag unterschrieben ist. Man Nur 1 Tag da war und dann krank gemeldet ist und den Arbeitgeber sagt das man schwanger ist. Der darf dann nicht kündigen. Kann der Arbeitgeber einen fertig machen, wenn er vor Wut kocht und einen bedroht ? Wer ist im Recht ? Mann muss ja bei einer Einstellung nix von einer Schwangerschaft sagen ?
2 Antworten
Wenn du erst 1 Tag gearbeitet hast, gilt noch die Probezeit. Schau in deinen Vertrag, wie lange die Probezeit geht.
In der Probezeit (Deutschland) kann der Vertrag bei arbeitsspezifischen Problemen aufgelöst werden, auch wenn du schwanger bist.
Wenn du keine Arbeitsqualität und keine Arbeitsleistung bringen willst, kann man dich nicht als brauchbare Arbeitskraft einsetzen. Wenn du falsche Angaben zu deiner Ausbildung gemacht hast oder andere gesetzliche Vorgaben nicht erfüllst, kann der Vertrag als ungültig angesehen werden.
Einfach mal selber lesen ...
Kündigung mit Genehmigung der BehördenAuch Arbeitgeber haben durchaus die Chance, schwangeren Arbeitnehmerinnen zu kündigen. Dafür muss es jedoch wirklich besondere Gründe geben. Sie können betriebs- oder verhaltensbedingt sein und dürfen nicht mit der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zusammenhängen.
Damit eine solche Kündigung wirksam wird, muss jedoch die zuständige oberste Landesbehörde der Kündigung zustimmen und sie für zulässig erklären. Außerdem gelten außerordentliche Vorschriften zur Form einer solchen Kündigung. Sie darf nur auf schriftlichem Weg erfolgen. Und der zulässige und genehmigte Grund für die Kündigung muss aufgeführt sein.
Der Arbeitgeber muss die Genehmigung zur Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Das können die Gewerbeaufsicht sein, die Bezirksregierung oder die Regierungspräsidien.
...https://bonexo.com/de-de/recht-und-steuern/arbeitsrecht/schwangerschaft-probezeit-kuendigung/
Gruss mary
Während einer Schwangerschaft kann bereits in der Probezeit nach geltendem Mutterschutzgesetz keine Kündigung mehr ausgeprochen werden.
Siehe oben ....
Damit eine solche Kündigung wirksam wird, muss jedoch die zuständige oberste Landesbehörde der Kündigung zustimmen und sie für zulässig erklären. Außerdem gelten außerordentliche Vorschriften zur Form einer solchen Kündigung. Sie darf nur auf schriftlichem Weg erfolgen. Und der zulässige und genehmigte Grund für die Kündigung muss aufgeführt sein.
Der Arbeitgeber muss die Genehmigung zur Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Das können die Gewerbeaufsicht sein, die Bezirksregierung oder die Regierungspräsidien.
Drohen kann der AG soviel er will nur machen kann er nichts, ich würde dort aber nicht weiter arbeiten sobald die Schutzzeit vorbei ist das gibt nur Ärger.
Er kann ja unterstellen absichtlich die Schwangerschaft nicht gesagt zu haben
Kann er ist aber egal du darfst sogar lügen bei der der Frage ob du schwanger bist. Das hat den AG absolut 0,0 zu interessieren.
brauchst du ja auch nicht zu sagen.
Ist aber auch wirklich nicht die feine Art. Einen Tag arbeiten und dann juhu ich bin schwanger, ich komm nicht mehr. Außerdem kann man in der SS trotzdem arbeiten. Du bist ja nicht Krank. Fakt ist, du hast nich keine Leistung erbracht, bist noch in der Probezeit, in den 6 Wochen Probezeit kann er dich Theoretisch auch kündigen weil ihm deine Nase nicht passt.