Arbeitgeber hat sich im Arbeitsvertrag im Gehalt vertippt - trotzdem gültig?
Unser Unternehmen ist fusioniert, dabei haben wir Mitarbeiter neue Arbeitsverträge erhalten.
Hier ist meinem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen. Mein Gehalt ist um 25 % höher als bisher. Der Vertrag ist bereits vom mir und vom Arbeitgeber unterschrieben.
Möglicherweise ist dieses (neue) Gehalt das Gehalt eines direkten Kollegen (gleiche Abteilung, gleiche Arbeit), da bin ich mir aber nicht sicher.
Muss der Arbeitgeber das neue Gehalt bezahlen? Mein Arbeitgeber sagt, es war ein Irrtum / Tippfehler und möchte, dass ich einen korrigierten Vertrag mit dem ursprünglichen Gehalt unterschreibe.
6 Antworten
Inhaltsirrtum.
Der Vertrag kann angefochten werden und wird somit rückwirkend unwirksam.
Da hast du wohl die schlechteren Karten...
Richtig. So ist es. DH
unterschreibe einfach, wenn du dann weniger kohle bekommst als drinnsteht kannst du klagen
Er hat doch schon unterschrieben.
Der Unterschied mit 25 % ist so gross, dass jedes Gericht dies als Sachirrtum anerkennen wird. Der Vertrag ist daher ungültig. Deshalb solltest du den korrigierten Vertrag mit dem ursprünglich fixierten Gehalt akzeptieren.
Ich denke, dass es wirklich ein Tippfehler war, weil gleichzeitig so viele neue Verträge geschrieben wurden.
25 % höher kann ja wohl kaum ein Tippfehler sein. Aber er kann den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Ansonsten kannst du wohl nur darauf bestehen, und bekommst dann zum nächst möglichen Termin die Kündigung.
Ein Auszubildender darf grundsätzlich nicht wegen eines Fehlers des Arbeitgebers gekündigt werden.
Der nächstmögliche Termin wäre dann nach der Ausbildung.
Der Arbeitgeber kann den neuen Vertrag wegen dem offensichtlichen Irrtum anfechten.
Dir bleibt nichts anderes übrig,als den korrigierten Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen zu akzeptieren oder dich auf eine evtl. Kündigung einzustellen.