Arbeitsverträge wegen Kündigungsfrist überschneiden sich. Ist das in Ordnung?
Hallo,
ich habe meinen alten Job gekündigt, weil ich ein tolles Jobangebot zum 01.07.11 bekommen habe. Nun hab ich meine Kündigung abgegeben und mein Chef sagte mit, das ich wenn dann nur zum 03.07.11 kündigen kann.
Ich arbeite in meiner alten Firma schon nicht mehr, weil ich Resturlaub hab und könnte somit problemlos am 01.07. im neuen Job anfangen,
Ist das okay? Darf man das?
9 Antworten
Dazu müßten wir erstmal Deine Arbeitsvertrag und die darin enthaltenen Kündigungsfristen kennen.
Grundsätzlich geht das mit der Überschneidung nur, wenn Du mit Genehmigung Deines alten Chefs, im neuen Job mit Steuerklasse VI, also zweiter Lohnsteuerkarte anfängst zu Arbeiten,
Ja, das darfst Du, aber die Rentenversicherung wird die Zeit nicht doppelt berechnen. Das war das einzige, was bei mir in dieser Situation der Fall war.
Das wäre eine doppelte Arbeitsannahme...Wenn dein Chef kulant ist, solltet ihr den Vertrag aufheben mit beidseitigem Einverständnis!
Sprich mit der neuen Firma, vielleicht kann der Arbeitsvertrag zum 04.07 ausgestellt werden. Oder aber dein momentaner Chef vereinbart mit dir einen Aufhebungsvertrag. Du bist, bis zu deinem letzten Tag in der Firma, über diese auch bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung gemeldet und kannst nicht doppelt angemeldet werden. Beide Arbeitgeber müssten dann Lohnnebenkosten zahlen. Also sprich einfach nochmal mit den beiden Chefs, es wird sich schon eine Lösung finden. :)
Das ist kein Problem. Im Zeugnis macht sich ein so krummes Kündigungsdatum aber nicht gut. Bitte deinen Chef, er möge den 30.06 als Kündigungsdatum akzeptieren. Wieso hast du eigentlich ein solche krummes Kündigungsdatum? Würde mich mal interessieren.
Weil ich immer zum Ende der Arbeitswoche kündigen muss, mit einer Frist von 4 Wochen. So steht es in meinem Vertrag!