Ist es möglich, das der Arbeitgeber neue Aufgabenfelder zuweisen kann?
Nachdem mein Arbeitgeber die vor einem Jahr ausgesprochene Kündigung vor Gericht zurückgezogen hat, und ich seit einem Jahr quasi durch die Hölle gehe, weil ich darum kämpfe meine bisher ausgeführte Tätigkeit zu behalten, was der AG total ablehnt. Mein AG will, dass ich Aufgaben übernehme die nicht in meinen Tätigkeitsbereich fallen, d.h Aufgaben die ich vor 11 Jahren gemacht habe. Er will mich dadurch zwingen, das ich meinen Titel und das Gehalt als Manager zwar behalte, aber die gleichen Aufgaben machen soll, wie die Mitarbeiter, die ich jetzt betreue. Was kann ich machen? Ich weiß, dass dies wieder nur gemacht wird um mich in die Knie zu zwingen. Brauche dringend Antworten, wie ich mich verhalten soll und was ich dagegen machen kann. Was passiert wenn ich die neue Stellenbeschreibung unterschreibe? Bin seit fast 15 Jahren bei der Fa.
8 Antworten
Wenn Sie einen arbeitsvertraglich fest beschriebenen Aufgabenbereich haben, dann kann der Arbeitgeber Ihnen nicht gegen Ihren Willen andere oder geringer bewertete Aufgaben zuweisen.
Lassen Sie zu diesem Zweck Ihren Arbeitsvertrag und die neue Stellenbeschreibung / Tätigkeitsbeschreibung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Der Anwalt wird Ihnen sagen ob Sie den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten müssen.
Der Arbeitgeber könnte, für den Fall dass Sie ablehnen, mittels einer Änderungskündigung versuchen Sie zur Annahme der neuen Stelle zu zwingen.
Für diesen Fall haben Sie drei Optionen:
Annahme der geänderten Vertragsbedingungen. Folge: Sie arbeiten fortan zu den neuen Arbeitsbedingungen.
Ablehnung und Klage gegen die Änderungskündigung. Folge: Wenn Sie gewinnen behalten Sie Ihre alte Arbeit, verlieren Sie, sind Sie den Job los.
Annahme unter Vorbehalt und Klage gegen die Änderungskündigung. Folge: Wenn Sie gewinnen behalten Sie Ihre alte Arbeit, verlieren Sie, arbeiten Sie zu den neuen Bedingungen.
Auch für den Fall einer Änderungskündigung sollten sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ist Ihre Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht genauer beschrieben, kann der Arbeitgeber Ihnen im Rahmen des Weisungsrechts eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese Tätigkeit muss allerdings zumutbar sein und darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sie sollten auch bei dieser Fragestellung den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht suchen.
Alles Gute und viel Erfolg!
Peter Kleinsorge
Am besten wäre es, wenn du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen würdest. Der kann dir am besten raten, was du tun kannst und es ist dann auch rechtlich abgesichert.
Gucke mal in Deinen gültigen Arbeitsvertrag. Als langjähriger Betriebsratvorsitzender weiß ich, dass gerade bei Managern oft eine Klausel enthalten ist, wonach die Firma jederzeit andere Tätigkeiten zuweisen kann für die sie Dich geeignet hält. Selbst Versetzungen an andere Standorte wären möglich. Falls der Betriebsrat noch für Dich zuständig sein sollte, spreche mit ihm!
das würde sicher manchen nicht schaden, grade in dieser zeit mal wieder richtige arbeit zu machen, so richtig mit schweiß auf der stirn anstatt beine auf dem schreibtisch.
was soll das denn heißen? Du weißt doch gar nicht was ich mache und Füße auf dem Schreibtisch??? In welcher Welt lebst du denn???.. auf solche Kommentare kann ich gut verzichten!!!Lass deinen Frust woanders ab...
Am besten wendest Du Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht Deines Vertrauens, es sei denn, es antwortet hier einer kostenlos und gibt sich auch als solcher zu erkennen. Bei Rechtsfragen sollte man sich niemals auf Antworten von von Laien verlassen. Jeder Einzelfall liegt etwas anders und Vorhersagen im Rechtsbereich sind mit Vorsicht zu genießen.