Arbeitslosengeld/Deutsche Post?
Hallo, Erbitte um Hilfe bei vollenden Problem, habe durch die Post keine Briefe erhalten. Daher habe ich auch keine Post vom Arbeitsamt erhalten können. Desweiteren wohnt eine Person mit gleichem Familiennamen im Gebäude hier wurde bereits des öfteren die Post falsch zugestellt.
Ich habe eine Sperre von dem Arbeitslosengeld für den Monat April 2016 zugestellt bekommen. Frage? habe ich noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld, wenn ja wie kann ich am besten einen Widerspruch einlegen.
Mit Freundlichen Gruß Merdy
1 Antwort
Die Arbeitsagentur hat den Brief wahrscheinlich per einfacher Post geschickt - die Zustellung kann i. d. R. nicht bewiesen werden; die Arbeitsagentur kann lediglich das Absenden beweisen - Widerspruch einlegen; sollte dieser erfolglos sein, dann Klage einreichen - die Arbeitsagentur muß die Zustellung dann beweisen - was sie i. d. R. eben nicht kann.
Auf keinen Fall darf im Widerspruch erwähnt werden, daß die Post gestohlen sein könnte oder auch in einen anderen Briefkasten geworfen sein könnte - dann könnte ggf. unterstellt werden, daß Du einräumst, daß der Brief in Deinem Einflußbereich angekommen ist...
Einfach nur angeben, daß Du den Brief nicht erhalten hast.
Beruft sich die Arbeitsagentur auf die sog. Bekanntgabefiktion, dann greift das nicht, da der Brief vermutlich kein Verwaltungsakt war - zudem greift die Bekanntgabefiktion nicht, wenn der Brief erst gar nicht in Deinen Einflußbereich gekommen ist
Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!!!