Arbeitslosengeld/Deutsche Post?

1 Antwort

Die Arbeitsagentur hat den Brief wahrscheinlich per einfacher Post geschickt - die Zustellung kann i. d. R. nicht bewiesen werden; die Arbeitsagentur kann lediglich das Absenden beweisen - Widerspruch einlegen; sollte dieser erfolglos sein, dann Klage einreichen - die Arbeitsagentur muß die Zustellung dann beweisen - was sie i. d. R. eben nicht kann.

Auf keinen Fall darf im Widerspruch erwähnt werden, daß die Post gestohlen sein könnte oder auch in einen anderen Briefkasten geworfen sein könnte - dann könnte ggf. unterstellt werden, daß Du einräumst, daß der Brief in Deinem Einflußbereich angekommen ist...

Einfach nur angeben, daß Du den Brief nicht erhalten hast.

Beruft sich die Arbeitsagentur auf die sog. Bekanntgabefiktion, dann greift das nicht, da der Brief vermutlich kein Verwaltungsakt war - zudem greift die Bekanntgabefiktion nicht, wenn der Brief erst gar nicht in Deinen Einflußbereich gekommen ist

Merdy667 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 21:52

Herzlichen  Dank für die schnelle Hilfe!!!