Guthaben für Heiz-+Betriebskosten und ALG1
Hallo! Ich habe mal eine Frage an euch... Ich erhalte neben meinem Teilzeitjob, bei dem ich 500€ verdiene Arbeitslosengeld 1. Nun habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten, bei dem ich bei der kommenden Monatsmiete ein Guthaben von 225€ für Heiz-+Betriebskosten erhalte. Muss ich dies beim Arbeitsamt angeben und bin ich verpflichtet, das Geld ans Arbeitsamt zu überweisen, wenn ich Arbeitslosengeld 1 erhalte? Kenne mich damit nicht so gut aus!
3 Antworten
Wenn du das jetzt nicht mit ALG - 2 vom Jobcenter verwechselst,spielt das keine Rolle !
Aber wenn du wirklich ALG - 1 meinst,dann wird dir doch von deinen 500 € Einkommen über 300€ von deinem ALG - 1 abgezogen,weil du nur 165 € anrechnungsfrei dazu verdienen kannst.
Das ist kein Erwerbseinkommen,das hast du ja aus deinem eigenen Einkommen gezahlt,also wird es auch nicht angerechnet,anders würde das beim ALG - 2 vom Jobcenter sein !
Wenn du also einen Anspruch von 533 € ALG - 1 hast und 165 € Freibetrag dazu addierst,kommst du auf etwa 700 € im Monat.
Du kannst zwar deine Aufwendungen ( Fahrkosten zur Arbeit ) extra geltend machen,aber davon hast du ja im Endeffekt nichts.
Also gehst du deiner Beschäftigung eigentlich für 165 € im Monat nach,weil dir der Rest von deinem ALG - 1 wieder abgezogen wird.
Würdest du jetzt mit deinem Geld nicht auskommen,also unter dem ALG - 2 Bedarf liegen,könntest du noch zusätzlich eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen.
Wenn du das also nächsten Monat machen würdest und deine Gutschrift wird diesen Monat noch auf dein Konto überwiesen,dann würde es das Jobcenter nicht anrechnen,kommt es aber erst nächsten Monat und du hast den Antrag schon gestellt,wird es voll auf deine evtl. Leistungen angerechnet,das nennt sich dann Zuflussprinzip.
Es würden dir nämlich laut SGB - ll ein Regelsatz von 391 € zustehen + deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Oder du versuchst Wohngeld zu beantragen,das müsste mit ca.700 € möglich sein.
Nein, bei ALG I spielt das keine Rolle, nur bei ALG II.
Ok, danke!
Darf ich dieses Mietguthaben dann behalten oder muss ich es ans Arbeitsamt überweisen?
Das Mietguthaben, darfst Du natürlich behalten und zwar in voller Höhe.
Ich erhalte neben meinem Teilzeitjob, bei dem ich 500€ verdiene Arbeitslosengeld
Den Nebenjob musst Du angeben und Dein Alg I wird entsprechend gekürzt, wie hier schon geschrieben wurde.
Auf jeden Fall ist der Nebenjob meldepflichtig.
MfG
Johnny
Danke für Deine Info! Der Nebenjob ist bereits beim Arbeitsamt angemeldet! Bin allerdings erst seit Anfang März dabei.
Ich bekomme ALG1! Was ich tatsächlich am Ende des Monats bekomme, weiss ich jetzt noch nicht. Ich bekomme 533€ ALG1, und nun habe ich seit Anfang des Monats diesen Teilzeitjob, wo ich 500€ im Monat verdiene. Darf ich dieses Mietguthaben dann behalten oder muss ich es ans Arbeitsamt überweisen?