Brief vom Arbeitsamt...Progressionsvorbehalt?
Hey Leute, ich habe heute einen Brief vom Arbeitsamt erhalten mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann.
Kurz zum Hintergrundwissen:
Ich hab Anfang 2019 nur einen Monat lang Arbeitslosengeld erhalten und danach war ich weiter in der Ausbildung.
gegen Sommer 2019 verlor ich aus gesundheitlichen Gründen meinen neuen Ausbildungsplatz und hab mich wieder beim Arbeitsamt gemeldet. Dort wurde mir aber gesagt, dass mir kein Arbeitslosengeld mehr zu stehe also somit meine restlichen 11 Monate auf die ich Anspruch gehabt hätte erloschen sind, da ich erneut gekündigt wurde und das wohl mir zu Schulden gefallen wäre.
Nach vielen Versuchen woanders anzufangen und einigen Jobs später, habe ich mich dann Anfang September 2020 beim Jobcenter gemeldet (nach dem ich erneut vom Arbeitsamt abgelehnt wurde) und bekomme seit dem Arbeitslosengeld 2 und mache dazu eine Umschulung.
Jetzt erhalte ich aus heiterem Himmel diesen Brief, in dem ich wohl 240 Euro zahlen muss obwohl ich seit Anfang 2019 keinen einzigen Cent vom Arbeitsamt erhalten habe.
Ich bin total verwirrt und hoffe mir kann einer hier, erklären was es genau mit diesem Brief auf sich hat. Muss ich das Geld an das Inkasso-Service überweisen? Oder das Arbeitsamt? Und wenn ja wieso ? Ich habe doch gar kein Geld von denen erhalten wozu dann diese Forderung?
Ich habe auch Bild vom Brief dazu gepostet, hoffe es hilft.
Ich danke Euch schonmal im Voraus und hoffe auf eine baldige Antwort von jemandem. :)
LG CR :)
3 Antworten
Wenn man Arbeitslosengeld erhalten hat, muss man eine Steuererklärung abgeben.
Da musst du den Betrag reinschreiben.
Zahlen musst du ihn nicht.
Sehr gerne!
Du musst das in Deiner Steuererklärung für 2020 angeben.
Danke 🙏
Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, dann kannst du das in Kopie dieser noch einmal beilegen, aber das Finanzamt hat das ja auch schon, zahlen musst du erst einmal nichts.
Das mit deinem ALG - 1 verstehe ich nicht ganz, erstens wäre der Verlust deiner Ausbildung kein Eigenverschulden, wenn du diese nachweislich durch die Krankheit verloren hast und selbst wenn es kein wichtiger Grund gewesen wäre, dürfte es bei Eigenverschulden bzw. Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund max. eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 12 Wochen geben.
Dein alter nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch bleibt seit der ersten Entstehung Anfang 2019 für 4 Jahre bestehen, wenn du dir in der Zwischenzeit keinen neuen ALG - 1 Anspruch erworben hast.
Durch deine verlorene Ausbildung von Anfang 2019 - gegen Sommer 2019 hast du dir noch keinen neuen Anspruch erworben, deshalb sollte dir dann wie gesagt dein nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch von 11 Monaten zugestanden haben, wenn du 12 Monate Anspruch hattest und nur 1 Monat verbraucht hast.
Also selbst wenn es einen Grund für eine Sperrzeit gegeben hätte, bliebe immer noch ein nicht verbrauchter Anspruch von um die 8 Monate.
Dankeeee sehr🙏🙏🙏