Brief vom Arbeitsamt...Progressionsvorbehalt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man Arbeitslosengeld erhalten hat, muss man eine Steuererklärung abgeben.

Da musst du den Betrag reinschreiben.

Zahlen musst du ihn nicht.

CR7NK 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 15:54

Dankeeee sehr🙏🙏🙏

Plaritma  13.03.2021, 15:56
@CR7NK

Sehr gerne!

Du musst das in Deiner Steuererklärung für 2020 angeben.

CR7NK 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 15:52

Danke 🙏

Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, dann kannst du das in Kopie dieser noch einmal beilegen, aber das Finanzamt hat das ja auch schon, zahlen musst du erst einmal nichts.

Das mit deinem ALG - 1 verstehe ich nicht ganz, erstens wäre der Verlust deiner Ausbildung kein Eigenverschulden, wenn du diese nachweislich durch die Krankheit verloren hast und selbst wenn es kein wichtiger Grund gewesen wäre, dürfte es bei Eigenverschulden bzw. Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund max. eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 12 Wochen geben.

Dein alter nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch bleibt seit der ersten Entstehung Anfang 2019 für 4 Jahre bestehen, wenn du dir in der Zwischenzeit keinen neuen ALG - 1 Anspruch erworben hast.

Durch deine verlorene Ausbildung von Anfang 2019 - gegen Sommer 2019 hast du dir noch keinen neuen Anspruch erworben, deshalb sollte dir dann wie gesagt dein nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch von 11 Monaten zugestanden haben, wenn du 12 Monate Anspruch hattest und nur 1 Monat verbraucht hast.

Also selbst wenn es einen Grund für eine Sperrzeit gegeben hätte, bliebe immer noch ein nicht verbrauchter Anspruch von um die 8 Monate.