Kirchensteuer zahlen trotz Kirchenaustritt?

7 Antworten

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Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). Der sogenannte "Reuemonat" wurde abgeschafft. Allerdings wird die Kirchensteuer im Austrittsjahr auf das gesamte Jahreseinkommen erhoben, das heißt auch auf Einkünfte die erst nach dem Kirchenaustritt erzielt wurden. Für jeden Monat der Mitgliedschaft wird 1/12 der Kirchensteuer erhoben, die bei ganzjähriger Mitgliedschaft zu zahlen gewesen wäre (zeitanteilige Zwölftelung).

Quelle: http://www.kirchenaustritt.de/steuer

SanSzy 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 11:05

Bis März habe ich Kirchensteuer gezahlt. Allerdings soll ich auch für den Rest des Jahres zahlen. Daher die Nachzahlung von satten 350€. Und das geht mir eben nicht in den Kopf, wenn ich eigentlich nicht mehr pflichtig war.

Jewi14  29.07.2017, 11:23
@SanSzy

Wenn ich den Text richtig deute, so wird dein Jahreseinkommen benommen und daraus dann 3/12 für die Kirche berechnet. Es kann also mehr sein. Aber ich steig auch nicht bei unsere Steuersystem durch. 

Das ist mir einfach zu hoch und zu kompliziert.

Wenn du im März ausgetreten bist, ist der Austritt zum 1. April wirksam geworden. Also musst du anteilig für die ersten drei Monate des Jahres die Kirchensteuer zahlen.

SanSzy 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 12:33

Laut Steuerbescheid sieht es einfach aus, als hätte ich für das gesamte Jahr Summe x zahlen müssen. Davon abgezogen wurde das, was ich bis März gezahlt habe und danach fehlt die Kirchensteuer einfach. Daraus resultiert der jetzt offene Betrag... 

SanSzy 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 11:11

Okay, also am besten Widerspruch einlegen?

SanSzy 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 11:01

Das habe ich. Laut Steuerbescheid soll ich aber für den Rest des Jahres die verbleibende Steuer zahlen..(350€) :-(

Rolf42  29.07.2017, 11:07
@SanSzy

Dann sind möglicherweise deine beim Finanzamt gespeicherten Lohnsteuermerkmale fehlerhaft. Wenn dort nicht die richtige Kirchenzugehörigkeit (bzw. Nicht-Zugehörigkeit) vermerkt ist, kann es Probleme geben.

Rolf42  29.07.2017, 11:11
@Rolf42

Oder hattest du in den letzten neun Monaten des Jahres ein deutlich höheres Einkommen als in den ersten drei Monaten? Auch dann kann sich eine Pflicht zur Nachzahlung ergeben, weil zur Berechnung das Jahreseinkommen gleichmäßig auf die zwölf Monate verteilt wird.

wurzlsepp668  29.07.2017, 11:17
@Rolf42

warum sollen die Daten falsch sein?

Jahresverdienst (!!!) durch 12 x 3 = Bemessungsgrundlage

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der Einkommensteuer (vorausgesetzt Du hast keine Kinder). Ist das bei Dir so?

SanSzy 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 16:39

Ich habe keine Kinder.

Helefant  29.07.2017, 17:18
@SanSzy

Ok, dann nochmal:

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der Einkommensteuer. Ist das bei Dir so?

SanSzy 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 17:30

Für die ersten drei Monate musst du zahlen. Das ist normal.

Leg deinem Finanzamt den Bescheid Kirchenaustritt vor!

wurzlsepp668  29.07.2017, 10:51

was soll das bringen?

Austritt war im März, der Austritt wirkt für das Folgemonat.

Blumenmeerwelt  29.07.2017, 10:53
@wurzlsepp668

Es kann sein, dass das Finanzamt die Daten noch nicht hat. Trotzdem würde ich sogar die Kopie von Kirchenaustritt mit beilegen.