Kann mann gegen den Nachzahlung von Prozesskostenhilfe widerspruch einlegen
Ich habe ein Kündigungsschutzklage eingereicht. Mir sind aufgrund der Arbeitslosigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt worden ohne Ratenzahlung.
Heute habe ich mein Steuererstattungsbescheid erhalten mit der Hinweis: über der Verwendung des Guthaben erhalten Sie eine besondere Mitteilung.
Ich hatte der Steuererstattung für meine das Ausgleichen meines Girokonto wervenden wollen der mit €1460,56 im Soll ist. Zusätzlich habe ich noch ein Restkredit von 467,98 € und eine Kreditkartenschuld von € 1.189,78. Darf das Arbeitsgericht das Steuererstattung einfach so ohne jegliche Vorwarnung für sich beanspruchen bzw. pfänden? Kann man Widerspruch einlegen?
4 Antworten
Das Gericht könnte es versuchen, aber Du kannst problemlos Widerspruch einlegen. Solltest Du bei der Kündigungsschutzklage einen Anwalt gehabt haben, so kann dieser das auch problemlos für Dich machen. Ich hatte im Bekanntenkreis mit solchen Problemen auch schon zu tun. Deswegen würde ich jetzt erstmal sagen, dass das Gericht, wenn es die genauen Summen kennt, von einer Rückforderung absehen wird.
Ja, wenn Du 4 Jahre nach Prozessbeginn ein pfändbares Einkommen hast, wird das angerechnet. Da hilft wohl auch kein Widerspruch. So die Prozesskostenverordnung. L.G.
Weißt Du überhaupt was du schreibst. das entbehrt doch jeglicher Grundlage. Und eine prozesskostenverordnung gibt es nicht
Das ist nämlich die Frage...bei meinen Schulden und meine Arbeitslosigkeit ist das Steuererstattung als Pfändbare Einkommen zu betrachten?
Es muss doch im Bescheid ersichtlich sein, ob du einen Widerspruch machen kannst oder nicht.
Hat man die Bewilligung der PKH denn aufgehoben?
Denn brauchst du dir ja auch keine Sorgen machen
Eigentlich nicht..ich habe sogar eine Schreiben erhalten wo drin steht dass zur Zeit nichtmal ein Ratenzahlung festzusetzen ist.. Auf jedenfall danke für die Antwort