Kann mann gegen den Nachzahlung von Prozesskostenhilfe widerspruch einlegen

4 Antworten

Das Gericht könnte es versuchen, aber Du kannst problemlos Widerspruch einlegen. Solltest Du bei der Kündigungsschutzklage einen Anwalt gehabt haben, so kann dieser das auch problemlos für Dich machen. Ich hatte im Bekanntenkreis mit solchen Problemen auch schon zu tun. Deswegen würde ich jetzt erstmal sagen, dass das Gericht, wenn es die genauen Summen kennt, von einer Rückforderung absehen wird.

Ja, wenn Du 4 Jahre nach Prozessbeginn ein pfändbares Einkommen hast, wird das angerechnet. Da hilft wohl auch kein Widerspruch. So die Prozesskostenverordnung. L.G.

Volker13  25.06.2010, 02:01

Weißt Du überhaupt was du schreibst. das entbehrt doch jeglicher Grundlage. Und eine prozesskostenverordnung gibt es nicht

Raffaello1965 
Beitragsersteller
 25.06.2010, 01:59

Das ist nämlich die Frage...bei meinen Schulden und meine Arbeitslosigkeit ist das Steuererstattung als Pfändbare Einkommen zu betrachten?

Es muss doch im Bescheid ersichtlich sein, ob du einen Widerspruch machen kannst oder nicht.

Hat man die Bewilligung der PKH denn aufgehoben?

Raffaello1965 
Beitragsersteller
 25.06.2010, 02:01

Eigentlich nicht..ich habe sogar eine Schreiben erhalten wo drin steht dass zur Zeit nichtmal ein Ratenzahlung festzusetzen ist.. Auf jedenfall danke für die Antwort

Volker13  25.06.2010, 02:02
@Raffaello1965

Denn brauchst du dir ja auch keine Sorgen machen