Sperre ALG I wegen Nichtverfügbarkeit nach Umzug?

2 Antworten

Wenn du 4 Tage nicht gemeldet warst, hat die AfA formalrechtlich einen Grund dein Geld zu kürzen, denn anspruchsberechtigt ist nunmal nur jemand der nachweiilich im Einzugsgebiet der jeweiligen Agentur wohnt, also dort gemeldet ist! Wenn du offensichtlich 4 Tage nicht im Einzugsgebiet gemeldet warst und das auch nachträglich nicht beweisen kannst, (Meldebescheinigung vom Ordnungsamt!?)  ist es leider korrekt dass rückgefordert wird.

EditaS 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 10:53

Vielen Dank für Deine Antwort. Allerdings hatte ich in meiner Frage angegeben, dass ich unter der von mir gemeldeten Adresse erreichbar war und auch die Post nach dorthin erhalten und bearbeitet habe. Auch in den fraglichen 4 Tagen war ich im Einzugsgebiet gemeldet. Wie lautet deine Antwort unter Berücksichtigung dieser Tatsachen? Mich interessiert es auch deswegen, weil viele, denen das gleiche passiert wie mir, sich keinen anwaltlichen Beistand leisten können. Diese Menschen müssen das dann leider so hinnehmen. Ich würde diese Angelegenheit gerne veröffentlichen um klarzustellen, dass die Agentur für Arbeit hier nicht korrekt handelt. Mal ganz davon abgesehen, dass man ein 4-wöchiges Widerspruchsrecht hat, aber nach 5 Wochen erst erfährt, was die Begründung dafür ist.

Hallo Edita, wenn du wirklich die ganze Zeit im Ordnungsamt deines Ortes gemeldet und posttalisch erreichbar warst, warst du auch verfügbar. Dann ist die Rückforderung für 4 Tage nicht richig. Einfach etwas einbehalten ist aber nicht das richtige rechtsmittel! Wenn dein schriftlicher Widerspruch, (für den Du übrigens 6 Wochen Zeit hast) abgelehnt wurde kannst du einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, falls du noch aufstockende Leistungen bekommst, oder kaum mehr verdienst als Du vorher AlG II bekamst. Es kostets Dich in dem Fall höchstens 15 Euro, denn du hast ja dann ein recht auf Beratungshilfe im Sozialrechthttp://www.hartziv.org/beratungshilfe.html)html) Aber falls du durch den neuen Job deutlich über dem ALG II Satz liegst, und ja jetzt auch ganz andere Sorgen und Aufgsben hast, solltest du ausrechnen, ob sich der Aufwand, das Warten,der Ärger und die Energie lohnt, dafür, dass du am Ende mit höchstens ca. 100 Euro Schuldenerlass rechnen kannst. Ausgehend vom Mindestlohn solltest Du also nicht mehr als 9 Stunden Stress in die Sache investieren, sonst machst Du am Ende ein schlechtes Geschäft und schadest deiner Gesundheit mehr, als wenn du einfach beschließt zu zahlen und deine Ruhe zu haben.. :-) Viel Erfolg!

EditaS 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 08:13

Mich würde da noch interessieren, ab welchem Betrag sich Aufwand, Warten, Ärger und Energie lohnen? Auf welcher Basis hast du den Betrag von 100 € errechnet? Nur zur Info: Ich bin eine gut ausgebildete Fachkraft und liege ein paar Euro über dem Mindestlohn. Ach ja, und ich habe ALG I erhalten.Würde mich aber selbst als überheblich empfinden, wenn ich Menschen, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, empfehlen würde sich nicht wehren, weil es sich für deren Betrag nicht lohnt. Wie arrogant wäre das denn?