Sperre ALG I wegen Nichtverfügbarkeit nach Umzug?
Hallo! Mir ist Arbeitslosengeld 1 gestrichen worden wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit. Diese Mitteilung erhielt ich von der Agentur für Arbeit (kurz AfA) ca. einen Monat nachdem ich meine neue Anschrift nach dorthin angegeben habe. Allerdings war es so, dass ich für einen Monat bei meinem Sohn gelebt habe. Diese Anschrift habe ich umgehend der AfA bekannt gegeben. Am 1. des nächsten Monats sollte ich in meine neue Wohnung einziehen können. Dort gab es aber unvorhergesehene Renovierungsarbeiten, so dass ich zwar schon die Meldebestätigung vom Vermieter hatte, aber noch ein paar Tage wegen der Arbeiten bei meinem Sohn und Schwiegertochter geblieben bin. Als es dann zum Auszug kam, habe ich vier Tage später der AfA meine neue Anschrift mitgeteilt. In dieser Zeit kam auch Post von der Agentur für Arbeit mit Bewerbungsvorschlägen. Zu diesen Vorschlägen hatte ich mich auch beworben und auch Antworten bekommen. Es gab also keine Postretoure an die AfA. Dennoch habe ich eine Zahlsperre für 4 Tage bekommen mit der Begründung „Nichtverfügbarkeit“. Nähere Angaben, was damit gemeint ist, habe ich mit einem Einschreiben angefordert. Eine Antwort dazu gab es erst ca. 5 Wochen später. Für den Widerspruch hat man 4 Wochen Zeit. Das heißt, man könnte Widerspruch einlegen, weiß aber noch nicht genau, worum es geht. Dadurch dass eine neue Tätigkeit gegen Ende des Monats aufgenommen wurde, habe ich noch das gesamt ALG für einen Monat erhalten, so dass von der AfA Geld zurückgefordert werden musste. Selbstverständlich habe ich den Betrag für die 4 Tage zurückbehalten und nur den Betrag, welcher tatsächlich zurückgezahlt werden musste, auch zurücküberwiesen. Aufforderungen zur Rückzahlung erhielt ich ständig. Meine Briefe nach dort mit Kopien der in der fraglichen Zeit erhaltenen Post, Antworten zu meinen Bewerbungen und auch Mails wurden nicht beantwortet. Wer hat ähnliche Erfahrung mit der Agentur für Arbeit gemacht und wie ist es ausgelaufen? Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung und für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
2 Antworten
Wenn du 4 Tage nicht gemeldet warst, hat die AfA formalrechtlich einen Grund dein Geld zu kürzen, denn anspruchsberechtigt ist nunmal nur jemand der nachweiilich im Einzugsgebiet der jeweiligen Agentur wohnt, also dort gemeldet ist! Wenn du offensichtlich 4 Tage nicht im Einzugsgebiet gemeldet warst und das auch nachträglich nicht beweisen kannst, (Meldebescheinigung vom Ordnungsamt!?) ist es leider korrekt dass rückgefordert wird.
Vielen Dank für Deine Antwort. Allerdings hatte ich in meiner Frage angegeben, dass ich unter der von mir gemeldeten Adresse erreichbar war und auch die Post nach dorthin erhalten und bearbeitet habe. Auch in den fraglichen 4 Tagen war ich im Einzugsgebiet gemeldet. Wie lautet deine Antwort unter Berücksichtigung dieser Tatsachen? Mich interessiert es auch deswegen, weil viele, denen das gleiche passiert wie mir, sich keinen anwaltlichen Beistand leisten können. Diese Menschen müssen das dann leider so hinnehmen. Ich würde diese Angelegenheit gerne veröffentlichen um klarzustellen, dass die Agentur für Arbeit hier nicht korrekt handelt. Mal ganz davon abgesehen, dass man ein 4-wöchiges Widerspruchsrecht hat, aber nach 5 Wochen erst erfährt, was die Begründung dafür ist.
Hallo Edita, wenn du wirklich die ganze Zeit im Ordnungsamt deines Ortes gemeldet und posttalisch erreichbar warst, warst du auch verfügbar. Dann ist die Rückforderung für 4 Tage nicht richig. Einfach etwas einbehalten ist aber nicht das richtige rechtsmittel! Wenn dein schriftlicher Widerspruch, (für den Du übrigens 6 Wochen Zeit hast) abgelehnt wurde kannst du einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, falls du noch aufstockende Leistungen bekommst, oder kaum mehr verdienst als Du vorher AlG II bekamst. Es kostets Dich in dem Fall höchstens 15 Euro, denn du hast ja dann ein recht auf Beratungshilfe im Sozialrechthttp://www.hartziv.org/beratungshilfe.html)html) Aber falls du durch den neuen Job deutlich über dem ALG II Satz liegst, und ja jetzt auch ganz andere Sorgen und Aufgsben hast, solltest du ausrechnen, ob sich der Aufwand, das Warten,der Ärger und die Energie lohnt, dafür, dass du am Ende mit höchstens ca. 100 Euro Schuldenerlass rechnen kannst. Ausgehend vom Mindestlohn solltest Du also nicht mehr als 9 Stunden Stress in die Sache investieren, sonst machst Du am Ende ein schlechtes Geschäft und schadest deiner Gesundheit mehr, als wenn du einfach beschließt zu zahlen und deine Ruhe zu haben.. :-) Viel Erfolg!
Mich würde da noch interessieren, ab welchem Betrag sich Aufwand, Warten, Ärger und Energie lohnen? Auf welcher Basis hast du den Betrag von 100 € errechnet? Nur zur Info: Ich bin eine gut ausgebildete Fachkraft und liege ein paar Euro über dem Mindestlohn. Ach ja, und ich habe ALG I erhalten.Würde mich aber selbst als überheblich empfinden, wenn ich Menschen, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, empfehlen würde sich nicht wehren, weil es sich für deren Betrag nicht lohnt. Wie arrogant wäre das denn?