Arbeitslosengeld reduziert wegen vormonat?
Hallo ich hätte eine Frage
Ich habe Arbeitslosengeld vom April beantrag und auch bewilligt bekommen.
Jetzt wurde für den Monat April ein Betrag von 1640€ Gehalt angerechnet. Diese habe ich aber im Monat April nicht verdient sondern im vor Monat März.
Zum 1.04 war ich auch gekündigt. Und ab diesem Monat habe ich das Geld beantragt.
Also dürfte es doch für den Monat April gar nicht angerechnet werden, da es ja einnahmen vom März sind?!
Oder verstehe ich das falsch, sonst hätte ja das April beantragen für mich auch wenig Sinn gemacht.
Jetzt habe ich heute noch ein schreiben vom Ex Arbeitgeber bekommen bezüglich Auszahlung Urlaub in höhe von 159€.
Nun zu meiner Frage:
Macht grundsätzlich ein Widerspruch sinn, wenn ich das richtig verstehe schon oder?
Also ich persönlich würde wie angegeben schriftlich einen Widerspruch senden, kopien von der Lohnabrechnung schicken, das es nur bis zum 1.04 ging und dann noch die 159€ Abrechnung anfügen, denn die könnte man dann ja eher anrechnen.
Also kurz und bündig. Ich hab für den Monat April 72€ statt über 1.000€ bekommen für ein volles Gehalt was ich durch die Kündigung am 1.04 gar nicht bekommen habe.
Vielleicht hab ich da ja ein Logik fehler drin? Danke für die Hilfe
wann hast du 1.640€ erhalten ? ( genaues Datum ) und war dies der Netto Betrag oder Brutto Betrag ( wenn brutto , wie viel netto hast du erhalten ? )
Im April ist es eingegangen um den 10 rum, das war Brutto. Am ende hatte ich 72€ Netto bekommen nach dem Angerechneteten Betrag vom letzten Einkommen.
Geht es um Arbeitslosengeld 1 oder um Arbeitslosengeld 2 aka "Hartz IV"?
Arbeitslosengeld 2
3 Antworten
Beim ALG - 2 gilt das Zuflussprinzip, es kommt also nicht darauf an für welchen Monat etwas gezahlt wird, sondern alleine wann das Geld zufliesst und das war deinen Angaben nach im April.
Demnach wird der Lohn dann auch entsprechend auf die Leistungen für April angerechnet.
Ein Widerspruch bringt dir also nichts, wenn die Berechnung der Anrechnung korrekt ist.
Das mag sein, aber dafür sind wir ja da und klären gerne auf.
Ob die Berechnung so korrekt ist kann ich nicht sagen, dazu müsste man Einsicht in Bescheide nehmen und ggf.weitere Infos haben.
Also das die Anrechnung im Monat des Zuflusses erfolgt ist im Regelfall auch korrekt, nur kommt es dann darauf an ob man beim Zuflusses schon im Leistungsbezug war oder nur der Antrag gestellt wurde.
Im letzten Fall würde das Einkommen im Regelfall auf den Monat der Antragstellung angerechnet, weil der Antrag im Normalfall auf den 1 des Antragsmonats zurück wirkt.
Dann könnte der Antrag im schlimmsten Fall erst im Folgemonat bewilligt werden, wenn sie sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind und der Bedarf im Monat der Antragstellung mit anrechenbarem Einkommen gedeckt werden könnte.
Wenn man aber schon Leistungen bezieht und dann z.B.ein hohes Einkommen zufliesst und bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen würde, dann muss das Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.
Hat man sonst kein Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann könnte man für jeden Monat der Anrechnung min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen.
Du hast im April Arbeitslosengeld 2 beantragt.
Im April hast du Gehalt von deinem Arbeitgeber erhalten.
demzufolge greift hier das Zuflussprinzip.
demzufolge hast du also fast keinen Anspruch für April auf Arbeitslosengeld 2.
Danke für die Information
Es geht nicht darum, für welchen Monat der Lohn gezahlt wurde sondern wann er zufließt. In dem Monat, in dem du das Geld erhältst wird es angerechnet. Wenn du das Geld also im April bekommen hast, ist das schon richtig so.
Also als Fazit: Wenn sie mir das Geld am 30. März gezahlt hätten, dann wäre das volle Geld für den April möglich gewesen?
Ist doch irgendwie Unsinn, da ein Gehalt doch immer den vor monat abdeckt wo man gearbeitet hat
Richtig. Wann ist das Geld auf deinem Konto eingegangen? Die Nachzahlung wird natürlich auch angerechnet.
Wie du das findest interessiert da niemanden. Das ist im SGB klar festgelegt und das ändert auch ein Widerspruch nicht.
Aber gut das mal zu wissen, ist für mich das erste mal jetzt und hab da 0 Erfahrung. War für mich alles total fremd
Das gehalt am 10.04. Jedenfalls schonmal Danke für die schnell und ausführliche Hilfe
Ok, ja dann ist die Anrechnung definitiv rechtens gewesen. Bitte, gern.
Danke für die Info. Da blickt man auf den ersten Blick erstmal so schwer durch ohne Erfahrung